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KW 38
Donnerstag, 20. September 2018

AKTUELLER RETAXFALL

Erst Warnung, dann Retax?

Dass es in § 3 (1) Rahmen­vertrag den Passus gibt, eine Kranken­kasse dürfe selbst entscheiden, auf eine Retax zu verzichten, ist offensichtlich nur ein „Lorem ipsum“, also ein Blindtext, der ausschließlich dazu dient, das Vertrags­papier zu füllen. Bis dato habe ich noch keine einzige Mitteilung von meinen Kolleginnen und Kollegen erhalten, dass dieser Passus tatsächlich schon einmal zum Vorteil der Apotheken genutzt wurde. Dabei hatten wir schon mehrfach darauf hin­ge­wiesen, dass es statt einer Retax auch ein Hinweis auf einen „Formfehler“ getan hätte – natürlich nur, wenn weder ein thera­peutisches Problem für den Patienten noch ein wirtschaftlicher Nach­teil für die Kasse ent­standen ist.

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Umso erstaunter waren wir daher, als uns die Mitteilung einer Apotheke erreichte, statt einer Retax sei „lediglich“ ein Hinweis aus­gesprochen worden. Die Freude darüber wurde jedoch schon sehr schnell wieder von der Realität eingeholt, als sich bei näherer Prüfung heraus­stellte, dass eine Retax ohne­hin nicht gerecht­fertigt wäre und sich somit der vermeintlich freundliche „Hinweis“ in eine un­berechtigte „Drohung“ verwandelte:

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PFIZER INFORMIERT

Retax vermeiden: Rabatt­verträge zu Original und Importen beachten

Das Original Inflectra™ (Infliximab) von Pfizer ist für ca. 84 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert.1
Da Rabatt­arznei­mittel vorrangig vor nicht rabattierten Arznei­mitteln abzugeben sind, ist die Abgabe des rabat­tierten Originals in zahl­reichen Fällen möglich. Die Import­quote wird durch abge­gebene Rabatt­arznei­mittel grund­sätzlich nicht beeinflusst.2

Rezeptbeispiel:

Die Rabatt­verträge zu Original und Importen sind trotz Aut-idem-Kreuz (ohne zusätzlichen ärztlichen Vermerk) zu beachten!2,3 Die Abgabe des rabat­tierten Originals ist möglich, da die Apotheke unter den verfügbaren Rabatt­arznei­mitteln frei wählen darf.2

» Zur Abgabehilfe Inflectra™

» Zur Fach­information Inflectra™

1 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 09/2018.
2 Rahmenvertrag über die Arzneimittel­versorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
3 vdek-Arznei­versorgungs­vertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016.

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR PTA

DAP INFORMIERT

NEU: Arbeitshilfe „Abkürzungen für den pharmazeutischen Alltag“

Auf Verordnungen, insbesondere Rezeptur­ver­ordnungen, begegnen uns viele Ab­kürzungen. Die neue Arbeits­hilfe soll daher einen Überblick über die wichtigsten Abkürzungen geben, die man kennen muss.

Ihre Mithilfe ist erwünscht!

Natürlich kann solch eine Liste nur selten vollständig sein. Sollte Ihnen also noch eine wichtige Abkürzung fehlen, dann schreiben Sie uns bitte unter info@deutschesapothekenportal.de – wir ergänzen die Liste gerne.

» Zur DAP Retax-Arbeitshilfe

RETAXFALL-ARCHIV

AKTUELL

Schicken Sie uns Ihre Retax-Unterlagen!

Sie haben eine Retaxation und wünschen sich Unterstützung durch DAP beim Einspruch? Oder vielleicht möchten Sie einfach nur Ihre Kollegen warnen, wenn es um aktuelle Retaxfallen geht?

Wenn Sie diese Frage mit „ja“ beantworten, dann senden Sie uns gerne Ihre Retax-Unterlagen mit einer Anmerkung (zum Beispiel Unterstützung gewünscht / Bitte um Veröffentlichung im Retax-Newsletter / Frage zur Richtigkeit) an abgabeprobleme@deutschesapothekenportal.de.

DAP prüft die Unterlagen und wird sich bezüglich weiterer Schritte mit Ihnen in Verbindung setzen!

Quelle: DAP

Tipp: Im aktuellen DAP Dialog 46 haben wir einen Retaxfall begleitet. Lesen Sie den Beitrag „Einspruch stattgegeben mit Hilfe des DAP – Arzt wünscht 3 x 100 St. N2! – Abgabe nicht möglich?“
» Zum Beitrag

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Bitte übermitteln Sie keine personenbezogenen Daten von Patienten und Ärzten an uns – sondern machen Sie diese vor dem Versand unkenntlich! Sollte die Angabe von personenbezogenen Daten wichtig für die Beantwortung Ihrer gestellten Fragen sein, dann reduzieren Sie diese bitte auf ein Mindestmaß.
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SERVICE


DAZ.ONLINE INFORMIERT

Modellprojekte

ABDA: Apothekerschaft ist gegen eine Cannabis-Legalisierung

Dass es in Deutschland Modellprojekte geben könnte, in denen Apotheken zur Cannabis-Abgabestelle werden, ist durchaus denkbar. Schließlich erhöht derzeit nicht nur die SPD den Druck in dieser Sache, mit Erwin Rüddel (CDU) hat das auch erstmals ein Unionspolitiker gefordert. Was aber sagt die ABDA dazu? Wären die Apotheker bereit dafür? Auf Nachfrage von DAZ.online erklärt die Standesvertretung, dass sie gegen eine Legalisierung ist. Sollte es aber dazu kommen, will die ABDA zu einer Lösung beitragen.

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.

visualpower – stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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