KW 01
Mittwoch, 2. Januar 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Nach welcher Berechnungs­grundlage gehen wir bei diesem Substitutions­rezept vor?

Wir haben ein Kassen­rezept zur Substitutions­behandlung erhalten, auf dem für den Take-Home-Bedarf 2 x 800 mg Substitol verordnet sind. Die Abgabe ist klar, für jede Dosis geben wir dem Patienten vier Kapseln zu je 200 mg mit. Aber wie wird das dann berechnet?

» Lesen Sie hier die Antwort

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 48

Arzneimittelabgabe auf Privatrezept

Grundsätzliches und Sonderfälle

Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen in der Apotheke nur nach Vorlage einer gültigen Verordnung an den Patienten abgegeben werden. Meistens handelt es sich dabei um ein rosa Muster-16-Rezept, das über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet wird. Doch auch Privatrezepte berechtigen zum Erhalt eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels. Welche Regeln für Privatrezepte zu beachten sind und welche Personen wann welche Arzneimittel auch ohne gültige Verordnung erhalten dürfen, erfahren Sie in einem Beitrag im aktuellen DAP Dialog 48.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag

COOP-STUDY 2019

Jetzt an der Coop-Study 2019 teilnehmen und einen Aufenthalt im Panoramahotel Oberjoch gewinnen!

Die „Coop-Study“, eine Expertenbefragung für Apothekeninhaber und Filialleiter zu Apothekenkooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA (ehemals QuintilesIMS) durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der BVDAK-Veranstaltung „Kooperationsgipfel“ im Februar 2019 in München vorgestellt.

Quelle: Panoramahotel Oberjoch GmbH

Wir freuen uns auf Ihre Meinung und wünschen Ihnen viel Glück beim Gewinnspiel!

» Hier geht es zur Coop-Study 2019

DAP LEXIKON

„Sonderkennzeichen / Sonder-PZN“

In den Fällen, in denen keine spezifische PZN (Pharma­zentral­nummer) vergeben ist, sind die Sonder­kennzeichen nach Anlage 1 der Technischen Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arznei­mittel­abrechnung gemäß § 300 SGB V zu verwenden. Z. B.: Rezepturen (09999011), einzeln importierte verschreibungs­pflichtige Arznei­mittel (09999117) usw.

Häufig findet das Sonderkennzeichen bzw. die Sonder-PZN „02567024“ Anwendungen, die in Kombination mit verschiedenen Faktoren auf das Rezept gedruckt wird. Dabei stehen die Faktoren für folgende Fälle:

  • Faktor 2: Rabattarzneimittel nicht lieferbar
  • Faktor 3: (15/15)-Import(e) nicht lieferbar
  • Faktor 4: (15/15)-Import(e) und Rabattarzneimittel nicht lieferbar
  • Faktor 5: Akutversorgung/Notdienst
  • Faktor 6: Pharmazeutische Bedenken
  • Faktor 7: Wunscharzneimittel

» Technische Anlage

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzes­­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

Vermissen Sie einen Begriff im DAP Lexikon? Dann schreiben Sie uns bitte an info@deutschesapothekenportal.de – wir ergänzen die Liste der Begriffe gerne.

DAP INFORMIERT

NEU: Arbeitshilfe und Arztinformation zu Nichtverfügbarkeit

Derzeit treten immer wieder Probleme durch Nicht­verfüg­barkeiten und Rückrufe von Arznei­mitteln auf. In der Apotheke müssen auch in solchen Fällen die ver­trag­lichen Regelungen beachtet werden, um Retax­ationen zu vermeiden. Einen Überblick hierzu liefert jetzt eine neue DAP Retax-Arbeits­hilfe mit Fließ­schema. Die Kom­munikation mit dem Arzt wird durch eine ent­sprech­ende Arzt­information vereinfacht.

» DAP Retax-Arbeitshilfe „Nichtverfügbarkeit“

» DAP Arztinformation „Nichtverfügbarkeit“

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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

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