KW 47
Montag, 19. November 2018

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen (z. B. Schwangerschaftsverhütung) bei Anwendung von Valproat

In Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informierten die Zulassungsinhaber valproathaltiger Arzneimittel vor Kurzem über wichtige neue Gegenanzeigen, verschärfte Warnhinweise und Maßnahmen zur Vermeidung einer Valproatexposition während der Schwangerschaft. Mit einem Rote-Hand-Brief wurden Ärzte und Apotheker über die neuen Anwendungsbeschränkungen und die Einführung eines Schwangerschaftsverhütungsprogrammes informiert.

» Zum Rote-Hand-Brief

Fühlen Sie sich durch die bereits publizierten Informationen ausreichend für die fachgerechte Abgabe valproathaltiger Arzneimittel in der Apotheke informiert?




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AMGEN INFORMIERT

Austauschkriterien bei Biologicals

Beispiel Neulasta®

Neulasta® gehört zur Gruppe der Biologicals, denn der Wirkstoff Pegfilgrastim wird mittels rekombinanter DNA-Technologie aus E. coli-Bakterien gewonnen. Das Arzneimittel wird zur Verkürzung der Dauer von Neutropenien sowie zur Verminderung der Häufigkeit neutropenischen Fiebers bei erwachsenen Patienten, die wegen einer malignen Erkrankung mit zytotoxischer Chemotherapie behandelt werden (mit Ausnahme von chronisch-myeloischer Leukämie und Myelodysplastischem Syndrom), eingesetzt.1 Neulasta® ist mit einer Wirkstärke (6 mg) in der Darreichungsform Fertigspritze und On-Body Injektor (Onpro®-Kit) im Handel.

Rezeptbelieferung: Kein Aut-idem-Austausch bei Neulasta®

Hinsichtlich der Rezeptbelieferung in der Apotheke gelten für Biologicals besonders strenge Vorgaben: Ausgetauscht werden dürfen nur diejenigen Arzneimittel, die in Anlage 1 zum Rahmenvertrag gelistet sind. Diese gelten als „Bioidenticals“ und weisen damit den gleichen Wirkstoff, die gleichen Ausgangsstoffe und den gleichen Herstellungsprozess auf. Da in dieser Anlage weder der Wirkstoff Pegfilgrastim noch der Präparatename „Neulasta“ erscheint, darf Neulasta® nicht gegen ein anderes pegfilgrastimhaltiges Arzneimittel ausgetauscht werden.

Biosimilars: wirkstoffähnliche Präparate, die nicht gegeneinander austauschbar sind

Bioidenticals: wirkstoffgleiche Präparate mit identischem Herstellungsprozess; Austausch nur erlaubt, wenn Listung in Anlage 1 zum Rahmenvertrag

Wichtig: Kein Austausch einer Neulasta®-Verordnung auf ein anderes pegfilgrastimhaltiges Arzneimittel! Ein Austausch zwischen Original/Import ist hingegen unter Berücksichtigung der Rabattverträge und des Preisankers möglich.

Abb.: Präparate der Anlage 1 zum Rahmenvertrag (Ausschnitt)
Quelle: DAP

Original/Import: Das „Gleiche“

Da Original und Import rechtlich als das „Gleiche“ gelten, ist ein Austausch zwischen diesen zulässig, auch dann, wenn der Arzt das Aut-idem-Kreuz gesetzt hat (ohne zusätzlichen Vermerk). Da das Neulasta®-Original Rabattarzneimittel für über 60 Mio. GKV-Versicherte ist, kann dieses in vielen Fällen vorrangig vor nicht rabattierten Pegfilgrastim Präparaten abgegeben werden.

Service: Abgabehilfe zu Neulasta®

Weitere Informationen zum Thema Biological und zur richtigen Abgabe in der Apotheke erhalten Sie auf der Neulasta®-Abgabehilfe, die zum kostenlosen Download bereitsteht.

» Zur Abgabehilfe

» Zur Fachinformation

1 Lt. Fachinformation, Stand September 2018
DE-P-003-1018-068956

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie wird eine Nasensalbe in die PackungsV eingeordnet?

