In der Apotheke wird folgendes BtM-Rezept als Take-Home-Verordnung im Rahmen der Substitutionstherapie vorgelegt (Kennzeichen „ST“):
Bildquelle: DAP
Sind alle erforderlichen Rezeptformalitäten erfüllt, so kann die Apotheke das Rezept grundsätzlich beliefern. Allerdings stellt sich die Frage nach der korrekten Abrechnung mit der Krankenkasse: Wie geht man dabei am besten vor?
Korrekte Abrechnung
Obwohl die Hilfstaxe für Zubsolv® kein eigenes Preistableau bereithält, gibt es jedoch ein allgemeines Tableau zu Buprenorphin/Naloxon-Einzeldosen (Anlage 7),
anhand dessen sich ein Preis für Zubsolv®-Einzeldosen ermitteln lässt. Gemäß der Empfehlung des Herstellers Mundipharma kann
man dabei für eine 2,9-mg-Zubsolv®-Tagesdosis die 4-mg-Buprenorphin-Tagesdosis in Relation setzen, sodass der Nettopreis für sieben
Einzeldosen nach dem aktuell gültigen Buprenorphin/Naloxon-Tableau der Hilfstaxe1 17,57 Euro bzw. 20,91 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) beträgt.
Der somit ermittelte Abgabepreis muss vor der Abgabe zur Genehmigung an die Krankenkasse weitergegeben werden. Selbstverständlich kann jede Apotheke aber individuell entscheiden, welchen Preis sie in den Kostenvoranschlag für die Krankenkasse aufnimmt.
Nach der Genehmigung wird das Rezept bedruckt und mit der Krankenkasse abgerechnet. Bei der Rezeptbedruckung ist zusätzlich noch die BtM-Gebühr von 2,91 Euro zu berücksichtigen.
Service: Arbeitshilfe „Antrag zur Kostenübernahme“ und „Zubsolv®-Abgabehilfe“
Zwei neue Arbeitshilfen geben Apothekenteams Unterstützung bei der Belieferung von Einzeldosen im Rahmen von Take-Home-Verordnungen:
- Die DAP Arbeitshilfe „Antrag zur Kostenübernahme“ ist eine Kopiervorlage und erleichtert Apotheken die Kommunikation mit der Krankenkasse bei dem Genehmigungsverfahren.
- Die Abgabehilfe zu Zubsolv® fasst wichtige Informationen zum Substitutionsmittel und zur Abrechnung von Einzeldosen im Rahmen von Take-Home-Verordnungen zusammen.
» Zur DAP Arbeitshilfe „An die Krankenkasse: Antrag zur Kostenübernahme“
» Zur Zubsolv®-Abgabehilfe
» Fachinformation Zubsolv®
» Pflichttext
1 Hilfstaxe für Apotheken, Anlage 7, Stand 29.11.2018