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KW 29
Mittwoch, 18. Juli 2018

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf man ein IUP noch an eine Patientin aushändigen?

Dürfen Apotheken noch IUPs auf Verordnung eines Gynäkologen abgeben oder ist es generell nicht mehr erlaubt, da die Abgabe an Fachkreise erfolgen muss?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

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» Fachinformation
» Pflichttexte

*Datenstand zum 15. Juli 2018

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BERLIN-CHEMIE INFORMIERT

Risikofaktor LDL-Cholesterin

LDL-C-Senkung bei Hypercholesterinämie und hohem kardiovaskulärem Risiko unerlässlich

Erhöhtes LDL-Cholesterin ist ein bedeutender Risikofaktor für Artherosklerose. Bei dauerhaft erhöhten Werten können hierdurch kardiovaskuläre Erkrankungen, wie zum Beispiel die koronare Herzerkrankung, Herzinfarkte und Schlaganfälle entstehen.

Deshalb ist die Senkung des LDL-Wertes unter 70 mg/dl bzw. um mindestens 50 % (bei Ausgangswerten zwischen 70 und 135 mg/dl ohne Medikamenteneinnahme) bei Patienten mit sehr hohem Risiko klare Vorgabe der Leitlinie.2

» Infoblatt „Risikofaktor LDL-Cholesterin“

» Pflichttext Tioblis® Filmtabletten

1 Scheidt-Nave C et al. Bundesgesundheitsbl 2013; 56: 661–667.
2 Pocket Guidelines: Diagnostik und Therapie der Dyslipidämien, 2017.

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Mein DAP Junior: Jetzt mit neuen Inhalten!

Die Registrierung bei Mein DAP Junior ist kostenlos und kann ausschließlich von Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum und PTA im Praktikum genutzt werden. Viele DAP-Materialien stehen in diesem Bereich für den neuen Berufs­alltag zur Verfügung. Zusätzlich gibt es speziell aufbereitete Inhalte, die auf die spätere Abschluss­prüfung vorbereiten. Außerdem ist die Sammlung von DAPs-Punkten möglich, die später gegen Gutscheine (z. B. Amazon, Zalando) eingelöst werden können.

Die Zugänge sind zeitlich begrenzt: Für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum auf 12 Monate und für PTA im Praktikum auf 6 Monate. Bei Aufstufung auf einen Mein-DAP-Account nach Ende der Praktikums­zeit können gesam­melte DAPs-Punkte mitgenom­men werden.

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REZEPT & RETAX

DAP Praxishilfen zur BtM-Abgabe in der Apotheke

Um das Apothekenteam bei der Abgabe von Betäubungsmitteln zu unterstützen, bietet das DeutscheApothekenPortal verschiedene Praxishilfen an:

  • Arbeitshilfen, die den Umgang mit BtM-Rezepten erleichtern und Unterstützung bei der korrekten und retaxsicheren Abgabe geben
  • Patienteninformationen zur Weitergabe an den Kunden/Patienten über BtM-Therapien mit einem stark wirksamen Schmerzmittel und Therapien mit einem BtM-Pflaster
  • Arztinformationen, die einen Überblick zur korrekten BtM-Rezeptausstellung bzw. -änderung liefern
Trueffelpix – stock.adobe.com

» Hier geht es direkt zu den DAP Praxishilfen zu BtM-Rezepten.

Weitere Details und wertvolle Tipps zur Belieferung von BtM-Rezepten finden Sie in der DAP-Rubrik „BtM“.

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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