Die Apotheke ist dazu verpflichtet, Rabattarzneimittel vorrangig vor nicht rabattierten (Import-) Arzneimitteln abzugeben, wobei unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln frei gewählt werden darf.1 Das Original Inflectra™ (Infliximab) von Pfizer ist für fast alle GKV-Versicherten (ca. 84 %)2 rabattiert und stellt deshalb in vielen Fällen eine wirtschaftliche Abgabemöglichkeit für die Apotheke dar.
» Übersicht der Rabattverträge zu Inflectra™
Rezeptbeispiel:
Auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz (ohne zusätzlichen ärztlichen Vermerk) sind die Rabattverträge zu Inflectra™-Original und Importarzneimitteln zu beachten. Die Abgabe des rabattierten Originals ist möglich – auch wenn ein Import verordnet ist. Die Importquote wird durch abgegebene Rabattarzneimittel grundsätzlich nicht beeinflusst.1 Mit der Abgabe einer Inflectra™-Originalpackung ist zudem sichergestellt, dass der Packung ein passender Lipid-Infusionsfilter beiliegt.
Merke: Die Abgabe des rabattierten Inflectra™-Originals ist grundsätzlich möglich, wenn …
… Inflectra™ (Original oder Import) ohne Aut-idem-Kreuz verordnet ist.1
… Inflectra™ (Original oder Import) mit Aut-idem-Kreuz, aber ohne zusätzlichen ärztlichen Vermerk verordnet ist.1
… Remsima® (Original oder Import) ohne Aut-idem-Kreuz verordnet ist.1
Die Abgabe des Inflectra™-Originals ist hingegen verpflichtend, wenn dieses mit Aut-idem-Kreuz und einem zusätzlichen ärztlichen Vermerk, der den Austausch durch Importe aus medizinisch-therapeutischen Gründen untersagt, verordnet wurde.3
» Zur Abgabehilfe Inflectra™
» Zur Fachinformation Inflectra™
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 09/2018.
3 vdek-Arzneiversorgungsvertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016.