Ist der Produktname (Efient®) auf dem Rezept angegeben, aber kein Hersteller bzw. Importeur genannt, so ist von einer Verordnung des Originals auszugehen. D. h. das Original ist die Preisgrenze (bezogen auf den VK–A-Rabatt).1
➔ Die Abgabe des Originals ist also prinzipiell möglich.
Keine 15/15-Importe zu Efient® 10 mg und Lixiana® 30/60 mg
Da alle Lixiana®-Importe der Wirkstärken 30 mg/60 mg und Efient®-Importe der Wirkstärke 10 mg aktuell nicht die „15/15-Regel“ erfüllen, da sie weder mindestens 15 Euro noch 15 Prozent günstiger als das Original sind, trägt die Abgabe eines Imports auch nicht zur Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsreserve („Importquote“) bei.2,3
Hinweis: Rabattbegünstigte Arzneimittel sind vorrangig abzugeben.3
Neue Abgabehilfe zu Efient®
Weitere Hilfestellung bei der Rezeptbelieferung bietet eine aktuelle Abgabehilfe zu Efient® mit den folgenden Themen:
- Informationen zu Efient®
- Original vs. Import
- Einteilung der Normbereiche in die Packungsgrößenverordnung
- Mehrfachverordnungen und Stückelungen
» Zur Abgabehilfe Efient®
Daiichi Sankyo: Langjährige Erfahrung im Bereich Antithrombotika
Im Bereich thrombotischer Erkrankungen blickt Daiichi Sankyo bereits auf eine mehr als 50-jährige Erfahrung zurück. Derzeit hat Daiichi Sankyo den Thrombozyten-Aggregationshemmer Efient® (Prasugrel) und den Faktor-Xa-Inhibitor Lixiana® (Edoxaban) im Sortiment.
» Pflichttext Efient® Filmtabletten
» Pflichttext Lixiana® Filmtabletten
1 Frage-Antwort-Katalog zu § 3 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V; Stand: 11/2016.
2 Lauer-Taxe online, Stand: 01/2018.
3 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, dort § 5, Stand: 09/2016.
*Bei Efient® und Lixiana® handelt es sich um zwei voneinander unabhängige antithrombotische Präparate, die unterschiedliche Indikationen haben.