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KW 28 Donnerstag, 12. Juli 2018
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AKTUELLER RETAXFALL
Gleiche N-Bezeichnung = gleiche Packungsgröße! Oder nur, wenn es für die Kasse wirtschaftlich ist?
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Erinnern Sie sich noch an die Probleme rund um die Omeprazolverordnungen?
Im Jahr 2009 hatte die AOK einen Rabattvertrag über N1-Größen mit 15 St., N2 mit 28 St., N3 mit 56 und N3 mit 98 St. abgeschlossen. Was letztlich dazu führte, dass bei Verordnungen anderer Hersteller über 30, 50, 60 oder 100 St. nicht gegen die rabattierten Präparate mit abweichender Stückzahl ausgetauscht werden durfte. Dies wurde seinerzeit vom rabattierten Hersteller auch in Rundschreiben mitgeteilt und dabei auf die Regressgefahr bei angeblich unwirtschaftlicher Verordnung hingewiesen. Dies führte letztlich sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, da das „Stückzahlproblem“ damals zusätzlich durch nicht vollständig übereinstimmende Indikationen erschwert wurde.
» Lesen Sie hier weiter
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Letzte Chance: Nur noch heute teilnehmen!
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STADAPHARM INFORMIERT
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Tadalafil STADA® 5 mg:
Preisgünstigstes* Generikum
Seit dem 1. Juni 2018 steht mit Tadalafil STADA® 5 mg ein weiteres Tadalafil-Generikum von STADAPHARM als Alternative zum Altoriginal zur Verfügung, welches jeweils die preisgünstigste Abgabeoption darstellt. Tadalafil wird eingesetzt zur Behandlung der erektilen Dysfunktion und des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern.
» Nutzen Sie das Bestellfax und bevorraten Sie sich jetzt.
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Abb.: STADAPHARM
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DAP WISSENS-CHECK
Letzte Chance: Noch bis zum 16. Juli 2018 teilnehmen!
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MARPHA/NORGINE GMBH INFORMIERT
Isomol®: „AV-Meldung“ zum 1. Juli 2018
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Verkehrsfähigkeit und Rezeptbelieferung weiterhin möglich
Seit dem 1. Juli ist das Medizinprodukt Isomol® in der Lauer-Taxe mit „AV“ bzw. „außer Vertrieb“ gekennzeichnet. Betroffen sind alle Isomol®-Packungsgrößen. Die Verkehrsfähigkeit ist durch die Meldung nicht beeinträchtigt – Restbestände von Isomol® dürfen daher weiter abgegeben werden. Auch die Erstattungsfähigkeit durch die Gesetzliche Krankenversicherung ist durch die „AV-Meldung“ nicht beeinträchtigt.
» Weitere Informationen zum Ausdrucken
» Gebrauchsanweisung Isomol®
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Abb.: Isomol® Packung, Quelle: Marpha/Norgine GmbH
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JOHNSON & JOHNSON MEDICAL INFORMIERT
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 45
Arzneimitteltherapiesicherheit bei Antibiotikasäften
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Typische Fehler kennen und vermeiden
Antibiotikasäfte werden bei Kindern oder Patienten mit Schluckbeschwerden eingesetzt. Die Trockensäfte müssen aus Stabilitätsgründen adhoc zubereitet werden, in der Regel von den Eltern oder Anwendern selbst. Hier ist die Apotheke gefragt: Eine umfassende Beratung oder die Zubereitung des Safts in der Apotheke kann Fehlerquellen ausmerzen.
Ein Beitrag im aktuellen DAP Dialog 45 zu diesem Thema fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die Sie in Ihrer Beratung berücksichtigen sollten.
» Lesen Sie hier den kompletten Beitrag
Zusätzlich finden Sie eine Übersicht verschiedener Antibiotikasäfte mit Zubereitungshinweisen.
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RETAXFALL-ARCHIV
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Honorargutachten
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Was sagt 2HM zu den Rechenfehlern?
Falsche Bezugsgrößen und widersprüchliche Aussagen attestierte Uwe Hüsgen den Honorargutachtern Anfang Juni in der DAZ und auf DAZ.online. Der langjährige Geschäftsführer des Apothekerverbandes Nordrhein hatte eine fünfzehnseitige Analyse verfasst, in der er beispielhaft die Datenquellen und Rechenwege auf Großhandelsebene auf die Probe stellte. Nun hat sich die zuständige Agentur 2HM mit den Vorwürfen auseinandergesetzt und präsentiert ihre Sicht der Dinge.
» Mehr lesen Sie auf DAZ.online
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blende11.photo – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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