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KW 38 Donnerstag, 20. September 2018
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AKTUELLER RETAXFALL
Erst Warnung, dann Retax?
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Dass es in § 3 (1) Rahmenvertrag den Passus gibt, eine Krankenkasse dürfe selbst entscheiden, auf eine Retax zu verzichten, ist offensichtlich nur ein „Lorem ipsum“, also ein Blindtext, der ausschließlich dazu dient, das Vertragspapier zu füllen. Bis dato habe ich noch keine einzige Mitteilung von meinen Kolleginnen und Kollegen erhalten, dass dieser Passus tatsächlich schon einmal zum Vorteil der Apotheken genutzt wurde. Dabei hatten wir schon mehrfach darauf hingewiesen, dass es statt einer Retax auch ein Hinweis auf einen „Formfehler“ getan hätte – natürlich nur, wenn weder ein therapeutisches Problem für den Patienten noch ein wirtschaftlicher Nachteil für die Kasse entstanden ist.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Umso erstaunter waren wir daher, als uns die Mitteilung einer Apotheke erreichte, statt einer Retax sei „lediglich“ ein Hinweis ausgesprochen worden. Die Freude darüber wurde jedoch schon sehr schnell wieder von der Realität eingeholt, als sich bei näherer Prüfung herausstellte, dass eine Retax ohnehin nicht gerechtfertigt wäre und sich somit der vermeintlich freundliche „Hinweis“ in eine unberechtigte „Drohung“ verwandelte:
» Lesen Sie hier weiter
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PFIZER INFORMIERT
Retax vermeiden: Rabattverträge zu Original und Importen beachten
Das Original Inflectra™ (Infliximab) von Pfizer ist für ca. 84 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert.1
Da Rabattarzneimittel vorrangig vor nicht rabattierten Arzneimitteln abzugeben sind, ist die Abgabe des rabattierten Originals in zahlreichen Fällen möglich. Die Importquote wird durch abgegebene Rabattarzneimittel grundsätzlich nicht beeinflusst.2
Rezeptbeispiel:
Die Rabattverträge zu Original und Importen sind trotz Aut-idem-Kreuz (ohne zusätzlichen ärztlichen Vermerk) zu beachten!2,3 Die Abgabe des rabattierten Originals ist möglich, da die Apotheke unter den verfügbaren Rabattarzneimitteln frei wählen darf.2
» Zur Abgabehilfe Inflectra™
» Zur Fachinformation Inflectra™
1 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 09/2018.
2 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
3 vdek-Arzneiversorgungsvertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016.
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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR PTA
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DAP INFORMIERT
NEU: Arbeitshilfe „Abkürzungen für den pharmazeutischen Alltag“ |
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Auf Verordnungen, insbesondere Rezepturverordnungen, begegnen uns viele Abkürzungen. Die neue Arbeitshilfe soll daher einen Überblick über die wichtigsten Abkürzungen geben, die man kennen muss.
Ihre Mithilfe ist erwünscht!
Natürlich kann solch eine Liste nur selten vollständig sein. Sollte Ihnen also noch eine wichtige Abkürzung fehlen, dann schreiben Sie uns bitte unter info@deutschesapothekenportal.de – wir ergänzen die Liste gerne.
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RETAXFALL-ARCHIV
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AKTUELL
Schicken Sie uns Ihre Retax-Unterlagen!
Sie haben eine Retaxation und wünschen sich Unterstützung durch DAP beim Einspruch? Oder vielleicht möchten Sie einfach nur Ihre Kollegen warnen, wenn es um aktuelle Retaxfallen geht?
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Wenn Sie diese Frage mit „ja“ beantworten, dann senden Sie uns gerne Ihre Retax-Unterlagen mit einer Anmerkung (zum Beispiel Unterstützung gewünscht / Bitte um Veröffentlichung im Retax-Newsletter / Frage zur Richtigkeit) an abgabeprobleme@deutschesapothekenportal.de.
DAP prüft die Unterlagen und wird sich bezüglich weiterer Schritte mit Ihnen in Verbindung setzen!
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Quelle: DAP
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Tipp: Im aktuellen DAP Dialog 46 haben wir einen Retaxfall begleitet. Lesen Sie den Beitrag „Einspruch stattgegeben mit Hilfe des DAP – Arzt wünscht 3 x 100 St. N2! – Abgabe nicht möglich?“
» Zum Beitrag
Hinweis zum Datenschutz
Bitte übermitteln Sie keine personenbezogenen Daten von Patienten und Ärzten an uns – sondern machen Sie diese vor dem Versand unkenntlich! Sollte die Angabe von personenbezogenen Daten wichtig für die Beantwortung Ihrer gestellten Fragen sein, dann reduzieren Sie diese bitte auf ein Mindestmaß.
» Datenschutzhinweise
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SERVICE
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Modellprojekte
ABDA: Apothekerschaft ist gegen eine Cannabis-Legalisierung
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Dass es in Deutschland Modellprojekte geben könnte, in denen Apotheken zur Cannabis-Abgabestelle werden, ist durchaus denkbar. Schließlich erhöht derzeit nicht nur die SPD den Druck in dieser Sache, mit Erwin Rüddel (CDU) hat das auch erstmals ein Unionspolitiker gefordert. Was aber sagt die ABDA dazu? Wären die Apotheker bereit dafür? Auf Nachfrage von DAZ.online erklärt die Standesvertretung, dass sie gegen eine Legalisierung ist. Sollte es aber dazu kommen, will die ABDA zu einer Lösung beitragen.
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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