KW 06
Montag, 5. Februar 2018

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann diese Substitutionsverordnung beliefert werden?

Uns wurde folgendes BtM-Rezept (AOK Bayern) vorgelegt:

„L-Polamidon 0,5 %, 140 ml „S“
Dosierung: 1 x 10 ml
Reichdauer 14.08., 16.08.–19.08., 21.08.–26.08.
28.08.–30.08.2017, tägliche Einnahme unter Sicht“

Nun sind wir unterschiedlicher Meinung, ob nicht zwei Rezepte nötig wären, jeweils für den Zeitraum einer Woche? Oder müssen wir hier nur darauf achten, dass die Höchstmenge innerhalb von 30 Tagen nicht überschritten wird?

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

» Lesen Sie weiter

DAP APOTHEKENUMFRAGE

Letzte Chance: Nur noch heute teilnehmen!

SERVICE

DERMASENCE Adtop – Wirkungsvolle Pflege bei trockener Haut

Die parfümfreie Adtop Creme schützt, pflegt und beruhigt trockene, spannende und zu Neurodermitis neigende Haut. Die Adtop plus Creme wiederum wurde speziell für sehr trockene Haut entwickelt und verbindet die positiven Eigenschaften der Adtop Creme mit dem hydratisierenden Effekt von Urea (10 bzw. 40 %).

Weitere Produktinformationen für Ihr Beratungsgespräch haben wir auf der aktuellen Beratungskarte DERMASENCE Adtop für Sie zusammengefasst.

» Hier kostenlos downloaden

DAP APOTHEKENUMFRAGE

Letzte Chance: Noch bis zum 18. Februar 2018 teilnehmen!

BAYER VITAL INFORMIERT

Betaferon®: Rabattvertragssituation und Rezeptbelieferung

Betaferon® (Wirkstoff: Interferon beta-1b) ist zur subkutanen Injektion bei Multipler Sklerose (CIS, RRMS, SPMS) zugelassen. Im Handel sind vier verschiedene Packungsgrößen, die in vollem Umfang erstattungsfähig zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Betaferon®-Packungsgrößen

  • 4 x 3 St. (PZN 00089833)
  • 1 x 14 St. (PZN 03415859)
  • 3 x 14 St. (PZN 03888977)
Abb.: Betaferon®, Quelle Bayer

Rabattvertragssituation und Pharmazeutische Bedenken

Bayer Vital hat für Betaferon® mit über 90 Prozent der gesetzlichen Krankenversicherungen Rabattverträge abgeschlossen. Folglich ist in den meisten Fällen die Abgabe von Betaferon® auch dann gesichert, wenn der Arzt kein Aut-idem-Kreuz bei der Verordnung von Betaferon® gesetzt hat und dieses für die Therapie wünscht, denn Rabattarzneimittel sind nach § 4 (2) vorrangig abzugeben:

„(2) Die Apotheke hat vorrangig ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel abzugeben, für das ein Rabattvertrag nach § 130a Absatz 8 SGB V („rabattbegünstigstes Arzneimittel“) besteht […].“

In den Fällen, in denen Betaferon® kein Rabattarzneimittel ist, kann die Fortsetzung der bisherigen Therapie eines MS-Patienten gewährleistet werden, indem Pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden. Dazu muss der Apotheker die Sonder-PZN 02567024 und den Faktor „6“ auf das Rezept drucken und eine stichpunktartige Begründung für Pharmazeutische Bedenken auf dem Rezept vermerken.


Abb.: Rezeptbeispiel einer Betaferon®-Verordnung mit Pharmazeutischen Bedenken

Service

Die Abgabehilfe zu Betaferon® gibt wichtige Hinweise zur Rabattvertragssituation und zur richtigen Rezeptbelieferung, insbesondere im Hinblick auf eine gleichbleibende MS-Therapie.

» Zur Abgabehilfe

» Zur Fachinformation

DAP WISSENS-CHECK

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Umstellung auf preisgünstige Blutzuckerteststreifen

Bei den Ersatzkassen müssen durch die Abgabe preisgünstiger Blutzuckerteststreifen (Preisgruppe 1, rabattierte Teststreifen) halbjährlich bestimmte Quoten erfüllt werden. Einen Anreiz zur Umstellung auf die entsprechenden Teststreifen sollen bestimmte Zusatzvergütungen bieten: Bei den Ersatzkassen TK, DAK, KKH, HEK und hkk kann z. B. eine Umstellungsgebühr von 35 Euro zzgl. MwSt. abgerechnet werden (1-mal innerhalb von 2 Jahren). Werden rabattierte Teststreifen abgegeben, können der jeweiligen Kasse zudem zusätzlich 0,50 Euro zzgl. MwSt. pro 50er-Packung in Rechnung gestellt werden.

Stellen Sie Patienten, die bislang Teststreifen der teureren Preisgruppen zulasten einer Ersatzkasse erhalten, aktiv auf ein Messgerät mit günstigeren Teststreifen (PG 1 / rabattierte Teststreifen) um?

 

 

 

 

Jetzt DAPs sammeln

Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs von DAP gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren.

SERVICE

DAP-Rubriken: Arztinformationen und Patienteninformationen

Möchten Sie mit einem Arzt Rücksprache halten, zum Beispiel aufgrund einer nötigen Rezeptänderung? Oder möchten Sie einem Patienten zusätzliche Informationen, zum Beispiel zum Thema Mehrkosten, mitgeben?

Dann klicken Sie sich durch unsere Rubriken „Arztinformationen“ und „Patienteninformationen“.
Hier finden Sie verschiedene Vordrucke und Informationsmaterialien, die Sie bei der Rücksprache mit dem Arzt und der Beratung von Patienten unterstützen.

» DAP-Rubrik „Arztinformationen“

» DAP-Rubrik „Patienteninformationen“

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels