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KW 03
Montag, 15. Januar 2018

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Welche Begründung reicht für Pharmazeutische Bedenken?

Uns liegt folgendes Rezept zulasten der AOK Sachsen-Anhalt (IK 101097008) vor:

„Arcoxia 90 mg FTA 100 St N3“

Das Präparat steht ohne Aut-idem-Kreuz oder Angabe einer Firma auf dem Rezept, daher müssen wir eigentlich auf ein Rabattarzneimittel austauschen.

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Die ältere Patientin (Geburtsjahr 1932) lehnt jedoch Präparate mit einer reinen Wirkstoffbezeichnung ab. Es ist ihr nicht sicher zu vermitteln, dass auch Generika eine Alternative darstellen und wir befürchten, dass sie dann Fehler bei der Medikamenteneinnahme macht (da sie auch mehrere Arzneimittel nimmt).

Nun die Frage: Reicht es aus, die Sondern-PZN für Complianceprobleme mit Begründung, Datum, Unter­schrift aufzudrucken oder muss sicherheitshalber ein Aut-idem-Kreuz her?

Wir sind uns auch nicht sicher, bis zu welcher Preisdifferenz die Sonder-PZN für Complianceprobleme von der Krankenkasse akzeptiert wird.

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DAP PRODUKT-CHECK

Letzte Chance: Jetzt noch bis 25.01.2018 teilnehmen!

PFIZER INFORMIERT

Infliximab: Wann ist „aut idem“ möglich?

Ein Austausch im Rahmen der Aut-idem-Regelung ist bei Biopharmazeutika wie Infliximab nur dann möglich, wenn Wirkstoff(e), Ausgangstoffe und Herstellungsprozess vollkommen identisch sind (Bioidenticals). Eine Liste der gegeneinander austauschbaren Bioidenticals findet sich in Anlage 1 des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung. Demnach dürfen in Hinblick auf den Wirkstoff Infliximab nur Inflectra™ und Remsima® gegeneinander ausgetauscht werden.1

Beispiel: Rezept zulasten der AOK PLUS

In diesem Beispiel sind Rabattverträge zu mehreren Präparaten zu beachten, darunter unter anderem Inflectra™ von Pfizer sowie Importarzneimittel.2 Da die Apotheke gemäß § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln frei wählen darf und es sich bei Inflectra™ um ein Bioidentical handelt, darf dieses aufgrund der obigen Beispielverordnung abgegeben werden.

⇒ Austausch auf Inflectra™ möglich

Zusatzinfo: Rabattarzneimittel beeinflussen die Importquote nicht
Rabattarzneimittel werden nicht in die Berechnung der Importquote einbezogen. Das bedeutet, dass die Abgabe eines rabattierten Imports der Quote nicht zugutekommt.3

Inflectra™ ist Rabattarzneimittel für über 90 % der gesetzlich Versicherten

Pfizer hat für sein Infliximab-Biosimilar Inflectra™ zahlreiche Rabattverträge abschlossen: Aktuell sind über 90 Prozent aller GKV-Versicherten erfasst.3 Aus diesem Grund kann Inflectra™ in der Apotheke in vielen Fällen vorrangig abgegeben werden.

Service: Inflectra™ von Pfizer wird stets mit einem passenden Infusionsfilter geliefert.

Hinweis: Es sind mehrere Inflectra™-Packungsgrößen mit N1-Kennzeichen im Handel. Deshalb sollte bei der Auswahl eines Rabattarzneimittels die verordnete Stückzahl beachtet werden (in diesem Fall 3 Stück).

Weitere Informationen:

» Abgabehilfe Inflectra™
» Fachinformation Inflectra™

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
2 Lauer-Taxe online, Stand: 10/2017.

DAP WISSENS-CHECK

UCB INNERE MEDIZIN GMBH & CO. KG INFORMIERT

Neu: Iltria® – ASS + Atorvastatin + Ramipril in einer Kapsel

Abb.: Dosierungen von Iltria®, Quelle: UCB Innere Medizin

Mit Iltria® steht seit dem 01.10.2017 ein neues Arzneimittel zur Sekundärprophylaxe bei kardiovaskulären Risikopatienten1 zur Verfügung.

Iltria® – das Wichtigste in Kürze:

  • ASS + Atorvastatin + Ramipril in nur einer Tablette
  • 6 patientenindividuelle Dosierungen
  • nur 1 x tägliche Einnahme erforderlich
  • Verbesserung von Compliance und Therapieergebnissen

» Weitere Informationen zu Iltria® und zur Rezeptbelieferung
» Zu den Fachinformationen

1 Fachinformation Iltria® 100 mg/20 mg/2,5 mg | 100 mg/20 mg/5 mg | 100 mg/20 mg/10 mg Hartkapseln, Stand: September 2017; Fachinformation Iltria® 100 mg/40 mg/2,5 mg | 100 mg/40 mg/5 mg | 100 mg/40 mg/10 mg Hartkapseln, Stand: Juli 2017.

DAP PZN-Checkplus

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Labor-/Messwerte in der Apotheke

Wie häufig müssen Sie Ihre Kunden bezüglich ihrer Labor-/Messwerte beraten bzw. bei der Interpretation dieser helfen (z. B. im Rahmen einer Messung in der Apotheke oder des Medikationsmanagements)?

 

 

 

 

 

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SERVICE

DAP-Datenbank „Austauschbare Darreichungsformen“

Um zu prüfen, ob zwei wirkstoffgleiche Arzneimittel wirklich austauschbar sind, ist die Information zu austauschbaren Darreichungsformen unerlässlich.

In der Datenbank „Austauschbare Darreichungsformen“ finden Sie alphabetisch sortiert alle Wirkstoffe, zu denen Darreichungsformen mit verschiedenen Kürzeln (z. B. „FTA“ im Vergleich zu „TAB“) als austauschbar definiert sind.

» Zur DAP-Datenbank „Austauschbare Darreichungsformen“

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