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KW 23
Mittwoch, 6. Juni 2018

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf die Apotheke hier den Hersteller ergänzen?

Uns liegt eine Verordnung über „Carbamazepin 400 mg 200 Retard­tabletten“ vor, ohne Angabe eines Herstellers.

Da der Wirkstoff sich auf der Substitutions­­ausschluss­­liste befindet, dürfen wir dieses Rezept – soweit uns bekannt ist – nicht ohne Angabe eines Herstellers beliefern.

Nun ist uns aber leider nicht klar, ob wir den gewünschten Hersteller bei solchen Rezepten selber nach Rück­sprache mit dem Arzt und dazu­­ge­hörigem Vermerk mit Datum und Unterschrift ändern dürfen, oder ob der Arzt das Rezept eigenhändig ergänzen und erneut unter­zeichnen muss?

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Alexander Raths – stock.adobe.com

SERVICE

Beratungs­karte zu sikapur®

Silicium ist ein lebens­wichtiges Spuren­element, das am Aufbau von Binde­gewebe, Haut, Haaren und Nägeln entscheidend mitwirkt. In den sikapur® Produkten ist es in reiner, natürlicher Form als Kiesel­säure enthalten:

  • sikapur® Kieselsäure Hautgel (50 ml, PZN 00679397)
  • sikapur® VITAL SHAMPOO + BIOTIN (200 ml, PZN 12856226)

Weitere Informationen zu sikapur® finden Sie auf der aktuellen Beratungskarte.

» Zur Beratungskarte

DAP WISSENS-CHECK

Letzte Chance: Noch bis zum 26.07.2018 teilnehmen und 50 DAPs-Punkte sichern!

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BAYER VITAL INFORMIERT

Betaferon®: Wissenswertes zur Rabatt­vertrags­situation

Betaferon® (Wirkstoff: Interferon beta-1b) ist zur subkutanen Injektion bei Multipler Sklerose (CIS, RRMS, SPMS) zugelassen. Im Handel sind vier verschiedene Packungs­größen, die in vollem Umfang erstattungs­fähig zulasten der Gesetzlichen Kranken­versicherung sind.

Betaferon®-Packungs­größen

  • 4 x 3 St. (PZN 00089833)
  • 1 x 14 St. (PZN 03415859)
  • 3 x 14 St. (PZN 03888977)
Abb.: Betaferon®, Quelle: Bayer

Bayer Vital hat für Betaferon® mit über 90 Prozent der gesetzlichen Kranken­kassen Rabatt­verträge abgeschlossen. Zwei Rabatt­verträge sind seit Anfang Februar 2017 aus­gelaufen (AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordost) – eine Abgabe des verordneten Betaferon® ist jedoch auch bei diesen Kranken­kassen in vielen Fällen weiterhin möglich.

Betaferon®-Abgabehilfe für die Apothekenpraxis

Um Apotheken­teams bei der Abgabe in der Apotheke zu unterstützen, bietet Bayer Vital in Kooperation mit dem DeutschenApothekenPortal eine Betaferon®-Abgabehilfe an. Ein Fließschema vermittelt auf einen Blick die richtige Vorgehens­weise bei der Rezept­belieferung, ausgehend von einer Betaferon®-Verordnung unter Berück­sichtigung der Rabatt­vertrags­situation:


1 Rahmenvertrag über die Arznei­mittel­versorgung gemäß § 129 SGB V
Abb.: Ausschnitt aus der Betaferon®-Abgabehilfe, Stand: 01.06.2018, Quelle: DAP


Diese zeigt, dass ausgehend von einer Verordnung über das Betaferon®-Original dieses auch dann abgegeben werden kann, wenn ein Alternativ­arznei­mittel nach Anlage 1 des Rahmen­vertrages rabattiert ist. Wenn beispielsweise ein MS-Patient mit seiner bisherigen Therapie versorgt werden, soll, kann unter Anwendung von Pharma­zeutischen Bedenken das verordnete Betaferon® beliefert werden.

Die richtige Vorgehens­weise zur Anwendung von Pharma­zeutischen Bedenken und weitere Informationen zum Produkt liefert die Betaferon®-Abgabehilfe.

» Zur Abgabehilfe

» Zur Fachinformation

BERATUNGSLEITFADEN „NAGELPILZ (ONYCHOMYKOSE)“

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 44

Produktübersicht Nagelpilz

Für die Behandlung von Nagelpilz stehen verschiedene anti­mykotische Wirk­stoffe in unter­schiedlichen Dar­reichungs­formen zur Verfügung. Mit der DAP Produkt­übersicht Nagelpilz werden Sie bei der Beratung unterstützt, denn dort sind verschiedene Wirk­stoffe mit der richtigen Anwendung und Dosierung sowie hilfreiche Tipps und Hinweise für die Beratung in der Offizin aufgeführt.

» Zur Produktübersicht Nagelpilz

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JOHNSON & JOHNSON MEDICAL INFORMIERT

Verbessern Sie Ihren Rohertrag mit OneTouch®

Neu: Ermitteln Sie Ihr persönliches Optimierungs­potential mit dem Roh­ertrags­kalkulator

Die OneTouch Ultra® Plus Teststreifen gehören zur besonders wirtschaftlichen Preisgruppe 1 nach den DAV-Vereinbarungen mit den Ersatzkassen. Stellen Sie jetzt auf OneTouch Ultra® Plus Teststreifen um und profitieren Sie vom Rohertragsvorteil.

Berechnen Sie mit dem Rohertragskalkulator in drei einfachen Schritten, wie Sie Ihren Rohertrag durch die Umstellung auf OneTouch Ultra® Plus Teststreifen maximieren können:

Schritt 1: KV-Gebiet wählen

Schritt 2: Einkaufspreise eintragen

Schritt 3: Ihr Potential berechnen

Bildquelle: Johnson & Johnson Medical

Starten Sie jetzt und ermitteln Sie Ihr Optimierungspotential!

» Zum Rohertragskalkulator

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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