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KW 06
Montag, 4. Februar 2019

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Cannabis

Die Versorgung mit Cannabisblüten und -extrakten muss vor der ersten Abgabe von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden.

Wie gehen Sie bei erstmaligen Cannabisverordnungen bezüglich der Genehmigung vor bzw. wie würden Sie vorgehen?




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BERATUNGSTIPP

Aphthen in der Mundschleimhaut: Typen und Therapieoptionen

Als Aphthe werden meist kleine, runde, schmerz­hafte und bisweilen brennende Schädigungen der Mund- oder Rachen­schleim­haut bezeichnet, die gut an dem weißlichen Fibrin­belag mit roter Umrandung zu erkennen sind (vgl. Abb.). Sie treten gerne schub­weise und bevorzugt bei Kindern und jungen Erwachsenen auf. Frauen sind häufiger betroffen als Männer. Die Ursachen sind weitgehend unklar, vermutet wird aber eine Mikro­zirkulations­störung. Allerdings gibt es einige Faktoren, die die Entstehung von Aphthen begünstigen.

sarmoho – stock.adobe.com

Dazu zählen mechanische Reize (z. B. durch schlecht sitzende Zahn­spangen), Stress, ein geschwächtes Immun­system, Mangel­erscheinungen, Hormon­schwankungen (z. B. vor der Menstruation) aber auch der Konsum säure­haltiger Lebens­mittel (z. B. Zitrus­früchte, Ananas). In der Regel heilen die nicht­infektiösen Läsionen ohne Narben innerhalb von ein bis drei Wochen ab.

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SERVICE

Beratungsleitfaden „Aphthen“ & Bestellung von Proben und Infomaterialien zu Aftamed® Mundgel

Um das Apothekenteam optimal zu unterstützen, enthält der neue Beratungsleitfaden „Aphthen“ alle wichtigen Fakten für eine fachkundige Beratung.

» Zum Beratungsleitfaden „Aphthen“

Aftamed®-Proben mit passender Info-Karte

Da man vor allem Produkte empfiehlt, die man gut kennt und für gut befunden hat, hat CC Pharma jetzt ein Paket mit Informationsbroschüren und Proben zum Thema Aphthen und Aftamed® für Sie zusammengestellt. Dieses kann jetzt kostenlos bestellt werden (nur solange der Vorrat reicht).

» Zur Bestellung der Aftamed®-Starterpackungen mit passender Info-Karte

MEISTGELESEN

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ABBVIE INFORMIERT

HUMIRA®-Rabattverträge: Importquote nicht in Gefahr

HUMIRA® (Adalimumab) von AbbVie ist deutschlandweit für eine Vielzahl der GKV- und PKV-Versicherten rabattiert und zuzahlungsbefreit. Bei der Rezeptbelieferung gilt: Unter den verfügbaren Rabattarzneimitteln darf die Apotheke frei wählen – unabhängig davon, ob das Original oder ein Import verordnet wurde. Das bedeutet, dass die Abgabe eines rabattierten Originals möglich ist, auch wenn gleichzeitig Importe rabattiert sind.

Wichtig: Die Importquote wird nicht belastet, wenn die Apotheke ein rabattiertes Original abgibt. Rabattarzneimittel, ob Original oder Import, gehen nicht in die Berechnung der Importquote ein (§ 5 Abs. 3 Rahmenvertrag1).

Abb.: Die Apotheke darf unter den verfügbaren Rabattarzneimitteln frei wählen.
© JiSign – stock.adobe.com

Die DAP Abgabehilfe zu HUMIRA® bietet weitere Unterstützung bei der Rezeptbelieferung:

» Zur Abgabehilfe HUMIRA®

» Übersicht der Rabattverträge und Zuzahlungsbefreiungen von HUMIRA®

» Zu den Fachinformationen: HUMIRA® 40 mg/0,4 ml, HUMIRA® 20 mg/0,2 ml, HUMIRA® 80 mg/0,8 ml
» Pflichttext HUMIRA®

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können wir diese Augentropfen für einen Erwachsenen auf Kassenrezept abgeben?

Uns liegt ein Rezept der Techniker KK (IK 105177505) über „Liquifilm 90 x 0,6 ml O.K.“ vor und wir sind der Meinung, dass es nicht zulasten der Krankenkasse abgegeben werden kann. Allerdings ist auch noch eine Diagnose auf dem Rezept vermerkt: „onkolog. Erkrankung“. Stimmt unsere Einschätzung oder können wir das Rezept doch zulasten der Krankenkasse abrechnen?

» Lesen Sie hier die Antwort

Iraidka – stock.adobe.com

SERVICE

DAP-Datenbank zu verordnungsfähigen Medizin­produkten

Medizinprodukte mit Arznei­charakter, z. B. bestimmte Macrogol-Präparate oder Läuse­mittel, sind nur dann zulasten der GKV verordnungs- und abgabe­fähig, wenn sie namentlich in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA aufgeführt sind. Dort sind ebenfalls die weiteren Bedingungen zur Erstattung definiert (z. B. bestimmte Alters­gruppen, medizinisch notwendige Fälle, Befristung).

In der DAP-Datenbank „Verordnungs­fähige Medizin­produkte“ finden Sie alle in Anlage V aufgeführten verordnungs­fähigen Medizin­produkte alphabetisch sortiert und, soweit vorhanden, die Bedingungen, unter denen die Erstattung erfolgt.

» Zur DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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