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KW 50 Montag, 10. Dezember 2018
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: Zukünftiger Austausch von Biosimilars in der Apotheke
Einem Bericht des Handelsblattes zufolge will das BMG mit der kommenden Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) eine generelle Austauschbarkeit für Biosimilars in der Apotheke einführen. Dem Bericht zufolge soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) regeln, welche Arzneimittel gegeneinander austauschbar sind. Dann soll es wie bei Generika laufen: Wenn der Arzt nicht ausdrücklich widerspricht, soll der Apotheker immer die preisgünstigste Variante aussuchen und abgeben – Biosimilars wären also genau wie Generika in der Apotheke austauschbar.
Befürworten Sie einen möglichen Austausch von Biosimilars in der Apotheke?
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Jetzt DAPs sammeln
Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs von
DAP gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung
von 1.000 DAPs teil.
Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem
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SEBAPHARMA INFORMIERT
sebamed PRO! und sebamed TROCKENE HAUT:
Jetzt bestellen und profitieren!
© Sebapharma GmbH & Co. KG
Das interaktive Wirksystem von sebamed PRO! stärkt den Hautschutzmantel von außen und innen und ist auf individuelle Hautbedürfnisse zugeschnitten. Alle fünf Produkte der professionellen Pflege enthalten neben dem wissenschaftlich bestätigten pH-Wert 5,5 ein innovatives probiotisches Wirkkonzept inklusive spezieller Pflegestoffe.
Bundesweite Werbemaßnahmen
Seit dem 26.11.2018 wird für die neue professionelle Systempflege sebamed PRO! ein nationaler Radio-Spot ausgestrahlt. Auf 33 Sendern bundesweit ist der Spot bereits zu hören.
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Zusätzlich werden ab der KW 2/2019 sebamed PRO! und die Serie sebamed TROCKENE HAUT bundesweit mit einer aufmerksamkeitsstarken City-Light-Kampagne unterstützt.
Attraktive Einkaufskonditionen
Begleiten Sie die Werbeaktivitäten und sorgen Sie für eine ausreichende Warenbevorratung für Ihre Kundenanfragen: Sebapharma bietet auf alle Produkte der Serien sebamed PRO! und sebamed TROCKENE HAUT eine 5 + 1 NR-Aktion zusätzlich zu den gültigen Einkaufspreisen an. Diese Aktion gilt nur bis zum Auftragseingang 21.12.2018 bei direkter Bestellung über den für Sie zuständigen Sebapharma-Außendienstmitarbeiter oder unter folgender Nummer: 06742–900 202.
Bitte achten Sie bei Ihrer Direktbestellung, dass Sie komplette Versandeinheiten (siehe Bestellformular) bestellen und einen Mindestbestellwert von 50 Euro erreichen.
» Zum Bestellfax
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© Sebapharma GmbH & Co. KG
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ABBVIE INFORMIERT
HUMIRA® – Flexibilität durch Forschung
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Robert Kneschke – stock.adobe.com
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AbbVie entwickelt HUMIRA® (Adalimumab) fortlaufend weiter und bietet durch verschiedene Wirkstärken (20 mg, 40 mg, 80 mg) und Darreichungsformen (Fertigpen, Fertigspritze) eine größtmögliche Flexibilität für Patientinnen und Patienten. Die Formulierung von HUMIRA® ist citratfrei, was das mögliche Brennen bei der Injektion vermindern kann. Weitere Vorteile von HUMIRA® sind das verringerte Injektionsvolumen und eine dünne Nadel zur Injektion.
Service für Apotheken
Die DAP Abgabehilfe zu HUMIRA® bietet weitere Unterstützung bei der Rezeptbelieferung.
» DAP Abgabehilfe HUMIRA®
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Letzte Chance: Nur noch heute teilnehmen!
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SERVICE
Abgabehilfe zu Blutzuckermessgeräten und -teststreifen |
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Bei der Abgabe von Blutzuckermessgeräten und -teststreifen zulasten der Ersatzkassen sind zahlreiche
Regelungen zu beachten: Apotheken müssen Quoten erfüllen, Rabattverträge beachten und preisgünstige Messgeräte und Teststreifen auswählen. Die Abgabe von GLUCO RESULT® Teststreifen und den entsprechenden Messgeräten ist in vielen Fällen möglich, da diese zur günstigen Preisgruppe 1 gehören und zusätzlich rabattiert sind.
Die Abgabehilfe zeigt schematisch, wie bei der Belieferung von Rezepten über Messgeräte und Teststreifen vorgegangen werden kann und was bei der Umstellung zu beachten ist.
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Letzte Chance: Noch bis zum 22.02.2019 teilnehmen!
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COOP-STUDY 2019
Jetzt an der Coop-Study 2019 teilnehmen und einen Aufenthalt im Panoramahotel Oberjoch gewinnen!
Die „Coop-Study“, eine Expertenbefragung für Apothekeninhaber und Filialleiter zu Apothekenkooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA (ehemals QuintilesIMS) durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der BVDAK-Veranstaltung „Kooperationsgipfel“ im Februar 2019 in München vorgestellt.
Quelle: Panoramahotel Oberjoch GmbH
Wir freuen uns auf Ihre Meinung und wünschen Ihnen viel Glück beim Gewinnspiel!
» Hier geht es zur Coop-Study 2019
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Wirkstoffkombination nicht in PackungsV: Was ist zu beachten?
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Uns liegt ein Rezept zulasten der Barmer vor. Verordnet ist „Combivir 150 mg/300 mg 60 St. N2 x 4 !“. Ein Rabattartikel ist z. B. Lamivudin/Zidovudin Mylan 150/300 60 St. N2 (PZN: 10309081). Es gibt keine N3 mit dieser Wirkstoffkombination. Allerdings gibt es von der Firma Hexal eine 180er-Packung mit der Angabe „kA“. In der Tabelle der Packungsgrößenverordnung finden wir diese Wirkstoffkombination leider nicht. Können Sie uns weiterhelfen und die Frage beantworten, welches Arzneimittel wir abgeben dürfen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Trueffelpix – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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