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KW 50
Donnerstag, 14. Dezember 2017

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

AKTUELLER RETAXFALL

Kein Entgegenkommen bei Mehrabgabe einer PC-Infusionslösung

Es zählt nicht das, was eine Arztpraxis eigentlich für ihren PC-Bedarf verordnen wollte, sondern nur das, was letztlich auf der Verordnung steht. Selbst wenn bei einer PC-Verordnung beide Seiten den Fachkreisen angehören, gibt es hier offenbar kein Entgegenkommen bei manchen Krankenkassen, wie die nachfolgende Nullretax zeigt:

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Sanofi-Aventis ADVENTSkalender

SERVICE

Pharmazeutische Bedenken

Der rabattvertragsbedingte Austausch von Arzneimitteln ist – unter pharmazeutischen und therapeutischen Gesichtspunkten – nicht immer sinnvoll. In begründeten Einzelfällen hat der Apotheker daher gemäß § 17 (5) ApBetrO das Recht, Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen, um eine therapiegefährdende Substitution auf ein Rabattarzneimittel zu verhindern.

Wie die richtige Rezeptbelieferung und Dokumentation erfolgt, zeigen folgende DAP Arbeitshilfen:

» Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden

» Dokumentation auf dem Rezept

Buchtipp

Tiefergehende Informationen zu dem Thema und zahlreiche Fallbeispiele aus 15 verschiedenen Indikationen finden Sie in dem Buch „Pharmazeutische Bedenken – Grundlagen, Fallbeispiele und richtige Anwendung“.

Erhältlich auf www.deutscher-apotheker-verlag.de!

TEVA INFORMIERT

SERVICE

Neue Arbeitshilfe: „Belieferung von Rezepten zur Substitutionstherapie“

Der Umgang mit BtM-Rezepten, die im Rahmen einer Substitutionsbehandlung ausgestellt werden, wirft immer wieder (Retax-)Fragen auf. Die DAP Arbeitshilfe „Belieferung von Rezepten zur Substitutionstherapie” unterstützt Apotheken beim richtigen Umgang mit Substitutionsrezepten, stellt die wichtigsten Aspekte vor und berücksichtigt gleichzeitig die Änderungen, die sich aus der aktualisierten BtMVV ergeben.

» Zur DAP Arbeitshilfe

DAP ADVENTSSPIEL

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 42

Informationen und Services rund um den Wirkstoff Dronabinol

Bionorica ethics unterstützt Apotheken

Im Rahmen der nun gültigen Neuregelungen zum „Cannabisgesetz“ kann auch der Wirkstoff Dronabinol zulasten der GKV rezeptiert werden. Bionorica ethics GmbH – ein Anbieter des Wirkstoffes – bietet rund um Dronabinol und die Rezepturherstellung umfangreiche Services an, um Apotheken in der Praxis zu unterstützen.

Umfassende Informationen dazu erhalten Sie auf Seite 17 des aktuellen DAP Dialoges 42 und unter www.bionorica-ethics.de.

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Tipp: Den Artikel „Cannabis auf BtM-Rezept – Was gilt es in der Apotheke zu beachten?“ finden Sie auf Seite 16.

» Zum vollständigen Artikel

NORGINE INFORMIERT

DAZ INFORMIERT

Diese Woche auf DAZ.online: Evidenzlage bei Hustenmitteln

Honig essen, Zink nehmen und auf ACC verzichten?

Sechs Fragen stellten sich amerikanische Wissenschaftler, um anhand von Studiendaten Evidenz in die Therapie von erkältungsbedingtem Husten zu bringen. Ihr Fazit ist – wie zu erwarten – bei ACC, Dextrometorphan & Co. ernüchternd. Honig scheint jedoch nicht das schlechteste Hustenmittel zu sein. Auch Zink sollten Apotheker empfehlen. Aber bedeutet „keine Evidenz“ automatisch auch „wirkungslos“? Offensichtlich nicht – oder bilden sich Patienten die abschwellende Wirkung von Nasensprays nur ein? Denn bei Xylometazolin-Nasensprays sieht es mit der Evidenz auch eher mager aus.

Halfpoint – stock.adobe.com

» Zum Beitrag auf DAZ.online

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