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KW 16
Mittwoch, 18. April 2018

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie muss ein Vermerk bei Verordnung von mehreren Packungen aussehen?

Einer unserer Ärzte verordnet Foster gerne doppelt und macht dies mit dem Vermerk „2 Packungen“ kenntlich.
Ein Rezept sieht dann beispielsweise so aus:

„Foster 100/6 µg 120 HUB, Import DOS 2 St. N3
Foster 100/6 µg 120 HUB, Import DOS 2 St. N3
2 Packungen”

Ist dies als Sondervermerk nach Rahmenvertrag ausreichend?

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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

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Letzte Chance: Noch bis zum 16. Juli 2018 teilnehmen!

DAP INFORMIERT

Was ist DAP Premium?

DAP Premium ist ein geschlossener und kostenpflichtiger Bereich, zu dem ausschließlich registrierte Abonnenten (Apothekenmitarbeiter) Zugriff haben. In diesem stehen ausgewählte DAP-Retax-Services zur Verfügung, die besonders schnelle und praxistaugliche Lösungen für den Apothekenalltag liefern.

Die Premium-Services

Nutzen Sie den Erstattungs-Checkplus, um die Erstattungsfähigkeit von Präparaten zu überprüfen, oder den Retaxierungs-Checkplus für die Überprüfung der zurückliegenden Rabattvertragssituation, zum Beispiel nach dem Erhalt einer Retax. Um das Lager auf neue Rabattverträge vorzubereiten, kann der Rabattvertrags-Monitorplus genutzt werden. Bei diesem Service kann nach Krankenkasse, PZN, Wirkstoff, Hersteller und Produktname gefiltert werden. Falls diese Services Sie nicht weiterbringen sollten, können Sie über das Beratungs-Center per Fax oder Mail eine Anfrage an unser Kompetenzteam stellen und bekommen innerhalb eines Tages eine Antwort.

Konditionen für DAP Premium

Für die Nutzung von DAP Premium fällt eine monatliche Gebühr von 19,50 Euro (inkl. MwSt.) an. Diese kann entweder monatlich bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Mitarbeiter reicht ein Zugang pro Apotheke.

Hinweis: Sollten Sie bereits über ein Mein-DAP-Konto verfügen, können Sie dieses nach Ihrem Login auf der Unterseite „Mein Konto“ auf DAP Premium aufstufen.

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SERVICE

DAP INFORMIERT

Arztinformation zu Rosuvastatin Aurobindo

Rosuvastatin Aurobindo ist seit Jahres­beginn 2018 als generische Alternative zum Erst­anbieter­präparat Crestor® erhältlich und stellt in vielen Fällen eine wirtschaftliche Abgabe­möglichkeit für Apotheken dar.

Die neue Arzt­information unterstützt Apotheken bei der Kommunikation mit dem Arzt, wenn in der Apotheke eine Umstellung auf Rosuvastatin Aurobindo erfolgt.

» Zur Arztinformation zu Rosuvastatin Aurobindo

© Aurobindo Pharma GmbH

DAP INFORMIERT

DAP Lexikon: „Medizinprodukt, verordnungsfähig“

Die Entscheidung darüber, welche Medizin­produkte mit Arznei­charakter zulasten der GKV verordnet werden können, trifft der G-BA. Die Definitionen des Begriffs „Medizin­produkt“ finden sich in § 3 Abs. 1 Medizin­produkte­gesetz (MPG) sowie in der Arznei­mittel-Richtlinie des G-BA.

§ 28 Medizin­produkte, Arzneimittel-Richtlinie

„(1) Medizin­produkte nach dieser Richt­linie sind Stoffe und Zu­bereitungen aus Stoffen, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktion zum Zwecke

  1. der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
  2. der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Verletzungen,
  3. der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physio­logischen Vorgangs

zu dienen bestimmt sind und deren bestimmungs­gemäße Haupt­wirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmako­logisch oder immuno­logisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungs­weise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.

(2) Medizinprodukte nach dieser Richtlinie sind auch Produkte nach Absatz 1, die einen Stoff oder eine Zubereitung aus Stoffen enthalten oder auf die solche aufgetragen sind, die bei gesonderter Verwendung als Arznei­mittel im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG angesehen werden können und die in Ergänzung zu den Funktionen des Produktes eine Wirkung auf den menschlichen Körper entfalten können.

In Anlage V zur AM-RL sind namentlich alle verordnungsfähigen Medizinprodukte sowie die jeweiligen Bedingungen der Verordnung aufgelistet.

Ist auf dem Rezept eine Diagnose angegeben, hat der Apotheker eine erweiterte Prüfpflicht, ob diese mit den Bedingungen der Anlage V AM-RL übereinstimmt.

» Datenbank der verordnungfähigen Medizinprodukte (Registrierung erforderlich)

» Anlage V AM-RL: Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

DAP ÜBERSICHTSPOSTER „AOK RABATTVERTRÄGE UND ZUSCHLÄGE“

SERVICE

Beratungsleitfaden Allergische Rhino­konjunktivitis

Heuschnupfen ist ein beratungs­intensives Thema im Apotheken­alltag. Zur Behandlung stehen zahlreiche Präparate im Bereich der Selbst­medikation zur Verfügung, sodass ein strukturiertes Beratungs­gespräch unerlässlich ist. Eine Übersicht zu möglichen Therapie­optionen gibt der aktuelle Beratungs­leitfaden zum Thema allergische Rhinitis/Konjunktivitis.

» Zum Beratungsleitfaden

Nützliche Links

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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