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KW 14 Donnerstag, 5. April 2018
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AKTUELLER RETAXFALL
Gelistetes Medizinprodukt retaxiert?
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Wir alle wissen, dass Medizinprodukte unter anderem nur dann von den Krankenkassen erstattet werden, wenn diese in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) der verordnungsfähigen Medizinprodukte gelistet sind.
Die Liste der „Verordnungsfähigen Medizinprodukte“ finden Sie auch im DeutschenApothekenPortal.
Nun reicht es aber offenbar auch nicht mehr aus, vor der Abgabe einen Blick in die Anlage V zu werfen, denn auch hier lauern Retaxfallen, wie die nachfolgende Retaxation zeigt:
» Lesen Sie weiter
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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BERATUNGSKARTE POLLIVAL®
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Anzeige
JOHNSON & JOHNSON MEDICAL INFORMIERT
OneTouch Ultra Plus Flex®
Neues System mit Vorteilen für Patienten und Rezeptbelieferung
Das neue OneTouch Ultra Plus Flex® Blutzuckermesssystem bietet einige Vorteile:
- Geringe Blutmenge von 0,4 µl
- Farbliche Kennzeichnung der Messwerte durch ColourSure™ Technology
- Drahtlose Synchronisation der Daten per OneTouch Reveal® Mobile App
- Teststreifen OneTouch Ultra® Plus in Preisgruppe 1 nach neuen DAV-Vereinbarungen mit den Ersatzkassen, zusätzlich rabattiert1,2
- Erfüllt die Anforderungen nach EN ISO 15197:20153
Abb.: OneTouch Ultra Plus Flex® Messgerät und drahtlose Verbindung per App, Quelle: Johnson & Johnson
Weiterführende Informationen zu Rezeptbelieferung und Abrechnung erhalten Sie auf der Abgabehilfe zu OneTouch® und unter www.onetouch.de.
1 Arzneiversorgungsvertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, gültig seit 01.01.2018, sowie BARMER gültig seit 01.02.2017
2 Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk („ArgeBZT“) mit Johnson & Johnson Medical GmbH, Stand 01.01.2018
3 Testsysteme für die In-vitro-Diagnostik – Anforderungen an Blutzuckermesssysteme zur Eigenanwendung bei Diabetes mellitus (ISO 15197:2013); Deutsche Fassung EN ISO 15197:2015
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DAP INFORMIERT
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DAP INFORMIERT
DAPs-Punkte können an „Apotheker ohne Grenzen“ gespendet werden
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Seit Kurzem können die bei Mein DAP gesammelten DAPs-Punkte auch gespendet werden. Gehen Sie dazu in der Navigation unter „Mein Konto“ auf „Punkte spenden“ (Anmeldung bei Mein DAP erforderlich!) und wählen Sie aus, ob Sie fünf, zehn oder 20 Euro spenden möchten.
Die Spende erfolgt im Namen von DAP an die Organisation Apotheker ohne Grenzen e. V. (AoG). Dies ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Verein mit über 1.800 Mitgliedern, der sich größtenteils ehrenamtlich in Deutschland und weltweit für Menschen in Not engagiert. Seit bald 18 Jahren ermöglicht AoG mit pharmazeutischer Kompetenz Menschen weltweit ein Leben in Gesundheit.
» LogIn Mein DAP
Sie sind noch nicht Mein DAP registriert?
» Hier können Sie sich kostenfrei registrieren
» Mehr zu Apotheker ohne Grenzen
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Abb.: deutschesapothekenportal.de | Mein Konto
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SERVICE
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ABGABEFRAGE DES MONATS
Neupogen: Darf ein Austausch stattfinden?
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Verordnet ist das Biological Neupogen als Original mit Aut-idem-Kreuz. Beim vorliegenden Kostenträger sind mehrere Neupogen-Importe rabattiert – die Kundin wünscht jedoch ein anderes Arzneimittel.
Welche Abgabe ist korrekt?
Jedem Teilnehmer werden 10 DAPs-Punkte gutgeschrieben und unter allen Teilnehmern mit richtiger Antwort verlost DAP zusätzlich 10.000 DAPs (Registrierung erforderlich).
Viel Glück wünscht Ihnen das Team des DeutschenApothekenPortals!
» Hier geht’s zur aktuellen Abgabefrage des Monats
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Bildquelle: DAP
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RETAXFALL-ARCHIV
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Trinknahrung
DAK will Versicherte aus der Apotheke weglotsen
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Versicherte der DAK haben in diesen Tagen ein Schreiben erhalten, in dem sie auf neue Vertragspartner bei der Versorgung mit Trinknahrung hingewiesen werden. Bei diesen könnten Patienten seit dem 1. April ihre Trinknahrung beziehen, heißt es. Erst ganz am Schluss findet sich der Hinweis, dass alternativ die Produkte auch weiterhin aus der Apotheke bezogen werden können.
» Mehr lesen Sie auf DAZ.online
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Bildquelle: DAK
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Nützliche Links
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