KW 41
Montag, 8. Oktober 2018

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf anstelle eines Importes ein rabattiertes Original abgegeben werden?

Uns liegt eine Verordnung über „2 x Clexane 60 mg Orifarm 24 Stück“ vor. Krankenkasse ist die KKH (IK 108375501), hier wäre die 24er-Packung des Originals rabattiert. Es gäbe zwar theoretisch im N2-Bereich eine 50er-Packung, diese bekommen wir aber nicht.

Was dürfen wir abgeben?

» Lesen Sie hier die Antwort

Trueffelpix – stock.adobe.com

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PFIZER INFORMIERT

Original vs. Import: Rabatt­arznei­mittel fließen nicht in die Import­quote

Da Rabatt­verträge immer häufiger auch Original- und Import­arznei­mittel betreffen, stellt sich mitunter die Frage, ob die Abgabe eines rabattierten Originals bzw. eines rabattierten Imports die Import­quote beeinflusst. Die Antwort liefert § 5 Abs. 3 Rahmen­vertrag: Dort ist geregelt, dass abgegebene Rabatt­arznei­mittel nicht bei der Ermittlung des zugrunde­liegenden Fertig­arznei­mittel­umsatzes berück­sichtigt werden und somit nicht in die Import­quote einfließen.1

Merke: Die Abgabe eines rabattierten Imports kommt der Import­quote nicht zugute. Dem­entsprechend belastet auch die Abgabe eines rabattierten Originals die Importquote nicht.

Hintergrund der Regelung ist, dass die verpflichtende Abgabe der rabattierten Original- und Import­arz­nei­mittel nicht zu einer Belastung der Import­quote führen soll. Dass Rabatt­arznei­mittel auch im Verhältnis von Original zu Importen vorrangig abzugeben sind, ist seit 2011 in § 5 Abs. 1 Rahmen­vertrag geregelt:

„Die Abgabe eines rabatt­begünstigten Arznei­mittels hat Vorrang vor der Abgabe eines nicht rabatt­begünstigten importierten Arznei­mittels. § 4 Absatz 2 und 3 gelten entsprechend.“

Inflectra™ von Pfizer ist Rabatt­arznei­mittel für ca. 84 % der GKV-Versicherten

Das Original Inflectra™ (Infliximab) von Pfizer ist bei zahlreichen gesetzlichen Kranken­kassen rabatt­begünstigt.2 Da die Apotheke unter allen verfügbaren Rabattarznei­mitteln frei wählen darf und die Import­quote – wie beschrieben – vernachlässigt werden kann, stellt das rabattierte Original somit eine wirtschaftliche Abgabe­möglichkeit dar.1 Mit der Abgabe einer Inflectra™-Original­packung ist zudem sichergestellt, dass der Packung ein passender Lipid-Infusions­filter beiliegt.

» Übersicht der Rabattverträge

Jetzt aktualisiert: Abgabehilfe zu Inflectra™

Die aktualisierte DAP Abgabe­hilfe zu Inflectra™ bietet schnelle Hilfe bei vielen Abgabe­fragen, zum Beispiel zum Thema Original vs. Import.

» Zur Abgabehilfe Inflectra™

» Zur Fachinformation Inflectra™

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittel­versorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 09/2018.

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NEU

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Präsenzfortbildung zu „Rezept & Retax“

Die Fülle an Gesetzmäßigkeiten und Verträgen macht es Apothekenteams nicht einfach, die richtige Entscheidung bei der Abgabe in der Apotheke zu treffen. An dieser Stelle hakt DAP ein und unterstützt Apotheken mit einem umfangreichen Angebot an Servicematerialien, die zum kostenlosen Download im DeutschenApothekenPortal zur Verfügung stehen. Ein weiterer Ansatz der Wissensvermittlung ist die Schulung vor Ort (z. B. bei DAP) durch einen Referenten, der auch auf Verständnisschwierigkeiten und individuelle Fragestellungen der Apothekenmitarbeiter eingehen kann. Um unser Serviceangebot für die Zukunft anzupassen, möchten wir von Ihnen wissen:

Würden Sie das Angebot einer solchen Präsenzfortbildung (z. B. bei DAP) annehmen?







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SERVICE

Beratungsleitfaden Reizmagen

Ein gereizter Magen kann verschiedene Ursachen haben und ist häufig mit einem großen Leidens­druck für die Betroffenen verbunden.
Für die Behandlung stehen in der Apotheke eine Vielzahl an unter­schiedlichen Mitteln zur Verfügung, die sich vor allem in ihrer Wirkungs­weise und Anwendung unter­scheiden.
Eine ausführliche und passende Beratung ist für die Wahl des passenden Medikaments demnach uner­setzlich.
Wichtige Beratungs­tipps, praktische Zusatz­empfehlungen sowie eine Übersicht über die aktuellen Arznei­mittel bei Reizmagen-Beschwerden bietet ein aktueller Beratungs­leitfaden zum Thema.

» Zum Beratungsleitfaden

SERVICE

DAP-Datenbank zu verordnungsfähigen Medizin­produkten

Medizinprodukte mit Arznei­charakter, z. B. bestimmte Macrogol-Präparate oder Läuse­mittel, sind nur dann zulasten der GKV verordnungs- und abgabe­fähig, wenn sie namentlich in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA aufgeführt sind. Dort sind ebenfalls die weiteren Bedingungen zur Erstattung definiert (z. B. bestimmte Alters­gruppen, medizinisch notwendige Fälle, Befristung).

In der DAP-Datenbank „Verordnungs­fähige Medizin­produkte“ finden Sie alle in Anlage V aufgeführten verordnungs­fähigen Medizin­produkte alphabetisch sortiert und, soweit vorhanden, die Bedingungen, unter denen die Erstattung erfolgt.

» Zur DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“

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