Das Biological Betaferon® (Wirkstoff Interferon beta-1b) der Firma Bayer Vital GmbH ist zur subkutanen Injektion bei Multipler Sklerose (CIS, RRMS, SPMS) zugelassen und für über 60 Mio. GKV-Versicherte rabattiert. Seit Anfang Februar dieses Jahres sind zwei Rabattverträge ausgelaufen (AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordost) – eine Abgabe des verordneten Betaferon® ist jedoch auch bei diesen Krankenkassen weiterhin möglich. Das folgende Praxisbeispiel verdeutlicht, wie es geht.
Praxisbeispiel
Ein Patient legt Ihnen in der Apotheke folgende Verordnung (KK AOK Rheinland/Hamburg, IK 104212505) vor:
Der Arzt hat kein Aut-idem-Kreuz gesetzt und die Apothekensoftware zeigt an, dass ein alternatives Rabattarzneimittel nach Anlage 1 des Rahmenvertrages abgegeben werden müsste. Aus der Kundenkarte des Patienten geht hingegen hervor, dass der Patient immer mit dem verordneten Betaferon® versorgt worden ist. Es stellt sich die Frage, wie die Apotheke den Patienten ohne Rezeptänderung weiterhin mit Betaferon® beliefern kann.
Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden
Mit Pharmazeutischen Bedenken hat der Apotheker die Möglichkeit, den Austausch auf ein Rabattarzneimittel zu vermeiden, wenn er dadurch (nach Beratung) den Therapieerfolg oder die Arzneimittelsicherheit gefährdet sieht. Dazu muss der Apotheker die Sonder-PZN 02567024 und den Faktor „6“ auf das Rezept drucken und eine stichpunktartige Begründung für Pharmazeutische Bedenken auf dem Rezept vermerken (inkl. Datum und Handzeichen).
Abb.: Rezeptbeispiel einer Betaferon®-Verordnung mit Pharmazeutischen Bedenken
Service
Die Abgabehilfe zu Betaferon® gibt wichtige Hinweise zur Rabattvertragssituation und zur richtigen Rezeptbelieferung, insbesondere im Hinblick auf eine gleichbleibende MS-Therapie.
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