Uns wurde ein Rezept zulasten der Barmer (101780006) vorgelegt: „2 x Dexa Siozwo mit Dexamethason NSA 10 g N2, PZN 01603746“

In welche Arzneimittelgruppe der PackungsV wird die Nasensalbe einsortiert? Hinsichtlich folgender Gruppen sind wir uns unsicher:

1. Nasentropfen, Nasensprays: Dermatika und Topika oder
2. Andere Mittel zur lokalen, systemischen Anwendung

nmann77 – stock.adobe.com

Dürfen auf dieses Rezept zwei Packungen abgegeben werden?

» Lesen Sie hier die Antwort

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DAP APOTHEKENUMFRAGE

Welche Rolle spielt Aloe Vera Gel in Ihrer Apotheke?

Jetzt mitmachen und 50 DAPs sichern!

Aloe Vera ist ein echtes Multitalent: Die Wüstenpflanze ist ein idealer Wasserspeicher und mit 160 Wirkstoffen (darunter Vitamine, Aminosäuren und Mineralstoffe) Feuchtigkeitsspender und Heilpflanze zugleich. Mit ihrer Hilfe lassen sich allerlei Hautprobleme behandeln. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich Aloe-Vera-Produkte zum absoluten Trend entwickeln. Mittlerweile findet man es in Gelen, Masken, Shampoos und sogar Waschmitteln in unterschiedlichen Konzentrationen und Qualitäten. Kunden, die ein hochwertiges und möglichst reines Aloe-Vera-Produkt suchen, kommen aber am liebsten in die Apotheke und lassen sich beraten.

Areeya_ann – stock.adobe.com

Um Sie dabei zu unterstützen, möchten wir gerne wissen, welche Rolle Aloe-Vera-Produkte bereits in Ihrer Apotheke spielen und welche Services Sie sich unterstützend wünschen.

Als Dankeschön für die Teilnahme an dieser Umfrage werden Ihnen 50 DAPs-Punkte von DAP gutgeschrieben.

» Zur Umfrage

Letzte Chance: Noch bis zum 30.11.2018 teilnehmen und 50 DAPs-Punkte sichern!

SERVICE

NEU: Beratungsleitfaden Kombination von Vitamin D3 und Vitamin K2

Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen sowie normaler Muskelfunktion bei und unterstützt das Immunsystem. Vitamin K2 wiederum unterstützt unter anderem die positiven Effekte von Vitamin D, sodass eine Kombination beider Vitamine im Hinblick auf die Ernährungsphysiologie ratsam ist.

Welche Faktoren zu einer Unterversorgung mit den beiden Vitaminen führen können, wie hoch die empfohlene Tagesdosis laut DGE* ist und wann eine Supplementierung sinnvoll sein kann, stellt der vorliegende Beratungsleitfaden anschaulich dar.

» Zum Beratungsleitfaden „Kombination von Vitamin D3 und Vitamin K2

* DGE: Deutsche Gesellschaft für Ernährung

SERVICE

PZN-Checkplus

Einfach Mehrfachverordnungen und Stückelungen prüfen und Retaxierungen vermeiden!

Der PZN-Checkplus berücksichtigt die Regelungen zu Mehrfachverordnungen und Stückelungen gemäß §§ 3 und 6 Rahmenvertrag und darüber hinaus die Rechtsprechung zu diesem Thema.

Abbildung: PZN-Checkplus; einfach Anzahl der verordneten Packungen und PZN eingeben und Ergebnis erhalten; Quelle: DAP GmbH

Das kann der PZN-Checkplus:

  • Einordnung in die Packungsgrößenverordnung
  • Handlungsempfehlungen zu Packungen ohne N-Kennzeichen
  • Identifizierung von nicht erstattungsfähigen Jumbopackungen
  • Handlungsempfehlungen zu Mehrfachverordnungen und Stückelungen
  • Recherche alternativer Stückelungsmöglichkeiten

Für die Nutzung des PZN-Checkplus ist eine kostenfreie Registrierung bei „Mein DAP“ erforderlich.

» Zum PZN-Checkplus

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels