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KW 41 Montag, 8. Oktober 2018
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Darf anstelle eines Importes ein rabattiertes Original abgegeben werden?
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Uns liegt eine Verordnung über „2 x Clexane 60 mg Orifarm 24 Stück“ vor. Krankenkasse ist die KKH (IK 108375501), hier wäre die 24er-Packung des Originals rabattiert. Es gäbe zwar theoretisch im N2-Bereich eine 50er-Packung, diese bekommen wir aber nicht.
Was dürfen wir abgeben?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Trueffelpix – stock.adobe.com
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PFIZER INFORMIERT
Original vs. Import: Rabattarzneimittel fließen nicht in die Importquote
Da Rabattverträge immer häufiger auch Original- und Importarzneimittel betreffen, stellt sich mitunter die Frage, ob die Abgabe eines rabattierten Originals bzw. eines rabattierten Imports die Importquote beeinflusst. Die Antwort liefert § 5 Abs. 3 Rahmenvertrag: Dort ist geregelt, dass abgegebene Rabattarzneimittel nicht bei der Ermittlung des zugrundeliegenden Fertigarzneimittelumsatzes berücksichtigt werden und somit nicht in die Importquote einfließen.1
Merke: Die Abgabe eines rabattierten Imports kommt der Importquote nicht zugute. Dementsprechend belastet auch die Abgabe eines rabattierten Originals die Importquote nicht.
Hintergrund der Regelung ist, dass die verpflichtende Abgabe der rabattierten Original- und Importarzneimittel nicht zu einer Belastung der Importquote führen soll. Dass Rabattarzneimittel auch im Verhältnis von Original zu Importen vorrangig abzugeben sind, ist seit 2011 in § 5 Abs. 1 Rahmenvertrag geregelt:
„Die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels hat Vorrang vor der Abgabe eines nicht rabattbegünstigten importierten Arzneimittels. § 4 Absatz 2 und 3 gelten entsprechend.“
Inflectra™ von Pfizer ist Rabattarzneimittel für ca. 84 % der GKV-Versicherten
Das Original Inflectra™ (Infliximab) von Pfizer ist bei zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen rabattbegünstigt.2 Da die Apotheke unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln frei wählen darf und die Importquote – wie beschrieben – vernachlässigt werden kann, stellt das rabattierte Original somit eine wirtschaftliche Abgabemöglichkeit dar.1 Mit der Abgabe einer Inflectra™-Originalpackung ist zudem sichergestellt, dass der Packung ein passender Lipid-Infusionsfilter beiliegt.
» Übersicht der Rabattverträge
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1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 09/2018.
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: Präsenzfortbildung zu „Rezept & Retax“
Die Fülle an Gesetzmäßigkeiten und Verträgen macht es Apothekenteams nicht einfach, die richtige Entscheidung bei der Abgabe in der Apotheke zu treffen. An dieser Stelle hakt DAP ein und unterstützt Apotheken mit einem umfangreichen Angebot an Servicematerialien, die zum kostenlosen Download im DeutschenApothekenPortal zur Verfügung stehen. Ein weiterer Ansatz der Wissensvermittlung ist die Schulung vor Ort (z. B. bei DAP) durch einen Referenten, der auch auf Verständnisschwierigkeiten und individuelle Fragestellungen der Apothekenmitarbeiter eingehen kann. Um unser Serviceangebot für die Zukunft anzupassen, möchten wir von Ihnen wissen:
Würden Sie das Angebot einer solchen Präsenzfortbildung (z. B. bei DAP) annehmen?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs von DAP gutgeschrieben.
Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben,
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Beratungsleitfaden Reizmagen
Ein gereizter Magen kann verschiedene Ursachen haben und ist häufig mit einem großen Leidensdruck für die Betroffenen verbunden.
Für die Behandlung stehen in der Apotheke eine Vielzahl an unterschiedlichen Mitteln zur Verfügung, die sich vor allem in ihrer Wirkungsweise und Anwendung unterscheiden.
Eine ausführliche und passende Beratung ist für die Wahl des passenden Medikaments demnach unersetzlich.
Wichtige Beratungstipps, praktische Zusatzempfehlungen sowie eine Übersicht über die aktuellen Arzneimittel bei Reizmagen-Beschwerden bietet ein aktueller Beratungsleitfaden zum Thema.
» Zum Beratungsleitfaden
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SERVICE
DAP-Datenbank zu verordnungsfähigen Medizinprodukten
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Medizinprodukte mit Arzneicharakter, z. B. bestimmte Macrogol-Präparate oder Läusemittel, sind nur dann zulasten der GKV verordnungs- und abgabefähig, wenn sie namentlich in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA aufgeführt sind. Dort sind ebenfalls die weiteren Bedingungen zur Erstattung definiert (z. B. bestimmte Altersgruppen, medizinisch notwendige Fälle, Befristung).
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In der DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ finden Sie alle in Anlage V aufgeführten verordnungsfähigen Medizinprodukte alphabetisch sortiert und, soweit vorhanden, die Bedingungen, unter denen die Erstattung erfolgt.
» Zur DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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