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KW 32 Montag, 6. August 2018
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Welche Höchstmenge darf von L-Polamidon verordnet werden?
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Wir haben eine Patientin, die L-Polamidon Tropfen (PZN 07480204) 5 x 20 ml zur Schmerztherapie bekommt. Sie erhält alle 8 Stunden 10 ml.
Was wäre nun die höchste plausible bzw. erlaubte Verschreibungsmenge (die Höchstmenge) auf einem Rezept? Denn mit einer Packung kommt die Patientin ja gerade einmal drei Tage aus.
» Lesen Sie hier die Antwort
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vege – stock.adobe.com
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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR PTA
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: Nichtlieferbarkeit von Ibuprofen
Das Analgetikum Ibuprofen 600 mg ist derzeit schwer zu bekommen – entweder es ist gar keine Packungsgröße verfügbar oder nur bestimmte Packungsgrößen.
In einer solchen Situation stellt sich unter anderem die Frage, ob und wie eine Verordnung des Arztes eventuell mit verfügbaren Packungsgrößen beliefert werden kann.
Wie würden Sie am ehesten vorgehen, wenn der Arzt „Ibuprofen 600 mg 20 St.“ verordnet hat und Sie diese Packungsgröße nicht an Lager haben?
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Jetzt DAPs sammeln
Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs von DAP gutgeschrieben.
Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben,
können Sie sich hier registrieren.
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SERVICE
Beratungsleitfaden Fiebermessung bei Kindern
Vor allem Kleinkinder leiden häufig unter erhöhter Temperatur oder Fieber, weshalb ein geeignetes Fieberthermometer in keinem Haushalt fehlen sollte. Die einzelnen Fiebermessmethoden unterscheiden sich jedoch oft in der Handhabung und Messgenauigkeit, weshalb viele Kunden bei der Auswahl Hilfe beim Apothekenpersonal suchen.
Eine Übersicht über die unterschiedlichen Fiebermessmethoden finden Sie in dem aktuellen Beratungsleitfaden Fiebermessung bei Kindern.
» Zum Beratungsleitfaden
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Einfach Mehrfachverordnungen und Stückelungen prüfen und Retaxierungen vermeiden!
Der PZN-Checkplus berücksichtigt die Regelungen zu Mehrfachverordnungen und Stückelungen gemäß §§ 3 und 6 Rahmenvertrag und darüber hinaus die Rechtsprechung zu diesem Thema.
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Abbildung: PZN-Checkplus; einfach Anzahl der verordneten Packungen und PZN eingeben und Ergebnis erhalten; Quelle: DAP GmbH
Das kann der PZN-Checkplus:
- Einordnung in die Packungsgrößenverordnung
- Handlungsempfehlungen zu Packungen ohne N-Kennzeichen
- Identifizierung von nicht erstattungsfähigen Jumbopackungen
- Handlungsempfehlungen zu Mehrfachverordnungen und Stückelungen
- Recherche alternativer Stückelungsmöglichkeiten
Für die Nutzung des PZN-Checkplus ist eine kostenfreie Registrierung bei „Mein DAP“ erforderlich.
» Zum PZN-Checkplus
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Letzte Chance: Noch bis morgen teilnehmen und 50 DAPs-Punkte sammeln!
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DAP INFORMIERT
Arbeitshilfe: Zubereitung von Antibiotikasäften
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Die Zubereitung von Trockensäften ist fehleranfällig und das Risiko für Anwendungs- und Dosierungsfehler hoch. Deshalb sind Antibiotika-Trockensäfte ein beratungsintensives Thema. Neben der Herstellung sollten auch die Lagerung, die Haltbarkeit, der Umgang mit der Dosierhilfe und die Entsorgung erläutert werden.
Die Arbeitshilfe „Zubereitung von Antibiotikasäften“ bietet eine exemplarische Übersicht mit hilfreichen Beratungstipps.
» Zur Arbeitshilfe
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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