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KW 06 Donnerstag, 8. Februar 2018
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AKTUELLER RETAXFALL
Wenn keiner zahlt, zahlt dann die Apotheke?
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Gesetzliche Vorschriften treffen in der Regel den jeweiligen Adressaten der Vorschrift und das ist auch gut so. Nicht gut ist es, wenn der eigentliche Adressat, z. B. ein Pharmahersteller, seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder nachkommen muss und manche Krankenkassen die ausstehende Zahlung kurzerhand der Apotheke anlasten. Nicht selten liegt dies daran, dass für spezielle Fälle weder in den gesetzlichen Vorgaben, noch in den Arzneilieferverträgen detaillierten Regelungen vereinbart wurden und dass manche Krankenkassen offenbar der Meinung sind, dass ihre unbezahlten Außenstände bei den Apotheken „in guten Händen“ sind.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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DAP APOTHEKENUMFRAGE
Letzte Chance: Nur noch heute teilnehmen!
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SERVICE
Neue Arbeitshilfe: „Belieferung von Rezepten zur Substitutionstherapie“
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Der Umgang mit BtM-Rezepten, die im Rahmen einer Substitutionsbehandlung ausgestellt werden, wirft immer wieder (Retax-)Fragen auf. Die DAP Arbeitshilfe „Belieferung von Rezepten zur Substitutionstherapie” unterstützt Apotheken beim richtigen Umgang mit Substitutionsrezepten, stellt die wichtigsten Aspekte vor und berücksichtigt gleichzeitig die Änderungen, die sich aus der aktualisierten BtMVV ergeben.
» Zur DAP Arbeitshilfe
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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG
Letzte Chance: Noch bis zum 31. März 2018 teilnehmen!
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 42
Vertragsärztliche Verordnung eines OTC-Arzneimittels
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Was ist zu beachten?
Zulasten der GKV können grundsätzlich nur verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden. Die Abgabe eines vertragsärztlich verordneten OTC-Arzneimittels erfordert daher eine besondere Prüfung durch das Apothekenteam.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag des aktuellen DAP Dialogs zu diesem Thema hier:
» Zum vollständigen Artikel
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NEU: ÜBERARBEITETES POSTER „BLUTZUCKERMESSGERÄTE & ZUBEHÖR“
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ORION PHARMA INFORMIERT
Hexal hat Lizenz für Formoterol Easyhaler® an Orion Pharma abgegeben
Seit Januar 2018 neue PZN für Formoterol Easyhaler®
Seit Anfang Januar 2018 wird der Pulverinhalator Formoterol Easyhaler® ausschließlich vom Original-Hersteller Orion Pharma vertrieben. Neue PZN ersetzen die bisherigen, die nicht mehr verfügbar sind. Mit der Übernahme des Formoterol Easyhaler®, der sich durch eine Kooperationsvereinbarung im Vertrieb der Hexal AG befand, stellt Orion Pharma nunmehr vier Wirkstoffe sowie eine Wirkstoffkombination in dem verlässlichen, einfach zu handhabenden Inhalationssystem zur Verfügung.
Der Formoterol Easyhaler® hat ab sofort neue PZN für folgende Packungsgrößen.
| Arzneimittelbezeichnung |
Packungsgröße |
Neue PZN ab 15.01.2018 |
Alte PZN |
Formoterol EH 12 µg IHP, 120 Hub, N2 |
120 St. |
13914664 |
1074644 |
Formoterol EH 12 µg IHP, 2 x 120 Hub, - |
2 x 120 St. |
13914687 |
1074650 |
Formoterol EH 12 µg IHP, 120 Hub Starterkit, N2 |
120 St. |
13914670 |
1074609 |
Besondere Relevanz für Patienten mit Folgerezept: Systemaustausch vermeiden!
Asthma-Patienten, die den Easyhaler® verwenden, sollten bei der Verordnung des Formoterol-Inhalativums nicht auf ein anderes Inhalationssystem wechseln, sondern das gewohnte Device behalten, um die Therapiesicherheit und -compliance nicht zu gefährden. Der Easyhaler® ist einfach zu handhaben, funktioniert atemzugunabhängig bei hoher Anwendungszuverlässigkeit und dosiskonstanter Wirkstofffreisetzung. Auch bei geringem Inspirationsfluss (ab 28 l/min) können Patienten mit einem Easyhaler® leicht sicher inhalieren.
Aufgrund des breiten Wirkstoff- und Dosissortiments ist das Easyhaler®-System in jeder Erkrankungsphase von Asthma und COPD einsetzbar.*
* Zu beachten sind die Pflichtangaben (§ 4 HWG):
» www.easyhaler.de/fachkreise/easyhaler/pflichtangaben
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RETAXFALL-ARCHIV
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DAZ INFORMIERT
Influenzasaison 2017/18
Trifft die aktuelle Grippewelle vor allem Kinder?
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Keine Entwarnung bei Influenza – im Gegenteil, das Influenzavirus breitet sich aktuell stark aus. Auch Schulen und Kindergärten melden Grippeausbrüche.
Doch: Erkranken derzeit wirklich mehr Kinder an Influenza als in früheren Grippesaisons?
Welche Grippeviren treffen hauptsächlich Kinder, welche ältere Menschen?
» Mehr lesen Sie auf DAZ.online.
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Joanna Zielinska – stock.adobe.com
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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