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KW 32
Donnerstag, 9. August 2018

AKTUELLER RETAXFALL

2 - 1 = 1! Oder nicht?

Stellen Sie sich vor, Sie würden irgendwo zwei identische Artikel bestellen, der Lieferant vermerkt „nur noch 1 Artikel lieferbar“ und liefert anstelle des zweiten Artikels einen möglichst gleichwertigen Ersatzartikel.
Was würden Sie tun? Etwa den Ersatzartikel behalten, diesen jedoch nicht bezahlen, da Sie gerne eine nochmalige Erklärung erhalten möchten, weshalb Ihr zweiter Wunschartikel nicht geliefert wurde? Dann würden Sie sich wohl in Kürze vor Gericht einfinden müssen.

Nicht so bei bestimmten Krankenkassen, wie nachfolgende 2.925,58 Euro-Retaxation zeigt, die dem DAP mit der nachvollziehbaren Anmerkung „Absolute Frechheit“ zugesandt wurde:

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Letzte Chance: Noch bis zum 14.10.2018 teilnehmen und 50 DAPs-Punkte sichern!

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PHOENIX INFORMIERT

Digitale Kundenkommunikation sicher & ganz einfach aufbauen

Die neue Apotheken-App „deine Apotheke“ ist erfolgreich gestartet. Mit „deine Apotheke“ können Patienten Medikamente einfach und sicher vorbestellen und in der Apotheke ihres Vertrauens abholen oder zu sich liefern lassen. Zahlreiche Apotheken haben die Chance bereits genutzt und setzen die App bundesweit sowohl als attraktives Kundenbindungsinstrument als auch zur Neukundengewinnung ein. Überzeugen auch Sie sich von der Wirkungskraft des Tools.

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DAP LEXIKON

DAP INFORMIERT

Das neue DAP Forum: Heute schon ausgetauscht?

Seit Kurzem steht im DeutschenApothekenPortal ein neues Forum zur Verfügung. Profitieren auch Sie von den Erfahrungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen und diskutieren Sie mit.

Aktuelle Diskussionthemen:
Zum Beispiel „Entlassmanagement-Hilfsmittel” und „Fixzuschlag bei Rezepturen”.

Heute noch nicht ausgetauscht? Starten Sie jetzt!

Teilnehmen können alle bei Mein DAP oder DAP Premium registrierten Apothekenmitarbeiter.

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Sie besitzen noch keinen „Mein DAP“- oder „DAP Premium“-Account? Dann registrieren Sie sich jetzt!

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SERVICE

DAP Retax-Arbeitshilfen „Biologicals“

Biologicals sind biotechnologisch herge­stellte Arznei­mittel, für die besondere Aus­tausch­regelungen gelten. In Anlage 1 des Rahmen­vertrags sind beispiels­weise alle Bio­logicals aufgelistet, die als identisch gelten (Bio­identicals) und damit gegen­einander aus­tausch­bar sind. Die Anlage 1 sowie viele weitere nützliche Hinweise zur richtigen Rezept­belieferung von bio­techno­logisch herge­stellten Arz­nei­mitteln finden Sie auf den DAP Retax-Arbeits­hilfen dieser Rubrik.

» Zu den Retax-Arbeitshilfen „Biologicals“

Mikko Lemola – stock.adobe.com

RETAXFALL-ARCHIV

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Die Lunapharm-Affäre

Jahrelang sollen teure Krebsmedikamente, die wohl in griechischen Krankenhäusern gestohlen wurden, illegal nach Deutschland geschmuggelt worden sein. Das hat das ARD-Magazin Kontraste recherchiert. Kühlketten hielt die Diebesbande angeblich nicht ein. Offenbar ist nicht auszuschließen, dass die Wirksamkeit der mutmaßlich gestohlenen Krebsmedikamente, die der brandenburgische Händler Lunapharm in Verkehr brachte, doch beeinträchtigt sein könnte. Die zuständige Behörde hat offenbar wohl lange geschlafen.

» Alles zum Skandal um Lunapharm lesen Sie hier.

Bild: Kontraste – das Magazin / Das Erste

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