Das MS-Therapeutikum Betaferon® (Wirkstoff: Interferon beta-1b) ist zur subkutanen Injektion bei Multipler Sklerose (CIS, RRMS, SPMS) zugelassen. Bayer Vital hat für Betaferon® mit über 90 Prozent der gesetzlichen Krankenversicherungen Rabattverträge abgeschlossen. Doch auch bei Krankenkassen, mit denen kein Rabattvertrag besteht, ist die Abgabe von Betaferon® in vielen Fällen möglich.
Fließschema zur richtigen Rezeptbelieferung
Das folgende Fließschema verdeutlicht, wie die richtige Rezeptbelieferung ausgehend von einer Verordnung des Betaferon®-Orginals und unter Berücksichtigung der Rabattvertragssituation erfolgt:
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 SGB V
Abb.: Ausschnitt aus der Betaferon®-Abgabehilfe, Stand: 01.03.2018, Quelle: DAP
In dem Fall, in dem Betaferon® kein Rabattarzneimittel ist und ein austauschbares Bioidentical nach Anlage 1 des Rahmenvertrages rabattiert ist, kann unter Anwendung von Pharmazeutischen Bedenken auch das verordnete Betaferon® abgegeben werden. Dies ist insbesondere im Sinne einer gleichbleibenden MS-Therapie sinnvoll: Hat der Patient immer Betaferon® erhalten, so kann der Wechsel auf ein anderes Rabattarzneimittel möglicherweise den Erfolg der Therapie gefährden. Dazu muss der Apotheker Pharmazeutische Bedenken geltend machen und die Sonder-PZN 02567024 und den Faktor „6“ auf das Rezept drucken. Zusätzlich ist eine stichpunktartige Begründung für Pharmazeutische Bedenken auf dem Rezept zu vermerken (inkl. Datum und Handzeichen).
Zusatzinfo: Allein das Fehlen der Sonder-PZN oder der Begründung führt nicht zur Retaxierung.2
2 Neuregelungen des § 3 des Rahmenvertrages, gültig seit 01.06.2016
Weitere Hinweise zur richtigen Rezeptbelieferung finden Apothekenteams auf der Betaferon®-Abgabehilfe.
» Zur Abgabehilfe
» Zur Fachinformation