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KW 25 Donnerstag, 21. Juni 2018
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Retax: „Year Pack“ nur einmal im Jahr
Neben der regelmäßigen Überprüfung des Kompressionsdrucks empfiehlt der Hersteller der Pari Inhaliergeräte auch einen jährlichen Austausch der Zubehörteile (Year Pack mit Vernebler, Anschlussschlauch und Luftfilter), um ein gleichmäßiges Aerosolspektrum und die Therapieeffizienz zu gewährleisten.
Dies wird offensichtlich zum Anlass genommen, dass manche Krankenkassen die Erstattung dieses Zubehörsets auf ein Set pro Jahr limitieren. Um unnötige Ersatzverordnungen zu begrenzen, mag dies im Regelfall durchaus seine Berechtigung haben.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Das Problem liegt jedoch wie so oft im Einzelfall und der Frage, wie eine Apotheke diesen „Kassenwunsch“ bei Vorlage einer Verordnung überprüfen soll, wenn nicht Erst- und Folgeverordnung in der gleichen Apotheke vorgelegt wurden und für den Kunden keine Kundenkarte geführt wird. Besonders unangenehm wird es, wenn es sich um einen Notfall handelt, der wegen eines Gerätedefektes eine unverzügliche Ersatzversorgung benötigt.
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AKTUALISIERT
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SERVICE
DAP Retax-Arbeitshilfe „Rezepturkennzeichnung“
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Rezepturarzneimittel werden in Apotheken nach hohen Qualitätsmaßstäben hergestellt. Dabei spielt auch das Etikett, das die individuelle Kennzeichnung und damit eine sichere Anwendung über den gesamten Zeitraum der Haltbarkeit gewährleisten soll, eine wichtige Rolle. Allerdings steckt der Teufel wie so oft im Detail: Worauf Sie bei der Kennzeichnung eines Rezepturarzneimittels achten müssen, zeigt die DAP Retax-Arbeitshilfe „Minimalkennzeichnung von Rezepturarzneimitteln nach § 14 ApBetrO“.
» Zur DAP Retax-Arbeitshilfe „Rezepturkennzeichnung“
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Hinweis: Wer zudem regelmäßig über Rezepturabgabeprobleme, -herstellung und -taxierung sowie zu weiteren Arbeitshilfen und exklusiven Services und Aktionen rund um das Thema Rezeptur informiert werden möchte, meldet sich für den DAP Rezeptur-Newsletter an. Die nächste Ausgabe erscheint am 28.05.2019!
» Zur Anmeldung „DAP Rezeptur-News“
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DAP INFORMIERT
ArzneiKompass: Datenbank für Patienten zu Rabattverträgen und Zuzahlungen
Mit dem ArzneiKompass können sich Patienten informieren, ob die Apotheke auf ein Kassenrezept genau das verordnete Arzneimittel abgeben darf oder dieses gegen ein Rabattarzneimittel austauschen muss. Zusätzlich erkennen Patienten, wie hoch der Eigenanteil aus Zuzahlung und gegebenenfalls Mehrkosten ist, den sie leisten müssen.
Außerdem finden Patienten viele allgemeine Informationen zu Rezepten, Zuzahlung und Arzneimittelthemen.
NEU: ArzneiKompass für die mobile Nutzung optimiert
Der ArzneiKompass wurde überarbeitet und dabei für die Nutzung mobiler Endgeräte optimiert. So können Patienten den Service jetzt ganz bequem auch unterwegs nutzen.
Geben Sie Ihren Kunden den Hinweis auf den neuen ArzneiKompass und erleichtern Sie sich so zukünftig die Diskussionen zu Rabattverträgen oder Zuzahlungen! Als Gedankenstütze können Sie Ihren Kunden auch eine Patienteninformation mit den wichtigsten Daten zum ArzneiKompass mitgeben.
» Download der Patienteninformation
Das Patientenportal ArzneiKompass ist erreichbar unter
» www.ArzneiKompass.de
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BERATUNGSKARTE „DYNEXAN MUNDGEL®“
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Produktübersicht: Kinderarzneimittel
Für Kinder stehen eine ganze Reihe spezielle Arzneimittel in unterschiedlichen Darreichungsformen zur Verfügung. Mit der DAP Produktübersicht Kinderarzneimittel werden Sie bei der Beratung unterstützt, denn dort aufgeführt sind verschiedene Arzneimittel zu unterschiedlichen Indikationen mit der richtigen Anwendung und Dosierung sowie hilfreiche Tipps und Hinweise für die Beratung in der Offizin.
» Produktübersicht Kinderarzneimittel
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RETAXFALL-ARCHIV
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DAZ.ONLINE ZECKEN-SPEZIAL
Borreliose, FSME und Zeckenentfernung
Zecken – die wichtigsten Fragen und Antworten
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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DeutschesApothekenPortal
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