KW 15
Mittwoch, 11. April 2018

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie wird der Preis einer Methadon-Lösung berechnet?

Wir haben eine Frage zu folgender Verordnung:

„DL-Methadonlsg. 1 % NRF 29.1 100 ml“

Dürfen wir dies als Rezeptur taxieren oder müssen wir uns an das Tableau der Hilfstaxe halten?
Beim Tableau machen wir minus.

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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

DAP INFORMIERT

HEXAL INFORMIERT

Sodbrennen? Beraten Sie jetzt gemäß der Leitlinie!1

Sodbrennen ist nicht nur schmerzhaft, sondern kann Betroffenen auch nachts den Schlaf rauben. Ätzende Magensäure steigt in die Speiseröhre auf und reizt die empfindliche Schleimhaut. Sind die Beschwerden nur leicht und treten selten sowie kurzzeitig auf, zum Beispiel nach dem Essen, lassen sich diese unter anderem mit einem Antazidum behandeln.
Hat der Betroffene jedoch häufigere und stärkere Refluxbeschwerden, die ihn auch nachts nicht schlafen lassen, empfehlen die Leitlinien der DGVS Protonenpumpeninhibitoren (PPI) als Mittel der ersten Wahl.1 Mit OMEP® HEXAL 20 mg ist ein rezeptfreies, zuverlässiges Präparat zur Selbstmedikation2 bei häufigerem Sodbrennen erhältlich.

© Hexal AG

Sein Wirkstoff Omeprazol ist gut verträglich und bekämpft nicht nur die Symptome, sondern direkt die Ursache von Sodbrennen: Bei nur einmal täglicher Einnahme wird die Magensäureproduktion effektiv reduziert. So kann die gereizte Schleimhaut auch in der Speiseröhre abheilen, das schmerzhafte Brennen hinter dem Brustbein wird langfristig gestoppt und die Patienten können nachts wieder schlafen. OMEP® HEXAL 20 mg, die Nr. 1 unter den rezeptfreien PPI3, stoppt Sodbrennen langanhaltend – 24 Stunden bei Tag und Nacht.

» Weitere Informationen unter www.hexal.de

» Pflichttext OMEP® HEXAL 20 mg

1 PPI sind laut Leitlinien der DGVS Mittel der ersten Wahl für alle Patienten mit stärkerem und häufigerem Sodbrennen (Refluxkrankheit). Koop H. et al. S2k-Leitlinie: Gastroösophageale Refluxkrankheit unter Federführung Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS), Z Gastroenterol 2014; 52: 1299–1346. DGVS = Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. AWMF Register Nr. 021-013. Z Gastroenterol 2014; 52: 1299-1346.
2 In der Selbstmedikation für maximale Einnahmedauer von 14 Tagen zugelassen.
3 OMEP® HEXAL 20 mg ist das am häufigsten verkaufte Mittel unter den rezeptfreien Protonenpumpenhemmern im Zeitraum von 03/2017 bis 02/2018, IMS Pharmascope, Abverkaufszahlen nach Absatz, MAT 02/2018.

BERATUNGSKARTE PASCOFLORIN®

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Arbeitshilfe „Versorgung mit Blutzuckerteststreifen“

Seit 1. Januar 2018 gelten neue Quotenregelungen zur Abgabe preisgünstiger Blutzuckerteststreifen für Rezepte zulasten der TK, DAK, KKH, HEK und hkk. Es wurden drei Preisgruppen definiert, zusätzlich existieren Rabattverträge für bestimmte Teststreifen.

Die Arbeitshilfe „Ersatzkassen: Versorgung mit Blutzuckerteststreifen“ zeigt am Beispiel von Gluco-test DUO® Teststreifen, die zur preisgünstigsten Gruppe 1 gehören, was bei der Rezeptbelieferung zu beachten ist.

» Zur Arbeitshilfe „Ersatzkassen: Versorgung mit Blutzuckerteststreifen“

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR APOTHEKER/-INNEN

Letzte Chance: Noch bis zum 31. August teilnehmen und 3 Fortbildungspunkte sichern!

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Mein DAP Junior: Jetzt mit neuen Inhalten!

Die Registrierung bei Mein DAP Junior ist kostenlos und kann ausschließlich von Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum und PTA im Praktikum genutzt werden. Viele DAP-Materialien stehen in diesem Bereich für den neuen Berufs­alltag zur Verfügung. Zusätzlich gibt es speziell aufbereitete Inhalte, die auf die spätere Abschluss­prüfung vorbereiten. Außerdem ist die Sammlung von DAPs-Punkten möglich, die später gegen Gutscheine (z. B. Amazon, Zalando) eingelöst werden können.

Die Zugänge sind zeitlich begrenzt: Für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum auf 12 Monate und für PTA im Praktikum auf 6 Monate. Bei Aufstufung auf einen Mein-DAP-Account nach Ende der Praktikums­zeit können gesam­melte DAPs-Punkte mitgenom­men werden.

» Jetzt anmelden!

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DAP Lexikon: „Medizinprodukt, verordnungsfähig“

Die Entscheidung darüber, welche Medizin­produkte mit Arznei­charakter zulasten der GKV verordnet werden können, trifft der G-BA. Die Definitionen des Begriffs „Medizin­produkt“ finden sich in § 3 Abs. 1 Medizin­produkte­gesetz (MPG) sowie in der Arznei­mittel-Richtlinie des G-BA.

§ 28 Medizin­produkte, Arzneimittel-Richtlinie

„(1) Medizin­produkte nach dieser Richt­linie sind Stoffe und Zu­bereitungen aus Stoffen, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktion zum Zwecke

  1. der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
  2. der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Verletzungen,
  3. der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physio­logischen Vorgangs

zu dienen bestimmt sind und deren bestimmungs­gemäße Haupt­wirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmako­logisch oder immuno­logisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungs­weise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.

(2) Medizinprodukte nach dieser Richtlinie sind auch Produkte nach Absatz 1, die einen Stoff oder eine Zubereitung aus Stoffen enthalten oder auf die solche aufgetragen sind, die bei gesonderter Verwendung als Arznei­mittel im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG angesehen werden können und die in Ergänzung zu den Funktionen des Produktes eine Wirkung auf den menschlichen Körper entfalten können.

In Anlage V zur AM-RL sind namentlich alle verordnungsfähigen Medizinprodukte sowie die jeweiligen Bedingungen der Verordnung aufgelistet.

Ist auf dem Rezept eine Diagnose angegeben, hat der Apotheker eine erweiterte Prüfpflicht, ob diese mit den Bedingungen der Anlage V AM-RL übereinstimmt.

» Datenbank der verordnungfähigen Medizinprodukte (Registrierung erforderlich)

» Anlage V AM-RL: Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

Nützliche Links

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