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KW 52
Donnerstag, 28. Dezember 2017

AKTUELLER RETAXFALL

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Alle Jahre wieder… spült der Datumswechsel Geld in die Retaxkassen

Gewohnheiten sind zuverlässige Verbündete mancher – in Apothekenkreisen gefürchteten – „Retaxkassen“.
Sind der Patient und seine gewohnte Verordnung der versorgenden Apotheke schon über einen längeren Zeitraum bekannt, so besteht immer die Gefahr, dass eine geringfügige Verordnungsänderung unbemerkt bleibt und letztlich der Apotheke in Rechnung gestellt wird.

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Der mit elf Punkten zertifizierte Online-Lehrgang (erstellt in Kooperation mit DAP und PTAheute) qualifiziert pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten in sieben Modulen zur selbstständigen und sicheren Rezeptabrechnung. Folgende Themen werden innerhalb der Fortbildungsreihe behandelt:

Modul 1: Das GKV-System (2 Fortbildungspunkte)
Modul 2: Rabattverträge (2 Fortbildungspunkte)
Modul 3: Original versus Import (1 Fortbildungspunkt)
Modul 4: Stückelung/Mehrfachverordnungen (1 Fortbildungspunkt)
Modul 5: OTC-Arzneimittel zulasten der GKV (1 Fortbildungspunkt)
Modul 6: Rezepturverordnungen (2 Fortbildungspunkte)
Modul 7: Prüfpflichten, Rezeptabrechnung und Tipps zur Einspruchserhebung bei Retaxation (2 Fortbildungspunkte)

Wer alle Fortbildungsmodule erfolgreich abgeschlossen hat, erhält eine Urkunde mit der Bezeichnung „Retax-PTA“. Zusätzlich findet im Anschluss an die Akkreditierungszeit ein Live-Webinar statt (voraussichtlich im September 2018, Teilnehmer werden rechtzeitig informiert), bei dem offene Fragen von den Expertinnen des DeutschenApothekenPortals beantwortet werden.

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Letzte Chance: Noch bis zum 4. Januar 2018 teilnehmen!

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Arbeitshilfe „Ersatzkassen: Rezeptbelieferung mit Blutzuckerteststreifen“

Apotheken sind verpflichtet, bei der Abgabe von Blutzuckerteststreifen zulasten der Ersatzkassen eine bestimmte Preisquote durch Lieferung preisgünstiger Teststreifen zu erfüllen. Dafür werden die Blutzuckerteststreifen in verschiedene Preisstufen eingeteilt und Apotheken müssen einen bestimmten Prozentsatz der günstigeren Blutzuckerteststreifen pro Kalenderhalbjahr abgeben. Bei Nichterreichen der Quote wird ein Malus über die entstandene Preisdifferenz fällig.

Die vorliegende Arbeitshilfe bietet Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Blutzuckerteststreifen und gibt wichtige Hinweise zur korrekten Abrechnung.

» Zur DAP Arbeitshilfe

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Servicematerialien zur retaxsicheren Abgabe von MOVICOL®

Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller MOVICOL®-Produkte in der Apotheke.

Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®-Präparaten können Sie auch eine Arztinfo mit Hinweisen zur richtigen Verordnung von MOVICOL® herunterladen und an den verordnenden Arzt weitergeben.

» Zur Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

RETAXFALL-ARCHIV

DAZ INFORMIERT

BMG, Phagro, AOK, etc.

Das sind die Reaktionen auf das Honorar-Gutachten

Viele Politiker und Verbände hatten sich zu den Vorab-Versionen des Honorar-Gutachtens bislang nicht äußern wollen. Nun gibt es aber plötzlich ein finales Papier. Wie reagiert die Gesundheits­politik? Was sagt das BMG aus gesundheits­politischer Sicht? Was hat der Großhandels­verband Phagro vor? Und wie kommen die Vorschläge der Gutachter bei den Kranken­kassen und in der Pharma­industrie an? DAZ.online hat nachgefragt.

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