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KW 21 Mittwoch, 23. Mai 2018
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Können BG-Rezepte ohne IK-Nummer abgerechnet werden?
Wir erhalten sehr häufig BG-Rezepte, auf denen zwar der Name der BG, aber keine zusätzliche Kostenträgernummer angegeben ist.
Müssen bzw. dürfen wir diese ergänzen? Und wo finden wir die gesetzliche Grundlage dazu?
» Lesen Sie weiter
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Alexander Raths – stock.adobe.com
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NEU: PRODUKTÜBERSICHT „NAGELPILZ“
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AKTUALISIERT
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DAP PRODUKTTEST
Magnetrans® 375 mg direkt-granulat
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Sicher empfehlen Sie Ihren Apothekenkunden am liebsten Produkte, von denen Sie selbst überzeugt sind. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, das bewährte Magnesiumprodukt Magnetrans® 375 mg direkt-granulat eine Woche lang selbst zu testen!
Die STADA GmbH bietet dem interessierten Apothekenfachpersonal eine hochwertige 7-Tage-Testpackung dieses Nahrungsergänzungsmittels mit sieben Original-Sticks zum Selbstausprobieren an (solange der Vorrat reicht).
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© STADA GmbH
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Ihre Meinung ist uns wichtig! Zusammen mit der 7-Tage-Testpackung erhalten Sie einen Fragebogen zum Produkt. Sie können den Fragebogen entweder online ausfüllen oder per Fax an DAP zurücksenden. Als Dankeschön bekommen Sie, wenn Sie den Fragebogen online ausfüllen, 100 DAPs-Punkte von DAP gutgeschrieben.
Wir sind gespannt auf Ihr Feedback!
» Zur Teilnahmeregistrierung
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DAP KOMBINATOR
Dermatologisches Know-how gefragt
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DERMASENCE und DAP suchen den Kombinationsprofi im Bereich „Medizinische Hautpflege“: Für fünf Kunden müssen Sie – u. a. unter Berücksichtigung des Hautzustands – ein passendes Produktpaket aus dem DERMASENCE-Sortiment zusammenstellen.
Kombinieren Sie richtig, erhalten Sie pro Fall 20 DAPs-Punkte. Werden alle Fälle erfolgreich bearbeitet, gibt es insgesamt 100 DAPs-Punkte und ein Teilnahmezertifikat als Belohnung. Die Fälle können unabhängig voneinander zu unterschiedlichen Zeitpunkten bis zum 31. Juli 2018 gelöst werden.
» Zum Kombinator
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Bildquelle: DERMASENCE
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DAP LEXIKON
Frühe Nutzenbewertung
„Seit dem 1. Januar 2011 hat der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die gesetzliche Aufgabe, für alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen sofort nach Markteintritt eine (Zusatz-)Nutzenbewertung durchzuführen (§ 35a SGB V). Deren Ergebnis ist die Entscheidungsgrundlage dafür, wie viel die Gesetzliche Krankenversicherung für ein neues Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff zahlt.
Den Auftrag zur (frühen) Nutzenbewertung erhielt der G-BA über das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). Das mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene Gesetz verpflichtet pharmazeutische Unternehmen erstmals, bereits zur Markteinführung eines neuen Produktes in Deutschland beziehungsweise bei der Zulassung neuer Anwendungsgebiete ein Dossier zum Nutzen des Präparates vorzulegen.“ (G-BA, 2016)
» Gemeinsamer Bundesausschuss: Nutzenbewertung
DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.
» Zum DAP Lexikon
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Nützliche Links
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