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Heute: Tagesfrage Nr. 2: „Olanzapin-Verordnung: Jumbopackung auf N3 reduzieren“ • Dona-Adventsspiel 2014 • DoloVisano® Tabletten vorläufig nicht mehr verkehrsfähig! • Neuer Service: ARZT-INFO zum Austauschverbot für Levothyroxin-Natrium • Neu: Abgabehilfe zu Elvanse® • DAP-Adventsspiel: Jeden Tag ein Türchen öffnen und gewinnen 466 478
In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage Nr. 1: „Mehrkosten bei Beamten der Bundespolizei“
Frage:
» Viele Fragen von Kollegen mit Lösungen finden Sie in unserem
Archiv der Abgabeprobleme
Ein Kunde (Polizist) gab uns die Information, dass er keine Mehrkosten zu tragen hat (in seinem Fall ca. 64 €).
Ich finde leider keine Informationen. Haben Sie eine Idee?
Jetzt mitmachen und bestellen – » Auf die Socken, fertig, los! 503
DoloVisano® Tabletten vorläufig nicht mehr verkehrsfähig!Das Arzneimittel DoloVisano® (Wirkstoff Methocarbamol; pharmazeutischer Unternehmer: DR. KADE Pharmazeutische Fabrik GmbH) zur symptomatischen Behandlung schmerzhafter Muskelverspannungen ist vorläufig nicht mehr verkehrsfähig. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem Beschluss1 vom 15.12.2014 in einem Eilverfahren angeordnet, dass die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgehobene Zulassung per sofort nicht mehr genutzt werden kann. Aus diesem Grund ist DoloVisano® vorläufig nicht mehr verkehrsfähig und darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das heißt, dass sowohl Zulassungsinhaber als auch Großhändler und Apotheken das Arzneimittel nicht mehr abgeben dürfen. Restbestände von DoloVisano® sind daher in der Apotheke vorerst vom restlichen Lager zu separieren. Erhält eine Apotheke eine DoloVisano®-Verordnung, so darf diese nicht mehr beliefert werden. Mit dem Arzt sollte die weitere Vorgehensweise (z. B. Ausstellen einer anderen Arzneimittelverordnung) abgeklärt werden. Ortoton® Tabletten uneingeschränkt verkehrsfähig! Das Arzneimittel Ortoton® (Wirkstoff Methocarbamol), das ebenfalls zur Behandlung schmerzhafter Muskelverspannungen eingesetzt wird, bleibt hingegen uneingeschränkt verkehrsfähig und lieferfähig! » Hier geht's zur Basisinformation. 1 Aktenzeichen 7L1502/14
ARZT-INFO zum Austauschverbot für Levothyroxin-NatriumLevothyroxin-Natrium gehört zu den Wirkstoffen, für die ein Austauschverbot auf wirkstoffgleiche Arzneimittel besteht1. Nutzen Sie die Arzt-Info als praktische Kopiervorlage, um den Arzt über das Austauschverbot zu informieren. Gleichzeitig können Sie auf diesem Weg Ihre Rezeptänderungswünsche an die Praxis übermitteln. 1 Substitutionsausschlussliste, rechtskräftig seit 10.12.2014 (Teil B der Anlage VII der AM-RL des G-BA)
Neu: Abgabehilfe zu Elvanse®Diese neue Abgabehilfe gibt Sicherheit bei der Belieferung von Elvanse®-Rezepten in der Apotheke. Der Fokus liegt auf der neuen, in der BtMVV festgelegten Höchstmenge für den im ADHS-Medikament Elvanse® enthaltenen Wirkstoff Lisdexamfetamindimesilat. Zusätzlich enthält die Abgabehilfe Informationen zum Thema „Packungen ohne Normgröße bzw. Mehrfachverordnungen“. » Hier können Sie sich die Abgabehilfe zu Elvanse® kostenlos herunterladen
DAP-Adventsspiel: Jeden Tag ein Türchen öffnen und gewinnen
Mit dem DAP-Adventsspiel können Sie sich die Wartezeit bis Weihnachten verkürzen und gleichzeitig Ihr Praxiswissen rund um die Themen Retax, richtige Rezeptbelieferung und Beratung testen. Der Einstieg ist übrigens jederzeit möglich, denn die Fragen können auch rückwirkend beantwortet werden! So machen Sie mit:
Gewinnauslosung:Beantworten Sie täglich eine Frage richtig:
Nehmen Sie an allen 24 Fragen teil:
Viel Glück wünscht Ihnen das Team des DeutschenApothekenPortals!
Aktuelle Fortbildungen – schon teilgenommen?
„Mehrfachverordnung eines Parkinsonpräparates“
Die Apotheke erhält eine Verordnung mehrerer Packungen für einen Parkinsonpatienten. Welche Menge darf auf das Rezept beliefert werden? Unter allen Teilnehmern mit der richtigen Antwort verlosen wir diesmal ein Motorola Moto G2 Smartphone. Viel Glück wünscht Ihnen das Team des DeutschenApothekenPortals.
Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – Pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen. Diese Möglichkeit ist noch immer nicht hinreichend bekannt. Zudem befürchten viele Apotheker, dass sie sich bei Nutzung dieser Möglichkeit einem erhöhten Retaxationsrisiko aussetzen. In dieser Newsletter-Rubrik behandeln wir verschiedene Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann. Heute: AntidepressivaAntidepressiva werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e. V. unter den Arzneimittelgruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist. Ist der Patient auf eine bestimmte Dosis eingestellt, kann ein Wechsel auf ein anderes Präparat aufgrund der zulässigen Unterschiede in der Bioverfügbarkeit zu einer Verschiebung des Plasmaspiegels führen.
Tagesfrage Nr. 2: „Olanzapin-Verordnung: Jumbopackung auf N3 reduzieren“
Frage:
Wir haben eine Verordnung über „Olanzapin 10 mg 98 St.“ vorliegen. Diese Menge liegt außerhalb des N3-Bereichs und ist kein Vielfaches davon.
Dürfen wir einfach auf 70 St. reduzieren oder brauchen wir ein neues Rezept?
Geben Sie vertraulich und anonym Ihr Stellengesuch oder Ihr Stellenangebot auf, oder schauen Sie, ob ein entsprechendes Angebot für Sie dabei ist. |
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