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KW 10
Montag, 5. März 2018

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir ein Duplikat beliefern?

Wir haben ein Rezept erhalten über „Tecfidera 240 mg 12 Wochen 168 St“.

Der Arzt hat darauf den Vermerk „Duplikat“ aufgebracht. Wir meinen eigentlich, dass dieser Vermerk kein Grund mehr für eine Retaxation sein darf, sind uns aber auf­grund des hohen Preises unsicher.

Können wir das Rezept abrechnen?

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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

DAP APOTHEKENUMFRAGE

UCB INNERE MEDIZIN GMBH & CO. KG INFORMIERT

Dafiro®:

  • Amlodipin/Valsartan-Kombination vollumfänglich lieferbar
  • Rabattiert bei verschiedenen Krankenkassen

Verordnungen über die Fixkombination Amlodipin/Valsartan stellen Apotheken aktuell vor das Problem, dass Generika nicht lieferbar bzw. von einem Rückruf betroffen sind. Dafiro® ist in dieser Situation eine Alternative zur Sicherstellung der Therapie.

Abb.: Dafiro®, Quelle: UCB

Tipps für die Apothekenpraxis zu Dafiro® (Wirkstoffkombination Amlodipin/Valsartan):

  • In allen Stärken und Packungsgrößen lieferbar
  • Rabattarzneimittel bei zahlreichen Krankenkassen
  • Abgabe auf generische Verordnung ohne Rezeptänderung möglich, wenn Dafiro® bei der betreffenden Krankenkasse Rabattarzneimittel ist

Weitere Informationen zum Download:

» Info-Fax zu Dafiro® von UCB Innere Medizin GmbH & Co. KG
» Fachinformation zu Dafiro®

DAP-RUBRIK „APOTHEKENFRAGEN-ARCHIV“

BAYER VITAL INFORMIERT

Betaferon®: Vorrangige Abgabe des Rabattarzneimittels

Das MS-Therapeutikum Betaferon® (Wirkstoff: Interferon beta-1b) ist zur subkutanen Injektion bei Multipler Sklerose (CIS, RRMS, SPMS) zugelassen. Bayer Vital hat für Betaferon® mit über 90 Prozent der gesetzlichen Kranken­versicherungen Rabatt­verträge abgeschlossen. Doch auch bei Kranken­kassen, mit denen kein Rabattvertrag besteht, ist die Abgabe von Betaferon® in vielen Fällen möglich.

Fließschema zur richtigen Rezeptbelieferung

Das folgende Fließschema verdeutlicht, wie die richtige Rezept­belieferung ausgehend von einer Verordnung des Betaferon®-Orginals und unter Berück­sichtigung der Rabattvertrags­situation erfolgt:


1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 SGB V
Abb.: Ausschnitt aus der Betaferon®-Abgabehilfe, Stand: 01.03.2018, Quelle: DAP


In dem Fall, in dem Betaferon® kein Rabatt­arznei­mittel ist und ein austauschbares Bioidentical nach Anlage 1 des Rahmen­vertrages rabattiert ist, kann unter Anwendung von Pharmazeutischen Bedenken auch das verordnete Betaferon® abgegeben werden. Dies ist insbesondere im Sinne einer gleich­bleibenden MS-Therapie sinnvoll: Hat der Patient immer Betaferon® erhalten, so kann der Wechsel auf ein anderes Rabatt­arznei­mittel möglicherweise den Erfolg der Therapie gefährden. Dazu muss der Apotheker Pharmazeutische Bedenken geltend machen und die Sonder-PZN 02567024 und den Faktor „6“ auf das Rezept drucken. Zusätzlich ist eine stichpunktartige Begründung für Pharma­zeutische Bedenken auf dem Rezept zu vermerken (inkl. Datum und Handzeichen).

Zusatzinfo: Allein das Fehlen der Sonder-PZN oder der Begründung führt nicht zur Retaxierung.2

2 Neuregelungen des § 3 des Rahmenvertrages, gültig seit 01.06.2016

Weitere Hinweise zur richtigen Rezept­belieferung finden Apotheken­teams auf der Betaferon®-Abgabehilfe.

» Zur Abgabehilfe

» Zur Fachinformation

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR APOTHEKER/-INNEN

Letzte Chance: Noch bis zum 31. August teilnehmen und 3 Fortbildungspunkte sichern!

SERVICE

PZN-Checkplus

Einfach Mehrfachverordnungen und Stückelungen prüfen und Retaxierungen vermeiden!

Der PZN-Checkplus berücksichtigt die Regelungen zu Mehrfachverordnungen und Stückelungen gemäß §§ 3 und 6 Rahmenvertrag und darüber hinaus die Rechtsprechung zu diesem Thema.

Abbildung: PZN-Checkplus; einfach Anzahl der verordneten Packungen und PZN eingeben und Ergebnis erhalten; Quelle: DAP GmbH

Das kann der PZN-Checkplus:

  • Einordnung in die Packungsgrößenverordnung
  • Handlungsempfehlungen zu Packungen ohne N-Kennzeichen
  • Identifizierung von nicht erstattungsfähigen Jumbopackungen
  • Handlungsempfehlungen zu Mehrfachverordnungen und Stückelungen
  • Recherche alternativer Stückelungsmöglichkeiten

Für die Nutzung des PZN-Checkplus ist eine kostenfreie Registrierung bei „Mein DAP“ erforderlich.

» Zum PZN-Checkplus


ABGABEFRAGE DES MONATS

Isoket Salbe: Darf das Rezept so beliefert werden?

Verordnet ist Isoket Salbe 50 g.
Es fehlen die Angaben zur Zusammensetzung der Salbe und zur Gebrauchsanweisung.

Darf das Rezept so beliefert werden?

Jedem Teilnehmer werden 10 DAPs-Punkte gut­geschrieben und unter allen Teilnehmern mit richtiger Antwort verlost DAP zusätzlich 10.000 DAPs (Registrierung erforderlich).

Viel Glück wünscht Ihnen das Team des DeutschenApothekenPortals!

» Hier geht’s zur aktuellen Abgabefrage des Monats

Bildquelle: DAP

Nützliche Links

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