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KW 02 Donnerstag, 11. Januar 2018
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AKTUELLER RETAXFALL
Retax wegen unwirtschaftlicher Versorgung für den Sprechstundenbedarf
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Die Belieferung von Sprechstundenbedarfsverordnungen bewegt sich für die Apotheken ohnehin meist am Rande der betriebswirtschaftlichen Rentabilität. Wenn dazu auch noch Retaxationen zu verkraften sind, weil die Krankenkasse ihre eigene Wirtschaftlichkeit nicht ausreichend berücksichtigt sieht, wird die Versorgung vollends zum Verlustgeschäft.
Diese Fälle ereignen sich relativ häufig, da es sich bei SSB-Verordnungen in der Regel um höherpreisige Verordnungen handelt, die gerne in die Retaxprüfung einbezogen werden.
Nicht selten sind gerade SSB-Retaxationen für die Apotheken nachträglich kaum nachvollziehbar, da diese häufig besonderen Vertragspreisen unterliegen und die Vorstellungen der Rezeptprüfstellen zur wirtschaftlichsten Versorgung in den Apothekenverträgen nicht immer näher ausgeführt sind.
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Folgende Verordnung wurde dem DAP-Team von einer betroffenen Apotheke zugesandt, mit der Bitte, die Apothekerinnen und Apotheker auf die Problematik und die erforderliche Klärung hinzuweisen.
» Lesen Sie weiter
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DAP WISSENS-CHECKPLUS
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NEU: DAP APOTHEKENUMFRAGE
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SERVICE
DAP Arbeitshilfen zur Substitutionsausschlussliste
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In der sogenannten Substitutionsausschlussliste legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest, für welche Wirkstoffe in der jeweils betroffenen Darreichungsform ein generelles Austauschverbot gilt. Betroffen sind dabei vor allem Wirkstoffe mit geringer therapeutischer Breite, bei denen schon eine geringfügige Änderung der Dosis oder Konzentration des Wirkstoffes zu klinisch relevanten Wirkungsveränderungen führen kann.
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Diese Arzneimittel sind dadurch von der Austauschpflicht durch Rabattverträge ausgenommen, das gilt auch im Not- und Nachtdienst. Die Apotheke darf daher bei Rezepten mit Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste grundsätzlich nur das namentlich verordnete abgeben. Seit dem 1. August 2016 ist diese Regel jedoch nicht mehr allgemeingültig, da erstmals bestimmte Arzneimittelgruppen (anstelle von Wirkstoffen) von der Substitution ausgeschlossen wurden (Betäubungsmittel mit unterschiedlicher Applikationshäufigkeit).
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DAP PRODUKT-CHECK
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 42
Informationen und Services rund um den Wirkstoff Dronabinol
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Bionorica ethics unterstützt Apotheken
Im Rahmen der nun gültigen Neuregelungen zum „Cannabisgesetz“ kann auch der Wirkstoff Dronabinol zulasten der GKV rezeptiert werden. Bionorica ethics GmbH – ein Anbieter des Wirkstoffes – bietet rund um Dronabinol und die Rezepturherstellung umfangreiche Services an, um Apotheken in der Praxis zu unterstützen.
Umfassende Informationen dazu erhalten Sie auf Seite 17 des aktuellen DAP Dialoges 42 und unter www.bionorica-ethics.de.
» Zum vollständigen Artikel
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Tipp: Den Artikel „Cannabis auf BtM-Rezept – Was gilt es in der Apotheke zu beachten?“ finden Sie auf Seite 16.
» Zum vollständigen Artikel
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RETAXFALL-ARCHIV
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DAZ INFORMIERT
Was kostet eine Direktbestellung?
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Die Logistik von Apotheken und Großhandel wurde über Jahrzehnte bestens durchorganisiert. Mit ihr können sogar die im Apothekenalltag häufigen Einer-Bestellungen effektiv und effizient abgewickelt werden. Direktbestellungen einzelner Arzneimittel sind aber manchmal unvermeidbar, zum Beispiel weil der Großhandel aufgrund von Kontingenten nicht bevorratet ist. Eine solche Lieferung führt in der Apotheke zu zusätzlichen Kosten. Wie viel das ausmacht? DAZ-Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn hat nachgerechnet.
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Foto: alfexe / stock.adobe.com
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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