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KW 03 Mittwoch, 17. Januar 2018
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Die EDV zeigt nicht alle Rabattartikel – dürfen trotzdem alle abgegeben werden?
Wir haben ein Rezept zulasten der AOK Rheinland (IK 104212505) erhalten, auf dem „Ortoton FTA 100 St. N3“ verordnet sind. Diese Tabletten haben wir nicht vorrätig, wohl aber Dolovisano, mit gleichem Wirkstoff in gleicher Stärke und Packungsgröße. Beide Präparate sind auch rabattiert, aber der Lagerartikel wird von der EDV nicht als austauschbar dargestellt.
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Dürfen wir dies trotzdem abgeben, um den Kunden schnellstmöglich zu versorgen?
» Lesen Sie weiter
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DAP WISSENS-CHECK
Letzte Chance: Noch bis zum 11. Februar teilnehmen!
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SERVICE
Beratungskarte Dekristolvit® D3K2 Tropfen
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Dekristolvit® D3K2 Tropfen (Packungsgröße 25 ml) ist ein neues Nahrungsergänzungsmittel mit einer hochdosierten Kombination aus Vitamin D und K zum Erhalt der Knochen- und Muskelfunktion und zur Unterstützung des Immunsystems.
Dekristolvit® D3K2 Tropfen zeichnet sich u. a. durch folgende Eigenschaften aus:
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- Tropfgenaue Dosierung mit Pipette
- Sehr gute Verträglichkeit
- Frei von Gluten, Laktose und Fruktose
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NEU: DAP APOTHEKENUMFRAGE
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LIBRA-PHARM INFORMIERT
Etoricoxib Libra-Pharm: Originalidentisch mit hoher Rabattvertragsabdeckung
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Etoricoxib Libra-Pharm – das ist das zu 100 Prozent originalidentische Präparat zu ARCOXIA® mit gleicher Zusammensetzung, Qualität und gleichem Freisetzungsverhalten wie das Original. Bedingt durch eine besonders hohe Rabattvertragsabdeckung (rund 90 %, > 65 Mio. GKV-Versicherte) ist es im Rahmen der Rezeptbelieferung bei vielen Krankenkassen vorrangig abzugeben.
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- 100 % originalidentisch zu
ARCOXIA®
- Rund 90 %
Rabattvertragsabdeckung (> 65 Mio. GKV-Versicherte)
- Aktuell:
Sonderbevorratungsaktion HAP + 0,70 € über PHOENIX, NOWEDA, GEHE, Alliance Healthcare und Sanacorp
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Bildquelle: Libra-Pharm
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SANOFI-AVENTIS INFORMIERT
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Praxishilfe CLEXANE®
Die Rezeptbelieferung fordert bei Verordnungen biologischer Arzneimittel (z. B. Enoxaparin-Natrium) von Ihnen als Apotheker/in Aufmerksamkeit und Wissen rund um die Besonderheiten der Original- und biosimilären Substanzen.
Die Praxishilfe zu Clexane® (Wirkstoff Enoxaparin-Natrium) bietet Informationen zu folgenden Themen:
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- Clexane® – ein biologisches Arzneimittel in der Apotheke – besondere Erfordernisse
- Rezeptbelieferung enoxaparinhaltiger biologischer Arzneimittel – richtig abgeben, Retaxierung vermeiden
» Zur Praxishilfe Clexane®
SADE.ENO.17.01.0114a
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DAP YOUTUBE-KANAL
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DAP INFORMIERT
DAP Lexikon: „Jumbopackung“
Als Jumbopackungen werden Packungen von Fertigarzneimitteln bezeichnet, deren Inhalt größer ist als die größte
Messzahl, die für den jeweiligen Wirkstoff oder die jeweilige Arzneimittelgruppe in der Packungsgrößenverordnung (Anlage I zur Verwaltungsvorschrift) bestimmt wurde.
Jumbopackungen tragen kein Normkennzeichen. Sie können nicht zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse abgegeben werden.
Geregelt ist dies
- im § 31 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Buch V (SGB V):
„Das Nähere zu therapiegerechten und wirtschaftlichen Packungsgrößen bestimmt das Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates. Ein Fertigarzneimittel, dessen Packungsgröße die größte der auf Grund der Verordnung nach Satz 1 bestimmte Packungsgröße übersteigt, ist nicht Gegenstand der Versorgung nach Absatz 1 und darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.“
- in § 2 der Packungsgrößenverordnung:
„Packungen, deren Inhalte die jeweils größte der auf Grund dieser Verordnung bezeichneten Packungsgröße übersteigen, dürfen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.“
Ist eine Jumbopackung zulasten einer GKV verordnet, darf die Menge, die der größten Messzahl entspricht, abgegeben werden oder – falls die Jumbopackung einer vielfachen Menge der größten Messzahl (Nmax) entspricht – eine vielfache Menge der Nmax.
Dies ist § 6 Abs. 3 Rahmenvertrag zu entnehmen:
„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben.“
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DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.
» Zum DAP Lexikon
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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