Johnson & Johnson Diabetes Care Companies hat mit OneTouch Ultra Plus Flex® ein neues Blutzuckermessgerät auf den Markt gebracht, dessen Teststreifen der besonders wirtschaftlichen Preisgruppe (Gruppe 1) gemäß der DAV-Vereinbarung mit den Ersatzkassen und der BARMER angehören.1
Die Vereinbarung sieht u. a. vor, dass 15 % der verordneten Packungen à 50 Stück mit Teststreifen aus der besonders wirtschaftlichen Preisgruppe 1 beliefert werden sollen.
Grundsätzlich ist der Apotheker verpflichtet, die Quote zu erfüllen und gleichzeitig berechtigt, bei bestimmten Verordnungen auf Teststreifen der Preisgruppe 1 umzustellen.
Mögliche Abgabesituationen:
1. Namentliche Verordnung der OneTouch Ultra Plus® Teststreifen auf dem Rezept:
Quelle: DAP
➔ Abgabe der OneTouch Ultra Plus® Teststreifen ➔ Erfüllung der 15-%-Quote, Abrechnung von 0,50 € zzgl. MwSt. unter der Sonder-PZN 09999637 bedingt durch den Rabattvertrag2
2. Namentliche Verordnung von Teststreifen der Preisgruppe 2 oder 3
Quelle: DAP
Abgabe der OneTouch Ultra Plus® Teststreifen möglich (Ausnahme: Arzt hat den Austausch ausgeschlossen) ➔ Abrechnung der Umrechnungspauschale von 35 € zzgl. MwSt. (BARMER: 20 € netto) unter der Sonder-PZN 06460719 (BARMER: Sonder-PZN 02567596), max. 1 x innerhalb von 2 Jahren/Patient1 ➔ Abrechnung von 0,50 € zzgl. MwSt. unter der Sonder-PZN 09999637 bedingt durch den Rabattvertrag2
3. Generische Verordnung
Quelle: DAP
Abgabe der OneTouch Ultra Plus® Teststreifen empfohlen ➔ Erfüllung der 15-%-Quote, Abrechnung von 0,50 € zzgl. MwSt. unter der Sonder-PZN 099996372 bedingt durch den Rabattvertrag2
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu Rezeptbelieferung und Abrechnung erhalten Sie auf der Abgabehilfe zu OneTouch® und unter www.onetouch.de.
1 Arzneiversorgungsvertrag zwischen Deutschem Apotheker Verband (DAV) und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, gültig seit 01.01.2018, sowie mit der BARMER seit dem 01.02.2017
2 Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk (”ArgeBZT”) mit Johnson & Johnson Medical GmbH, Stand 01.01.2018. Nachsatz zu II Punkt 2 (siehe Abgabehilfe)