KW 12
Donnerstag, 22. März 2018

AKTUELLER RETAXFALL

Keine Heilungsmöglichkeit bei nicht eindeutiger Verordnung

In unserem letzen Retax-Newsletter hatten wir darauf hin­gewiesen, dass auch Hilfsmittel-Notfall­versorgungen nur erstattet werden, wenn die versorgende Apotheke einen Liefer­vertrag mit der betreffenden Kranken­kasse vorweisen kann. Da keine Ausnahme­regelungen für Notfall­versorgungen existieren, musste eine Apotheke daher ihre Hilfs­bereitschaft an einem Freitag­nachmittag aus eigener Tasche bezahlen.

Dass bürokratische Vorschriften auch entgegen dem Geist der Schieds­vereinbarungen immer noch vorrangig zu beachten sind und dabei meist auch bei nicht zu 100 Prozent eindeutigen Verordnungen weder ein Ent­gegen­kommen noch eine nachträgliche „Heilung“ anerkannt werden, zeigt auch unser heutiger Retax­fall.

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Der Fall

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DAIICHI SANKYO INFORMIERT

Rabattverträge und Importsituation ermöglichen Originalabgabe bei Efient®

Ist Efient® (Prasugrel) zulasten der GKV verordnet, kann oftmals bzw. im Fall der 10 mg immer auch das Original von Daiichi Sankyo abgegeben werden – aus folgenden Gründen:

1. Hohe Rabattvertragsabdeckung:
Das Original Efient® ist für mehr als 70 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert!1 ➔ Das rabattierte Original ist vorrangig abzugeben, wenn ein nicht rabattierter Import verordnet ist.2

2. Keine preisgünstigen Importe im Handel:
In Bezug auf Efient® 10 mg sind keine preisgünstigen 15/15-Importe im Handel.3 Das bedeutet, dass die Abgabe eines Imports nicht der Importquote zugutekommt!2 ➔ Ist Efient® von Daiichi Sankyo in der Wirkstärke 10 mg verordnet, kann es auch abgegeben werden – ohne Einfluss auf die Importquote.

Weitere hilfereiche Tipps zum Original/Import-Vergleich und Informationen zu Efient® sind auf der aktuellen Abgabehilfe zu Efient® zu finden.

» Zur Abgabehilfe Efient®

» Pflichttext Efient® Filmtabletten

1 DAP Retaxierungs-Checkplus, Rabattverträge zu Efient® 5 mg/Efient® 10 mg, Stand: 02/2018
2 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V; dort § 5 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1; Stand: 09/2016
3 Laut Lauer-Taxe online, Stand: 02/2018; https://webapo-info.lauer-fischer.de/Infosystem140901/ClientBin/Resources/Hilfe/ltIS3/ltIS31/ltIS315/ltIS3157.html

DAP INFORMIERT

ASPEN GERMANY GMBH INFORMIERT

Remifentanil: Wieder vollumfänglich lieferbar!

Arzneimittel mit dem Wirkstoff Remifentanil der Firma Aspen Germany GmbH sind seit dem 01. Januar 2018 wieder uneingeschränkt lieferbar. Damit konnte Aspen die Versorgungslücke von 2017 schließen. Die Bestellung kann sowohl über den Großhandel als auch über die Auftragsannahme der Movianto Deutschland GmbH erfolgen.

» Erfahren Sie hier mehr

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DAP APOTHEKENUMFRAGE

SERVICE

Beratungsleitfaden Allergische Rhino­konjunktivitis

Heuschnupfen ist ein beratungs­intensives Thema im Apotheken­alltag. Zur Behandlung stehen zahlreiche Präparate im Bereich der Selbst­medikation zur Verfügung, sodass ein strukturiertes Beratungs­gespräch unerlässlich ist. Eine Übersicht zu möglichen Therapie­optionen gibt der aktuelle Beratungs­leitfaden zum Thema allergische Rhinitis/Konjunktivitis.

» Zum Beratungsleitfaden

RETAXFALL-ARCHIV

DAZ INFORMIERT

Gesundheits­minister­konferenz

Landes­behörden wollen flächen­deckend Stations­apotheker einführen

Die nieder­sächsische Landes­regierung arbeitet derzeit an einem Gesetz­entwurf, nach dem die Kliniken im Bundes­land künftig Stations­apotheker beschäftigen müssen. Die Landes­regierung will damit die Arzneimittel­therapie­sicherheit (AMTS) in den Kranken­häusern verbessern. Diese Versorgungs­idee könnte es eventuell bald auch in ganz Deutsch­land geben. Denn die Landes­gesundheits­behörden empfehlen ihren Gesund­heitsministern, genau das umzusetzen.

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