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KW 01 Mittwoch, 2. Januar 2019
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Nach welcher Berechnungsgrundlage gehen wir bei diesem Substitutionsrezept vor?
Wir haben ein Kassenrezept zur Substitutionsbehandlung erhalten, auf dem für den Take-Home-Bedarf 2 x 800 mg Substitol verordnet sind. Die Abgabe ist klar, für jede Dosis geben wir dem Patienten vier Kapseln zu je 200 mg mit. Aber wie wird das dann berechnet?
» Lesen Sie hier die Antwort
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nmann77 – stock.adobe.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 48
Arzneimittelabgabe auf Privatrezept
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Grundsätzliches und Sonderfälle
Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen in der Apotheke nur nach Vorlage einer gültigen Verordnung an den Patienten abgegeben werden. Meistens handelt es sich dabei um ein rosa Muster-16-Rezept, das über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet wird. Doch auch Privatrezepte berechtigen zum Erhalt eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels. Welche Regeln für Privatrezepte zu beachten sind und welche Personen wann welche Arzneimittel auch ohne gültige Verordnung erhalten dürfen, erfahren Sie in einem Beitrag im aktuellen DAP Dialog 48.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag
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COOP-STUDY 2019
Jetzt an der Coop-Study 2019 teilnehmen und einen Aufenthalt im Panoramahotel Oberjoch gewinnen!
Die „Coop-Study“, eine Expertenbefragung für Apothekeninhaber und Filialleiter zu Apothekenkooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA (ehemals QuintilesIMS) durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der BVDAK-Veranstaltung „Kooperationsgipfel“ im Februar 2019 in München vorgestellt.
Quelle: Panoramahotel Oberjoch GmbH
Wir freuen uns auf Ihre Meinung und wünschen Ihnen viel Glück beim Gewinnspiel!
» Hier geht es zur Coop-Study 2019
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DAP LEXIKON
„Sonderkennzeichen / Sonder-PZN“
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In den Fällen, in denen keine spezifische PZN (Pharmazentralnummer) vergeben ist, sind die Sonderkennzeichen nach Anlage 1 der Technischen Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V zu verwenden. Z. B.: Rezepturen (09999011), einzeln importierte verschreibungspflichtige Arzneimittel (09999117) usw.
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Häufig findet das Sonderkennzeichen bzw. die Sonder-PZN „02567024“ Anwendungen, die in Kombination mit verschiedenen Faktoren auf das Rezept gedruckt wird. Dabei stehen die Faktoren für folgende Fälle:
- Faktor 2: Rabattarzneimittel nicht lieferbar
- Faktor 3: (15/15)-Import(e) nicht lieferbar
- Faktor 4: (15/15)-Import(e) und Rabattarzneimittel nicht lieferbar
- Faktor 5: Akutversorgung/Notdienst
- Faktor 6: Pharmazeutische Bedenken
- Faktor 7: Wunscharzneimittel
» Technische Anlage
DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.
» Zum DAP Lexikon
Vermissen Sie einen Begriff im DAP Lexikon? Dann schreiben Sie uns bitte an info@deutschesapothekenportal.de – wir ergänzen die Liste der Begriffe gerne.
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DAP INFORMIERT
NEU: Arbeitshilfe und Arztinformation zu Nichtverfügbarkeit
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Derzeit treten immer wieder Probleme durch Nichtverfügbarkeiten und Rückrufe von Arzneimitteln auf. In der Apotheke müssen auch in solchen Fällen die vertraglichen Regelungen beachtet werden, um Retaxationen zu vermeiden. Einen Überblick hierzu liefert jetzt eine neue DAP Retax-Arbeitshilfe mit Fließschema. Die Kommunikation mit dem Arzt wird durch eine entsprechende Arztinformation vereinfacht.
» DAP Retax-Arbeitshilfe „Nichtverfügbarkeit“
» DAP Arztinformation „Nichtverfügbarkeit“
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zsirosistvan – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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