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KW 47
Donnerstag, 23. November 2017

AKTUELLER RETAXFALL

Rezeptprüfstelle nimmt Retax wegen fehlendem BtM-„A“ zurück

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Ein Rückblick zum Retaxfall vom 24.08.2017:
„Der „Geist“ des neuen Rahmenvertrags ist wieder in der Flasche verschwunden“

Häufig fragen Mitglieder des DAP Retaxforums, ob die wöchentlichen Retaxberichte denn auch eine Beachtung durch die Rezeptprüfstellen der Krankenkassen finden und dieses wiederum zu einer positiven Reaktion der betroffenen Prüfstellen führen würde.

Dies ist in der Tat häufig der Fall und bis auf einige wenige Ausnahmen wird berechtigten Einsprüchen nach Veröffentlichung in den DAP Retax-News in der Regel stattgegeben.

Wie zum Beispiel auch im vorliegenden Fall – und dies, obwohl die retaxierende Krankenkasse sogar ausnahmsweise etwas Detektivarbeit leisten musste, da der Kostenträger nicht ausdrücklich genannt wurde.

Zur Erinnerung (Retaxfall vom 24.08.2017):

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NEU: DAP APOTHEKENUMFRAGE

ZENTIVA INFORMIERT

Zertifizierte Fortbildung: Kinder in der Apotheke

Es gibt viele Besonderheiten, auf die man bei der medikamentösen Therapie von Kindern achten muss: Neben der Auswahl des richtigen Präparates sind zum Beispiel auch der Geschmack und die Darreichungsform sowie die korrekte Anwendung des Arzneimittels für den Therapieerfolg entscheidend. Fachkenntnisse und eine entsprechende Beratung sind daher äußerst wichtig.

Mit dieser zertifizierten Fortbildung können Sie Ihr Wissen rund um die Arzneimittelgabe und -anwendung bei Kindern auffrischen und vertiefen. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit 1 Fortbildungs­punkt und einem Zertifikat honoriert.

Teilnahmeschluss: 31.12.2017 (Versand der Zertifikate im Anschluss)

» Hier geht’s zur Fortbildung

SADE.ZTV.17.05.1316

DAP WISSENS-CHECK

Letzte Chance: Noch bis zum 4. Januar 2018 teilnehmen!

PFIZER INFORMIERT

Inflectra™ ist Rabattarzneimittel für über 90 Prozent der gesetzlich Versicherten

Pfizer hat für sein Infliximab-Biosimilar Inflectra™ zahlreiche Rabattverträge abgeschlossen: Aktuell sind über 90 Prozent aller gesetzlich Versicherten erfasst. Damit ist Pfizer in Hinblick auf die aut-idem-austauschbaren Infliximab-Präparate aktuell einer der Hersteller mit der größten Rabattvertragsabdeckung.1

Inflectra™ und Remsima® = Bioidenticals

Infliximab-Präparate werden gentechnisch hergestellt und dürfen in der Apotheke (z. B. aufgrund von Rabattverträgen) nur unter besonderen Bedingungen ausgetauscht werden: Neben den „üblichen“ Aut-idem-Kriterien (Wirkstoff, Wirkstärke, Darreichungsform, Packungsgröße, Indikation) müssen zusätzlich Ausgangsstoffe und Herstellungsprozess identisch sein.2

  • Die austauschbaren Biopharmazeutika werden „Bioidenticals“ genannt.
  • Eine Liste der gegeneinander austauschbaren Bioidenticals findet sich in Anlage 1 des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung.2
  • Demnach dürfen in Hinblick auf den Wirkstoff Infliximab die Präparate Inflectra™ und Remsima® gegeneinander ausgetauscht werden.2

Rezeptbeispiel: AOK PLUS

Remsima 100 mg PIK 3 St.

Bei Eingabe eines solchen Rezeptes werden zahlreiche Rabattarzneimittel zur Auswahl angezeigt:3

Abb.: Ausschnitt aus der Lauer-Taxe online, % = Rabattarzneimittel der AOK Plus, Stand: 10/2017

Da Inflectra™ ein Bioidentical zum verordneten Präparat ist und die Apotheke unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln frei wählen darf, ist die Abgabe von Inflectra™ ausgehend von der obigen Beispielverordnung möglich.2

Verordnete Stückzahl beachten!

Es sind mehrere Inflectra™-Packungsgrößen mit N1-Kennzeichen im Handel. Deshalb sollte bei der Auswahl eines Rabattarzneimittels die verordnete Stückzahl beachtet werden (in diesem Fall 3 Stück).

Service: Jede Inflectra™-Originalpackung enthält einen Infusionsfilter
Mit der Abgabe einer Inflectra™-Originalpackung ist sichergestellt, dass der Packung ein passender Lipid-Infusionsfilter beiliegt.

Weitere Informationen:

» Abgabehilfe Inflectra™
» Fachinformation Inflectra™

1 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 10/2017.
2 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, dort § 4 Abs. 1 und 2 i. V. m. Anlage 1, Stand: 09/2016.
3 Lauer-Taxe online, Stand: 10/2017.

DAP PRODUKT-CHECK

Letzte Chance: Noch bis zum 5. Januar 2018 teilnehmen!

SERVICE

DAP Arbeitshilfen zu „Akutversorgung und Notdienst“

Korrekte Rezeptbelieferung im Notdienst

Im Notdienst steht die unverzügliche Versorgung der Patienten mit dringend benötigten Arzneimitteln im Vordergrund. Es sind jedoch auch im Notdienst die vertraglichen Regeln zu beachten bzw. ihr Nichtbeachten ist ordnungsgemäß auf dem Rezept zu begründen. Die DAP Arbeitshilfe „Rezeptbelieferung im Notdienst“ bietet hierbei Unterstützung.

» Zur Arbeitshilfe „Rezeptbelieferung im Notdienst“

Arzneimittelliste für den Notdienst inklusive Notfallsortiment gemäß § 15 ApBetrO

Im Idealfall sollte für einen reibungslosen Ablauf des Apothekennotdienstes eine Absprache mit den diensthabenden Ärzten bezüglich der vorrätig zu haltenden Arzneimitteln erfolgen. Die DAP Arbeitshilfe „Arzneimittelliste für den Notdienst“ stellt eine Auswahl an Arzneimitteln zusammen, die üblicherweise in der Nacht- und Wochenenddienstbereitschaft benötigt werden. Diese kann beispielsweise als Bestellgrundlage für den Notdienst oder auch als Gesprächsbasis mit den umliegenden Notfallpraxen und -einrichtungen dienen.

» Zur Arbeitshilfe „Arzneimittelliste für den Notdienst“

RETAXFALL-ARCHIV

SERVICE

Übersichtsposter „Nicht orale Kontrazeptiva“

In Deutschland ist die „Pille“ die beliebteste Verhütungs­methode – doch immer mehr Frauen nutzen andere Arten der Verhütung. Eine DAP Umfrage unter mehr als 2.000 Apotheken­mitarbeitern hat zum Beispiel ergeben, dass sich rund 68 Prozent der Befragten mehr Beratungs­­informationen zur Verhütungs­methode mit einer Spirale (Intrauterinpessar) wünschen.1

Auf dem Übersichts­poster finden Sie die wichtigsten Informationen für Ihr Beratungs­gespräch zu verschiedenen Möglichkeiten der Kontrazeption, die nicht oral appliziert werden – dazu zählen vaginale Freisetzungs­systeme und Intrauterinpessare.

» Zum Übersichtsposter „Nicht orale Kontrazeptiva“

1 Quelle: DAP, Laufzeit der Umfrage: 28.08.–04.09.2017

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