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KW 19 Mittwoch, 9. Mai 2018
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Was muss bei der Abrechnung von Levomethadon-Tabletten beachtet werden?
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Wir haben eine Verordnung für eine Substitutionstherapie erhalten:
Krankenkasse: DAK (IK 104067996)
„L Polamidon 20 mg Tabletten 10 Stück ST
Take-Home-Zubereitung Tagesbedarf 20 mg (1 Tbl. täglich einnehmen)
Bedarf für 10 Tage vom 02.05.–11.05.18“
Dazu haben wir einige Fragen: Wie wird diese Verordnung abgerechnet? Welche Sondernummern sind aufzudrucken? Müssen wir einem gesonderten Vertrag zur Belieferung beitreten bevor wir Substitutionsmittel abgeben?
» Lesen Sie weiter
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nmann77 – stock.adobe.com
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Letzte Chance: Noch bis zum 25.07.2018 teilnehmen und 100 DAPs-Punkte sichern!
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ABBVIE INFORMIERT
HUMIRA® ist für ca. 80 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert
HUMIRA® ist für ca. 80 Prozent der GKV-Versicherten bzw. für die Versicherten von 107 gesetzlichen Krankenkassen rabattiert (Übersicht unter www.humira.de/rabattvertraege). Deshalb kann es in vielen Fällen vorrangig abgegeben werden.
Beispiel: AOK Rheinland/Hamburg
Da ein Rabattvertrag für das Original HUMIRA® von AbbVie besteht, ist dieses vorrangig vor einem verordneten nicht rabattierten Import abzugeben.1
Weitere Tipps zur Rezeptbelieferung:
» Abgabehilfe HUMIRA®
» Fachinformation HUMIRA®
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
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SERVICE
Beratungskarte zu Clavella®
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Clavella® ist ein Nahrungsergänzungsmittel mit Myo-Inositol und Folsäure, das bei Kinderwunsch und Schwangerschaft eingesetzt wird.
Myo-Inositol verbessert u. a. die Qualität der Eizellen. Folsäure ist ein essentielles Vitamin, das für die Embryonalentwicklung wichtig ist und u. a. zur Vorbeugung von Neuralrohrdefekten eingenommen wird.
Weitere Informationen zu Clavella® finden Sie auf der aktuellen Beratungskarte zusammengefasst.
» Zur Beratungskarte „Clavella®“
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DAP WISSENS-CHECK
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DAP KOMBINATOR
Dermatologisches Know-how gefragt
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DERMASENCE und DAP suchen den Kombinationsprofi im Bereich „Medizinische Hautpflege“: Für fünf Kunden müssen Sie – u. a. unter Berücksichtigung des Hautzustands – ein passendes Produktpaket aus dem DERMASENCE-Sortiment zusammenstellen.
Kombinieren Sie richtig, erhalten Sie pro Fall 20 DAPs-Punkte. Werden alle Fälle erfolgreich bearbeitet, gibt es insgesamt 100 DAPs-Punkte und ein Teilnahmezertifikat als Belohnung. Die Fälle können unabhängig voneinander zu unterschiedlichen Zeitpunkten bis zum 31. Juli 2018 gelöst werden.
» Zum Kombinator
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Bildquelle: DERMASENCE
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BERATUNGSKARTE „DYNEXAN MUNDGEL®“
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DAP LEXIKON
Mehrfachverordnung
Von einer Mehrfachverordnung spricht man dann, wenn ein Arzt von einem Arzneimittel mehrere Packungen einer Größe auf einem Rezept verschreibt.
Beispiel: „2 x Arzneimittel XYZ 100 St. N3”.
Bei Mehrfachverordnungen muss vor der Belieferung geprüft werden, ob die Abgabe aller verordneten Packungen zulässig ist; die Grundlage dazu findet sich in § 6 (3) des Rahmenvertrags. Maßgeblich sind für diese Entscheidung die Einordnung in die Packungsgrößenverordnung, die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und die Frage, ob der Arzt ggf. die verordnete Menge durch einen entsprechenden Vermerk („!”) unterstrichen hat. Zwar wird nach § 3 des Rahmenvertrags das Fehlen eines solchen Vermerks nicht mehr retaxiert, § 6 (3) des Rahmenvertrags verlangt ihn aber nach wie vor (regional vereinbarte Lieferverträge können hiervon abweichen).
Die Regelungen für Mehrfachverordnungen, die dem Rahmenvertrag zu entnehmen sind, beziehen sich auf die Abgabe von Arzneimitteln. Für andere Produktgruppen, wie z. B. Hilfsmittel und Medizinprodukte, sind sie nicht anzuwenden. Doch auch hier muss die Apotheke bei der Abgabe das Wirtschaftlichkeitsgebot berücksichtigen.
DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.
» Zum DAP Lexikon
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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