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KW 20
Mittwoch, 16. Mai 2018

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann man dieses Rezept mit acht Spritzen beliefern?

Aus einer Klinik erhielten wir für einen DAK-Versicherten folgende hand­schriftlich ausgestellte Verordnung:

„8 Fertigspritzen Aranesp 300 µg“

In dieser Stärke existieren nur Packungen mit je einer Spritze (= N1).
Der Wirkstoff hat auch einen N2-Bereich mit 4 Spritzen, diese gibt es jedoch nicht bei der Stärke 300 µg. Eine N3 ist nicht existent. Was dürfen wir abgeben?

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Trueffelpix – stock.adobe.com

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Pharmazeutische Bedenken

Praxisbeispiel Betaferon®

Im Rahmenvertrag über die Arznei­mittel­versorgung gemäß § 129 SGB V (§ 4 (2)) ist festgelegt, dass Rabatt­arznei­mittel vorrangig abzugeben sind:

„(2) Die Apotheke hat vorrangig ein wirkstoff­gleiches Fertig­arznei­mittel abzugeben, für das ein Rabatt­vertrag nach § 130a Absatz 8 SGB V („rabatt­begünstigstes Arznei­mittel“) besteht […].“

Bayer Vital hat für das MS-Therapeutikum Betaferon® mit 90 % der gesetzlichen Kranken­kassen Rabatt­verträge abgeschlossen. Folglich ist in den meisten Fällen die Abgabe des rabattierten Betaferon® auch dann gesichert, wenn der Arzt kein Aut-idem-Kreuz bei der Verordnung von Betaferon® gesetzt hat und dieses für die Therapie wünscht.

Krankenkassen ohne Rabattvertrag

Anfang Februar letzten Jahres sind zwei Rabatt­verträge ausgelaufen (AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordost) – eine Abgabe des verordneten Betaferon® ist jedoch auch bei diesen Kranken­kassen in vielen Fällen weiterhin möglich.

Dabei gilt es, Folgendes bei der Rezept­belieferung zu beachten (Voraussetzung: Kein Aut-idem-Kreuz gesetzt, Betaferon®-Original ist verordnet):

Besteht kein Rabattvertrag über ein Bioidentical nach Anlage 1 des Rahmen­vertrages ➔ Abgabe des verordneten Betaferon®-Orginals möglich

Besteht ein Rabattvertrag über ein Biodidentical nach Anlage 1 des Rahmen­vertrages ➔ Abgabe des verordneten Betaferon®-Originals unter Anwendung Pharma­zeutischer Bedenken möglich

Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden

Mit Pharmazeutischen Bedenken hat der Apotheker die Möglichkeit, den Austausch auf ein Rabatt­arznei­mittel zu vermeiden, wenn er dadurch (nach Beratung) den Therapie­erfolg oder die Arzneimittel­sicherheit gefährdet sieht. Dazu muss der Apotheker die Sonder-PZN 02567024 und den Faktor „6“ auf das Rezept drucken und eine stichpunktartige Begründung für Pharma­zeutische Bedenken auf dem Rezept vermerken (inkl. Datum und Unterschrift).


Abb.: Rezeptbeispiel einer Betaferon®-Verordnung mit Pharmazeutischen Bedenken

Service

Die Abgabehilfe zu Betaferon® gibt wichtige Hinweise zur Rabatt­­vertrags­­situation und zur richtigen Rezept­­belieferung, insbesondere im Hinblick auf eine gleich­bleibende MS-Therapie.

» Zur Abgabehilfe

» Zur Fachinformation

DAP WISSENS-CHECK

Letzte Chance: Noch bis zum 18.07.2018 teilnehmen!

SERVICE

Jetzt aktualisiert: Arbeits­hilfe „Versorgung mit Blut­zucker­test­streifen“

Seit 1. Januar 2018 gelten neue Quoten­regelungen zur Abgabe preis­günstiger Blut­zucker­test­streifen für Rezepte zulasten der TK, DAK, KKH, HEK und hkk. Es wurden drei Preis­gruppen definiert, zusätzlich existieren Rabatt­verträge für bestimmte Test­streifen.

Die aktualisierte Arbeits­hilfe „Ersatzkassen: Versorgung mit Blut­zucker­test­streifen“ zeigt am Beispiel von Gluco-test DUO® Test­streifen, die zur preis­günstigsten Gruppe 1 gehören, was bei der Rezept­belieferung zu beachten ist.

» Zur Arbeitshilfe „Ersatzkassen: Versorgung mit Blutzuckerteststreifen“

DAP LEXIKON

Mehrkosten

Liegt der Preis eines vom Arzt verordneten Arzneimittels über dem Festbetrag, so muss der Patient diesen Differenzbetrag – die Mehrkosten – zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung entrichten. Das gilt auch für Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind.

Nützliche Links:

» Patienteninformation Mehrkosten

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

Nützliche Links

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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