KW 44
Donnerstag, 2. November 2017

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AKTUELLER RETAXFALL

Rückblick: Einspruch stattgegeben

Vermeintlicher Artikel der Negativliste

Retaxierungen, deren Begründungen den Apothekern nicht ersichtlich sind, gibt es häufig.
Viele Kolleginnen und Kollegen wenden sich dann an das DAP-Team und bitten um Aufklärung und – bei unberechtigten Retaxationen – um Unterstützung bei der Einspruchserhebung. Endet ein solcher Fall dann mit einem anerkannten Einspruch, freut uns das sehr – wie auch im Folgenden.

Die Apotheke wandte sich Mitte Juni an das DAP-Team, da sie eine Ablehnung ihres Einspruchs zu einer erhaltenen Nullretaxierung erhalten hatte (DAP berichtete darüber im Retax-Newsletter vom 29. Juni 2017).

Verordnet war am 17. November 2016 zulasten der Bosch BKK (IK 108036123):

„Spasmo Mucosolvan TAB 100 St. N3“

Retaxiert wurde die Abgabe der Tabletten mit der Begründung, es handle sich um einen Artikel der Negativliste:

Anmerkung:
BW Pos 1: Es handelt sich um einen Artikel der Negativliste nach Punkt 31 der Anlage III der AM-RL. Gemäß § 3 Absatz 7 ALV BW dürfen von der Versorgung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 (AM-RL) oder nach § 34 Abs. 3 SGB V (Negativliste) nicht abgegeben werden.“

Der Spasmo Mucosolvan-Hersteller verneinte auf telefonische Anfrage des DAP-Teams die Zuordnung zur Negativliste und auch die Apotheken-EDV (in diesem Fall ADG) ließ weder die Zugehörigkeit zur Negativliste, noch ein Abgabeverbot gemäß Anlage III der Arzneirichtlinie (AM RL) erkennen:

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NEU: DAP PRODUKTTEST

COOP-STUDY 2018

Jetzt an der Coop-Study 2018 teilnehmen und zwei Übernachtungen im Panoramahotel Oberjoch gewinnen!

Die „Coop-Study“, eine Expertenbefragung zu Apothekenkooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen IQVIA (ehemals: QuintilesIMS) durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der BVDAK-Veranstaltung „Kooperationsgipfel“ im Februar 2018 in München vorgestellt.

Die Befragung wird anonym durchgeführt. Ihre Kontaktdaten werden ausschließlich für die Gutschrift der 100 DAPs-Punkte (Registrierung erforderlich) und die Teilnahme an der Verlosung von zwei Übernachtungen im Doppelzimmer mit zahlreichen Inklusivleistungen im Panoramahotel Oberjoch verwendet.

Teilnahme mit und ohne Registrierung möglich

Wenn Sie nur an der Verlosung teilnehmen möchten, können Sie mit der Befragung sofort beginnen (grüne Schaltfläche).

Wenn Sie bereits bei DAP registriert sind, können Sie als zusätzlichen Bonus DAPs-Punkte sammeln. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass Sie vor der Teilnahme bei DAP eingeloggt sein müssen.

Wir freuen uns auf Ihre Meinung und wünschen Ihnen viel Glück beim Gewinnspiel!

» Hier geht es zur Coop-Study 2018

NEU: DAP SERVICE-CHECK

SERVICE

Arbeitshilfe „Ersatzkassen: Rezeptbelieferung mit Blutzuckerteststreifen“

Apotheken sind verpflichtet, bei der Abgabe von Blutzuckerteststreifen zulasten der Ersatzkassen eine bestimmte Preisquote durch Lieferung preisgünstiger Teststreifen zu erfüllen. Dafür werden die Blutzuckerteststreifen in verschiedene Preisstufen eingeteilt und Apotheken müssen einen bestimmten Prozentsatz der günstigeren Blutzuckerteststreifen pro Kalenderhalbjahr abgeben. Bei Nichterreichen der Quote wird ein Malus über die entstandene Preisdifferenz fällig.

Die vorliegende Arbeitshilfe gibt Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Blutzuckerteststreifen und wichtige Hinweise zur korrekten Abrechnung.

» Zur DAP Arbeitshilfe „Ersatzkassen: Rezeptbelieferung mit Blutzuckerteststreifen“

BERATUNGSKARTE „ANGOCIN® ANTI-INFEKT N FILMTABLETTEN“

AKTUELLE AUSGABE

Jetzt in der Apotheke:

DAP Dialog 41 – das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Themen der aktuellen Ausgabe:

  • Rx-Schwerpunkt: Sonderrezepte
  • OTC-Schwerpunkt: Cross-Selling
  • Rezept & Retax: Fragen zur Rx- und OTX-Arzneimittelabgabe, Einspruch stattgegeben mit Hilfe des DAP
  • Aktuelles: Abrechnung von Hilfsmittelrezepten, STIKO-Empfehlungen für 2017/2018, Grippe-Impfstoffe – Exklusivverträge unkündbar, securPharm sorgt für mehr Arzneimittelsicherheit, Orale Notfallverhütung: Wichtiger Hinweis für das Beratungsgespräch
  • Service: PZN-Checkplus löst viele Abgabeprobleme, Gut gerüstet gegen Erkältung – Fit werden in der Beratung

Poster der Ausgabe:

  • Inhalationssysteme & zugehörige Produkte
  • Nicht orale Kontrazeptiva


» Zum Download des DAP Dialogs

» Zum Download der Übersichtsposter

DAP YOUTUBE-KANAL

SERVICE

DAP Arbeitshilfen zum Thema „Medizinprodukte und Blutzuckerteststreifen“

Bei der Abgabe eines Medizinproduktes auf ein GKV-Rezept muss die Apotheke in jedem Fall prüfen, ob die Abrechnung zulasten der GKV möglich ist. Dabei gelten für Medizinprodukte jedoch andere Abgaberegelungen als für Arzneimittel. Auch bei der Belieferung von Blutzuckerteststreifen aus verschiedenen Preisgruppen müssen bestimmte Regularien beachtet werden, wie zum Beispiel die Quotenregelung.

Die folgenden DAP Arbeitshilfen bieten Unterstützung bei der richtigen Rezeptbelieferung und geben Hinweise zur korrekten Abrechnungsweise.

DAP Arbeitshilfen:

» „Medizinprodukte auf GKV-Rezept“
» „Versorgung mit Blutzuckerteststreifen“


Nützliche Links

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