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KW 14
Mittwoch, 4. April 2018

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Welche Menge darf auf diese Stückzahl­verordnung abgegeben werden?

Wir haben folgendes Kassenrezept erhalten:

Techniker Krankenkasse: „Amoxiclav (875/125) 30 Tabletten, Dosierung: 1-1-1“

Zu Amoxiclav existieren in der Lauer-Taxe die Norm­größen N1 (10 St.) und N2 (20 St.). Eine N3 ist nicht gelistet. Unter Rabattvertrag sind momentan verschiedene Generika, in beiden Packungsgrößen (N1 und N2).

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Wie ist das Rezept korrekt zu beliefern? Dürfen wir dem Patienten 30 Tabletten in Form einer N1- und einer N2-Packung mitgeben, da eine Mengen­verordnung vorliegt, oder darf nur eine N2-Packung abgegeben werden?

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NEU: ABGABEHILFE „IVABRADIN-RATIOPHARM®

BAYER VITAL INFORMIERT

Betaferon®: Besondere Austauschbarkeit bei Biologicals

Das Biological Betaferon® (Wirkstoff Interferon beta-1b) der Firma Bayer Vital GmbH ist zur subkutanen Injektion bei Multipler Sklerose (CIS, RRMS, SPMS) zugelassen und für über 60 Mio. GKV-Versicherte rabattiert. Seit Anfang Februar letzten Jahres sind zwei Rabattverträge ausgelaufen (AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordost) – eine Abgabe des verordneten Betaferon® ist jedoch auch bei diesen Kranken­kassen in vielen Fällen weiterhin möglich. Besonders wichtig ist dieser Aspekt im Hinblick auf eine gleichbleibende MS-Therapie.

Besondere Austauschbarkeit von Biologicals

Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel (Biologicals) werden in zwei Gruppen unterteilt: Biosimilars (unterschiedlicher Herstellungsprozess) und Bioidenticals (gleicher Herstellungsprozess). Im Rahmen der Rezeptbelieferung dürfen ausschließlich Bioidenticals gegeneinander ausgetauscht werden. Diese sind namentlich in Anlage 1 zum Rahmenvertrag gelistet (Beispiel: Wirkstoff Interferon beta-1b):


Abb.: Austauschbarkeit von Bioidenticals mit Interferon beta-1b, Quelle: DAP


Bayer Vital hat für Betaferon® mit über 90 Prozent der gesetzlichen Kranken­versicherungen Rabatt­verträge abgeschlossen. Daher ist in den meisten Fällen die Abgabe von Betaferon® für einen MS-Patienten gesichert; dies ist besonders bedeutend im Hinblick auf eine gleich­bleibende Arzneimittel­therapie.

Bisherige Therapie erhalten

In den seltenen Fällen, in denen Betaferon® kein Rabatt­arznei­mittel ist und ein Bioidentical nach Anlage 1 zum Rahmenvertrag rabattiert ist, kann Betaferon® dennoch abgegeben werden. Ist der Patient auf Betaferon® eingestellt und hat der Arzt das Aut-idem-Kreuz nicht gesetzt, so kann das verordnete Arznei­mittel auch dann abgegeben werden. In diesem Fall muss der Apotheker Pharmazeutische Bedenken geltend machen und eine stichpunkt­artige Begründung auf das Rezept aufbringen (inkl. Datum und Handzeichen). Zusätzlich ist die Sonder-PZN 02567024 und der Faktor „6“ auf das Rezept zu drucken.

Weitere Hinweise zur richtigen Rezept­belieferung finden Apotheken­­teams auf der Betaferon®-Abgabehilfe.

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DAP INFORMIERT

SERVICE

Neu: Beratungskarte zu Pollival®

Pollival® (Wirkstoff Azelastinhydrochlorid) ist ein neues Arzneimittel, das Hilfe bei akuten allergischen Beschwerden bietet. Das Arzneimittel ist in zwei Darreichungsformen im Handel:

  • Augentropfen: Behandlung akuter allergischer Beschwerden am Auge, PZN 13748591
  • Nasenspray: Behandlung akuter allergischer Beschwerden an der Nase, PZN 13748585

Die Präparate sind konservierungsmittelfrei und sehr gut verträglich.

Weitere Informationen zu Pollival® finden Sie auf der aktuellen Beratungskarte.

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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR APOTHEKER/-INNEN

Letzte Chance: Noch bis zum 31. August teilnehmen und 3 Fortbildungspunkte sichern!

AUROBINDO INFORMIERT

Keine Mehrkosten für Rosuvastatin Aurobindo

Nachdem das Patent für den Lipidsenker Crestor® ausgelaufen ist, sind nun seit Anfang des Jahres Generika wie Rosuvastatin Aurobindo auf dem Markt.
Ein großer Vorteil für Ihre Kunden: Für Rosuvastatin Aurobindo fallen im Gegensatz zu Crestor® keine Mehrkosten für die betroffenen Patienten an.

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© Aurobindo Pharma GmbH

DAP APOTHEKENUMFRAGE

BERATUNG

Darmgesundheit und Immunsystem

Warum ein gesunder Darm so wichtig ist

Je gesünder und ausgeglichener die Darmflora ist, desto gesünder ist auch der Mensch. Eine gestörte Darmflora hingegen kann die Ursache vieler Beschwerden sein: Durch die Einnahme bestimmter Arzneistoffe kann die Darmflora in Mitleidenschaft gezogen werden – ebenso können bestimmte Symptome auf eine gestörte Darmflora hinweisen. An dieser Stelle kann die Apotheke gezielt beraten und zum Beispiel ein Präparat zur Regulation des natürlichen Milieus empfehlen.

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