KW 18
Montag, 30. April 2018

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können homöopathische Ohrentropfen für ein Kind zulasten einer GKV abgegeben werden?

Bei einem Rezept über Otovowen-Tropfen für ein Kind gibt unsere EDV die Warnmeldung „erstattungsfraglich“ aus. Dürfen wir dieses Rezept nun zulasten der Krankenkasse abrechnen, da es sich bei dem Patienten um ein Kind handelt, oder muss das Arzneimittel privat gezahlt werden?

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vege – stock.adobe.com

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Wir sind gespannt auf Ihr Feedback!

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AUS DEM DAP DIALOG 44

Fundierte Optionen bei rezidivierenden Harnwegs­infektionen

Rezidivierende unkomplizierte Harnwegs­infektionen sind nicht gefährlich, können die Lebens­qualität der Betrof­fenen jedoch drastisch einschränken. Um Patientinnen fundiert zu beraten, sind die Optionen in der Selbst­medikation auch in Hin­blick auf die Evidenz zu betrachten. Die anti­biotische Prophylaxe sollte die Ultima Ratio sein.

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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR APOTHEKER/-INNEN

Letzte Chance: Noch bis zum 31. August teilnehmen und 3 Fortbildungspunkte sichern!

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: PZN tatsächlich auf dem Rezept?

Seit dem 1. April 2018 müssen Ärzte bei jeder Verordnung die Pharma­zentral­nummer (PZN) mit auf das Rezept drucken. Dies soll laut Kassen­ärztlicher Bundes­vereinigung unklare Verordnungen und Rück­fragen aus der Apotheke vermindern. Soweit zur Theorie – doch wie sieht es in der Praxis aus?

Was schätzen Sie: Welcher Anteil der Rezepte, die Sie am Tag erhalten, hat die PZN tatsächlich aufgedruckt?

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OneTouch Ultra Plus Flex®

Neues System mit Vorteilen für Patienten und Rezeptbelieferung

Das neue OneTouch Ultra Plus Flex® Blut­zucker­mess­system bietet einige Vorteile:

  • Geringe Blutmenge von 0,4 µl
  • Farbliche Kennzeichnung der Messwerte durch ColourSure™ Technology
  • Drahtlose Synchronisation der Daten per OneTouch Reveal® Mobile App
  • Teststreifen OneTouch Ultra® Plus in Preisgruppe 1 nach neuen DAV-Vereinbarungen mit den Ersatzkassen, zusätzlich rabattiert1,2
  • Erfüllt die Anforderungen nach EN ISO 15197:20153

Abb.: OneTouch Ultra Plus Flex® Messgerät und drahtlose Verbindung per App, Quelle: Johnson & Johnson

Weiterführende Informationen zu Rezept­belieferung und Abrechnung erhalten Sie auf der Abgabehilfe zu OneTouch® und unter www.onetouch.de.

1 Arzneiversorgungs­vertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, gültig seit 01.01.2018, sowie BARMER gültig seit 01.02.2017
2 Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzucker­teststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk („ArgeBZT“) mit Johnson & Johnson Medical GmbH, Stand 01.01.2018
3 Testsysteme für die In-vitro-Diagnostik – Anforderungen an Blutzuckermesssysteme zur Eigenanwendung bei Diabetes mellitus (ISO 15197:2013); Deutsche Fassung EN ISO 15197:2015

Nützliche Links

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels