KW 07
Donnerstag, 15. Februar 2018

AKTUELLER RETAXFALL

Keine Antwort auf mehrfache Bitte um Retaxbegründung

Wird einem Kaufmann die Erstattung seiner Rechnung ohne nähere Begründung verweigert, so wird er sich an den Zahlungs­pflichtigen wenden und um eine nach­voll­ziehbare Begründung bitten, sodass nach deren Eintreffen die Ange­legenheit einvernehmlich geklärt werden kann.

Auch wir Apotheken­leiter und Apotheken­leiterinnen sind eingetragene Kauf­leute, aber dass für uns in Retax­verfahren häufig andere Umgangs­regeln angewandt werden, mussten wir schon häufiger berichten.

So auch bei nach­folgender Retaxation …

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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ZENTIVA INFORMIERT

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Der mit elf Punkten zertifizierte Online-Lehrgang (erstellt in Kooperation mit DAP und PTAheute) qualifiziert pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten in sieben Modulen zur selbstständigen und sicheren Rezeptabrechnung. Folgende Themen werden innerhalb der Fortbildungsreihe behandelt:

Modul 1: Das GKV-System (2 Fortbildungspunkte)
Modul 2: Rabattverträge (2 Fortbildungspunkte)
Modul 3: Original versus Import (1 Fortbildungspunkt)
Modul 4: Stückelung/Mehrfachverordnungen (1 Fortbildungspunkt)
Modul 5: OTC-Arzneimittel zulasten der GKV (1 Fortbildungspunkt)
Modul 6: Rezepturverordnungen (2 Fortbildungspunkte)
Modul 7: Prüfpflichten, Rezeptabrechnung und Tipps zur Einspruchserhebung bei Retaxation (2 Fortbildungspunkte)

Wer alle Fortbildungsmodule erfolgreich abgeschlossen hat, erhält eine Urkunde mit der Bezeichnung „Retax-PTA“. Zusätzlich findet im Anschluss an die Akkreditierungszeit ein Live-Webinar statt (voraussichtlich im September 2018, Teilnehmer werden rechtzeitig informiert), bei dem offene Fragen von den Expertinnen des DeutschenApothekenPortals beantwortet werden.

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DAP WISSENS-CHECK

AKTUELLE AUSGABE

Jetzt in der Apotheke:

DAP Dialog 43 – das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Themen der aktuellen Ausgabe:

  • Rx-Schwerpunkt: Typische Abgabe­fragen und häufige Retax­gründe
  • OTC-Schwerpunkt: Darm­gesundheit und Immun­system
  • Rezept & Retax: Fragen zur Rx- und OTX-Arzneimittel­abgabe, Einspruch stattgegeben mit Hilfe des DAP, Abgabe von Can­nabis, Neue Rabatt­verträge im Frühjahr
  • Aktuelles: Ersatz­kassen: Neue Teststreifen-Vereinbarung seit 1. Januar 2018, PackungsV – geänderte Mess­zahlen zum 1. Februar 2018, Patent­abläufe 2018
  • Service: DAP Rezeptur- und Derma-Newsletter – Mit den DAP E-Mail-News­lettern rundum informiert

Poster der Ausgabe:

  • DAP Poster: „AOK-Rabattverträge und Zuschläge ab 1. April 2018“


» Zum Download des DAP Dialogs

» Zum Download der Übersichtsposter

ORION INFORMIERT

Neue PZN für Formoterol Easyhaler®

Systemwechsel bei Patienten mit Wiederholungsrezept vermeiden!

Seit Anfang Januar 2018 wird der bewährte Pulver­inhalator Formoterol Easyhaler® in allen Dosis­stärken und Packungs­größen ausschließlich vom Original-Hersteller Orion Pharma angeboten. Hintergrund: Aufgrund einer Kooperations­vereinbarung befand sich der Formoterol Easyhaler® bis Ende 2017 im Vertrieb der Hexal AG. Mit der Übernahme durch Orion Pharma gelten neue PZN, die bisherigen sind nicht mehr verfügbar. Besonders wichtig ist diese Information im Zusammen­hang mit Asthma-Patienten mit Wieder­holungs­rezept: Ihnen sollte das gewohnte, einfach zu handhabende Inhalations­system abgegeben werden. Informieren Sie sich über die Easyhaler®-Website oder lesen Sie hier mehr.

Bildquelle: Orion

RETAXFALL-ARCHIV

DAZ INFORMIERT

EMA-Empfehlung

Aus für Katadolon

Der Pharma­kovigilanz­ausschuss der EMA, PRAC, hat empfohlen, die Zulassungen von Arznei­mitteln mit dem Wirk­stoff Flupirtin zu widerrufen. Bereits 2013 war die Anwendung des Analgetikums aufgrund von Berichten über schwere Leber­schäden massiv ein­ge­schränkt worden. Diese Ein­schränkungen werden aber nach Ansicht des PRAC nicht aus­reichend beachtet.

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Foto: Teva

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