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KW 11
Mittwoch, 14. März 2018

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen bei Präparaten der Substitutions­aus­schluss­liste im Vergleich Original/Import Rabatt­artikel abgegeben werden?

Wir haben ein grund­sätzliches Problem mit einem Tacrolimus-Rezept. Der Wirkstoff gehört zur Sub­stitutions­aus­schluss­­liste.

Verordnet hat der Arzt mit Aut-idem-Kreuz
„Advagraf 1,0 mg 100 St.- Beragena“.

Diesen Import bekommen wir derzeit nicht. Als Rabatt­­artikel (Techniker Kranken­kasse) werden verschiedene Importe und das Original angezeigt, welches aber deutlich teurer ist.

Welche Abgabe­optionen haben wir hier?

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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

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Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten werden mit dem Zertifikatslehrgang zum/zur Retax-PTA (erstellt in Kooperation mit PTAheute und DAP) befähigt, den Apothekenleiter bei der Rezeptkontrolle zu unterstützen und die Rezeptabrechnung in der Apotheke selbstständig und sicher durchzuführen. Der durch die Bundesapothekenkammer mit elf Punkten akkreditierte Online-Lehrgang besteht aus sieben Modulen. Zusätzlich findet im Anschluss an die Akkreditierungszeit ein Live-Webinar** statt, bei dem offene Fragen von den Expertinnen des DeutschenApothekenPortals beantwortet werden.

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STADAPHARM INFORMIERT

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SANOFI-AVENTIS INFORMIERT

Praxishilfe CLEXANE®

Die Rezeptbelieferung fordert bei Verordnungen biologischer Arzneimittel (z. B. Enoxaparin-Natrium) von Ihnen als Apotheker/in Aufmerksamkeit und Wissen rund um die Besonderheiten der Original- und biosimilären Substanzen.

Die Praxishilfe zu Clexane® (Wirkstoff Enoxaparin-Natrium) bietet Informationen zu folgenden Themen:

  • Clexane® – ein biologisches Arzneimittel in der Apotheke – besondere Erfordernisse
  • Rezeptbelieferung enoxaparinhaltiger biologischer Arzneimittel – richtig abgeben, Retaxierung vermeiden

» Zur Praxishilfe Clexane®

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DAIICHI SANKYO INFORMIERT

Nicht jeder Import trägt zur Erfüllung der Import­quote bei

Die Apotheke ist laut § 5 (2) Rahmen­vertrag dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil* an wirtschaftlichen Importen abzugeben und damit eine Wirtschaftlichkeits­reserve für die GKV zu erfüllen. Doch nicht jeder Import trägt zur Erfüllung der Quote bei:

Nur Importe, die mindestens 15 Prozent oder 15 Euro günstiger als das Referenz­arznei­mittel (= Original) sind, werden der Quote angerechnet!1

Ob in Bezug auf ein Original­arznei­mittel wirtschaftliche Importe im Handel sind oder nicht, ist in der Apotheken­software meist leicht zu erkennen: Ist das Original beispiels­weise mit einem großen „O“ gekenn­zeichnet, sind keine wirtschaftlichen „15/15-Importe“ verfügbar. Ist in einem solchen Fall das Original verordnet, kann dieses ohne Einfluss auf die Quote abge­geben werden. Ein kleines „o“ heißt hingegen, dass es wirtschaftliche Importe gibt.2

Die Abgabehilfe zu Efient® zeigt anhand von Beispielen, was bei der Rezept­belieferung von Original- und Import­verordnungen zu beachten ist.

» Zur Abgabehilfe Efient®

» Pflichttext Efient® Filmtabletten

*meist 5 Prozent des Fertig­arzneimittel­umsatzes mit einer Kranken­kasse pro Quartal
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
2 Beispiel: Lauer-Taxe online; https://webapo-info.lauer-fischer.de/Infosystem140901/ClientBin/Resources/Hilfe/ltIS3/ltIS31/ltIS315/ltIS3157.html

BERATUNGSKARTE POLLIVAL®

SERVICE

Jetzt aktualisiert: Arbeits­hilfe „Versorgung mit Blut­zucker­test­streifen“

Seit 1. Januar 2018 gelten neue Quoten­regelungen zur Abgabe preis­günstiger Blut­zucker­test­streifen für Rezepte zulasten der TK, DAK, KKH, HEK und hkk. Es wurden drei Preis­gruppen definiert, zusätzlich existieren Rabatt­verträge für bestimmte Test­streifen.

Die aktualisierte Arbeits­hilfe „Ersatzkassen: Versorgung mit Blut­zucker­test­streifen“ zeigt am Beispiel von Gluco-test DUO® Test­streifen, die zur preis­günstigsten Gruppe 1 gehören, was bei der Rezept­belieferung zu beachten ist.

» Zur Arbeitshilfe „Ersatzkassen: Versorgung mit Blutzuckerteststreifen“

Nützliche Links

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