KW 05
Donnerstag, 1. Februar 2018

AKTUELLER RETAXFALL

Praxis vergisst Arztstempel – Apotheke zahlt 4.589 Euro

Im Juni 2016 hatten sich die Vertreter der Apotheker und der gesetzlichen Kranken­kassen auf eine Neu­fassung des § 3 Rahmen­vertrag geeinigt, um einen Schieds­spruch zu vermeiden. In der Kürze der Zeit wurden zwar die Rahmen­vorgaben für eine vom Gesetz­geber geforderte ent­büro­kratisierte, problem­losere Patienten­versorgung mit weniger Form-­Retaxationen vereinbart, die nähere Aus­arbeitung wurde jedoch in vielen Fällen auch weiterhin den ergänzenden Regelungen der regionalen Arzneiliefer­verträge vorbehalten.
Aufgrund des nicht mehr vorhandenen Einigungs­drucks ist allerdings in den mittlerweile verstrichenen eineinhalb Jahren auf regionaler Ebene wenig geschehen, um die Intentionen der schieds­vertraglichen Vereinbarung umzusetzen.

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Nach wie vor wird von einigen Kranken­kassen alles retaxiert, was nicht explizit und interpretationssicher im Rahmen­vertrag oder auf regionaler Ebene von einer Retaxation aus­geschlossen wurde. Im Gegensatz dazu vertritt der Deutsche Apothekerverband die Meinung, dass …

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DAP WISSENS-CHECKPLUS

DAIICHI SANKYO INFORMIERT

Antithrombotika Efient® und Lixiana®*:
Herstellerneutrale Verordnung = Originalverordnung

Im Bereich Original vs. Import kommt es immer wieder zu Unsicherheiten bei der Rezeptbelieferung, z. B. wenn auf dem Rezept nur der Produktname angegeben ist (= herstellerneutrale Verordnung).
Handelt es sich in dem Fall um eine Originalverordnung oder ist vom günstigsten Import auszugehen?

Rezeptbeispiel:

Ist der Produktname (Efient®) auf dem Rezept angegeben, aber kein Hersteller bzw. Importeur genannt, so ist von einer Verordnung des Originals auszugehen. D. h. das Original ist die Preisgrenze (bezogen auf den VK–A-Rabatt).1

➔ Die Abgabe des Originals ist also prinzipiell möglich.

Keine 15/15-Importe zu Efient® 10 mg und Lixiana® 30/60 mg

Da alle Lixiana®-Importe der Wirkstärken 30 mg/60 mg und Efient®-Importe der Wirkstärke 10 mg aktuell nicht die „15/15-Regel“ erfüllen, da sie weder mindestens 15 Euro noch 15 Prozent günstiger als das Original sind, trägt die Abgabe eines Imports auch nicht zur Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsreserve („Importquote“) bei.2,3

Hinweis: Rabattbegünstigte Arzneimittel sind vorrangig abzugeben.3

Neue Abgabehilfe zu Efient®

Weitere Hilfestellung bei der Rezeptbelieferung bietet eine aktuelle Abgabehilfe zu Efient® mit den folgenden Themen:

  • Informationen zu Efient®
  • Original vs. Import
  • Einteilung der Normbereiche in die Packungsgrößenverordnung
  • Mehrfachverordnungen und Stückelungen

» Zur Abgabehilfe Efient®

Daiichi Sankyo: Langjährige Erfahrung im Bereich Antithrombotika

Im Bereich thrombotischer Erkrankungen blickt Daiichi Sankyo bereits auf eine mehr als 50-jährige Erfahrung zurück. Derzeit hat Daiichi Sankyo den Thrombozyten-Aggregationshemmer Efient® (Prasugrel) und den Faktor-Xa-Inhibitor Lixiana® (Edoxaban) im Sortiment.

» Pflichttext Efient® Filmtabletten
» Pflichttext Lixiana® Filmtabletten

1 Frage-Antwort-Katalog zu § 3 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V; Stand: 11/2016.
2 Lauer-Taxe online, Stand: 01/2018.
3 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, dort § 5, Stand: 09/2016.

*Bei Efient® und Lixiana® handelt es sich um zwei voneinander unabhängige antithrombotische Präparate, die unterschiedliche Indikationen haben.

DAP PRODUKT-CHECK

SERVICE

DAP Arbeitshilfe „Original vs. Import“

Was ist zu tun bei Verordnung eines Imports mit Aut-idem-Kreuz? Kann wirklich der Import abgegeben werden oder müssen noch Rabattverträge berücksichtigt werden? Wie sieht es aus, wenn kein Rabattvertrag existiert – muss dann der Preisanker beachtet werden?

Diese und ähnliche Fragen werden in der DAP Arbeitshilfe in einem übersichtlichen Fließschema beantwortet. Dazu gibt es wichtige Tipps zur retaxsicheren Rezeptbelieferung.

» Zur DAP Arbeitshilfe

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Letzte Chance: Noch bis zum 31. März 2018 teilnehmen!

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NORGINE INFORMIERT

Servicematerialien zur retaxsicheren Abgabe von MOVICOL®

Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller MOVICOL®-Produkte in der Apotheke.

Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®-Präparaten können Sie auch eine Arztinfo mit Hinweisen zur richtigen Verordnung von MOVICOL® herunterladen und an den verordnenden Arzt weitergeben.

» Zur Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

RETAXFALL-ARCHIV

DAZ INFORMIERT

Revolutioniert Ocrelizumab die Therapie der Multiplen Sklerose?

Teilweise gewinnt man den Eindruck, neue Antikörper sprießen wie Pilze aus dem Boden. Allen gemein ist: In ihnen steckt eine milliardenschwere Forschung, ihre Herstellung ist aufwendig. Manche dieser innovativen Arzneimittel revolutionieren die Behandlung schwerer Erkrankungen. So setzen Neurologen und MS-Patienten große Hoffnung in Ocrelizumab. Der CD20-Antikörper erhielt jüngst auch in der EU die Zulassung. Roche bezeichnet seinen Antikörper-Sprössling als „Revolutionär der MS-Therapie". Zu Recht?

» Mehr lesen Sie auf DAZ.online.

ustas – stock.adobe.com

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