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KW 52 Montag, 24. Dezember 2018
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: Zertifizierte Fortbildungen
Für eine kompetente Beratung der Apothekenkunden ist es wichtig, dass Apotheker/innen und PTA über ein grundlegendes Fachwissen verfügen und dieses regelmäßig durch die Teilnahme an Fortbildungen vertiefen und erweitern. DAP bietet zu diesem Zweck Online-Fortbildungen an, die mit bis zu drei Fortbildungspunkten zertifiziert sind.
» Hier geht es zu den zertifizierten Fortbildungen von DAP
Die jeweiligen Landesapothekerkammern (LAK) bieten als Nachweis der regelmäßigen Fortbildung die Ausstellung eines „Freiwilligen Fortbildungszertifikats“ an. Für das Erlangen des Zertifikats ist jedoch ein von der jeweiligen LAK festgelegter Punktestand innerhalb eines festgelegten Zeitraums (meist drei Jahre) nachzuweisen. In der Regel sind zum Erhalt des Zertifikats folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Apotheker/innen: mind. 150 Fortbildungspunkte
- PTA: mind. 100 Fortbildungspunkte
- PKA: mind. 50–70 Fortbildungspunkte
Wie hoch ist Ihr aktueller Stand an Fortbildungspunkten (bezogen auf die letzten drei Jahre)?
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Jetzt DAPs sammeln
Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs von
DAP gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung
von 1.000 DAPs teil.
Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem
angemeldet haben, können Sie sich
hier registrieren.
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COOP-STUDY 2019
Jetzt an der Coop-Study 2019 teilnehmen und einen Aufenthalt im Panoramahotel Oberjoch gewinnen!
Die „Coop-Study“, eine Expertenbefragung für Apothekeninhaber und Filialleiter zu Apothekenkooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA (ehemals QuintilesIMS) durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der BVDAK-Veranstaltung „Kooperationsgipfel“ im Februar 2019 in München vorgestellt.
Quelle: Panoramahotel Oberjoch GmbH
Wir freuen uns auf Ihre Meinung und wünschen Ihnen viel Glück beim Gewinnspiel!
» Hier geht es zur Coop-Study 2019
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DAP ARBEITSHILFE
„Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel“
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Ob und welche Prüfpflichten die Apotheke hinsichtlich der Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse hat, muss im jeweiligen Arzneiliefervertrag nachgelesen werden. Hier können vor allem die Regionalverträge der Primärkassen voneinander abweichende Formulierungen enthalten, die es vor Abgabe gesondert zu prüfen gilt.
Eine Übersicht der verschiedenen Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel zur Abgabe zulasten einer Ersatzkasse finden Sie auf der entsprechenden DAP Retax-Arbeitshilfe klar und verständlich dargestellt.
» Zur DAP Retax-Arbeitshilfe
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Letzte Chance: Noch bis zum 28.12.2018 teilnehmen!
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DAP INFORMIERT
DAP-Rubrik „Biologicals“
Werden in der Apotheke Biologicals auf GKV-Rezept abgegeben, so sind Hintergrundinformationen zu dieser besonderen Produktgruppe hilfreich.
In der DAP-Rubrik „Biologicals“ finden sie verschiedene Informationen zu diesem Thema:
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Letzte Chance: Nur noch heute teilnehmen!
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Welche Stückelung ist wirtschaftlich?
Wir haben ein Rezept zulasten der IKK Nord (IK 100202549) erhalten, auf dem „Lamotrigin Hexal 25 mg TRT 50 St 3x N1“ verordnet ist.
Dürfen wir darauf einmal 100 Tabletten und einmal 50 Tabletten gemäß Rabattvertrag beliefern?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Alexander Raths – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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