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KW 43 Donnerstag, 26. Oktober 2017
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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AKTUELLER RETAXFALL
Diskussion bei Privatrezepten: Wer bezahlt die Festbetragsdifferenz?
Ab und zu ergeben sich im DAP Retaxforum auch Diskussionen über „Erstattungsprobleme“, die einer der 8.800 Mitglieder von einem Patienten mitgeteilt werden. Hier geht es – wie im vorliegenden Fall – oft um Erstattungskürzungen, die den Privatversicherten treffen.
Nicht selten wendet sich solch ein Patient dann (auch oft auf den Rat seiner Kasse) an die Apotheke. Hat die Apotheke nicht bereits bei der Rezeptbelieferung über mögliche Erstattungsprobleme aufgeklärt, entsteht beim Patienten nicht selten der Eindruck, dass die Apotheke einen Fehler gemacht habe.
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Dies kann mitunter dazu führen, dass die Apotheke – mangels Kenntnis der jeweiligen PKV-Vereinbarung – einen alternativ nach GKV- und SGB-V-Vorschriften korrekt versorgten, aber dennoch verärgerten Patienten verliert.
Der Fall:
Der Versicherte der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten KVB benötigte dringend seine „Asthma"-Medikation „Viani 50 µg/250 µg Diskus Pulver N3 3 x 60 St.".
Da die gewohnte Medikation vom Hersteller nicht verfügbar war, vermerkte die Apotheke Folgendes auf der Verordnung: „Viani zur Zeit von der Firma nicht lieferbar. Nach Rücksprache mit dem Arzt sollte ersatzweise das wirkstoffgleiche „Atmadisc“ des gleichen Herstellers abgegeben werden.“
Die Verordnung wurde entsprechend den für gesetzliche Kassen gültigen Vorschriften neben dem handschriftlichen Vermerk auch mit der Sonder-PZN 02567024 versehen.
Die private KVB akzeptierte allerdings den höheren Preis des wirkstoffgleichen Atmadisc nicht und kürzte mit Berufung auf ihre Versichertenbedingungen die Erstattung des abgegebenen Atmadisc auf den Festbetrag des verordneten Viani-Präparates in Höhe von 102,74 Euro.
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NEU: DAP PRODUKTTEST
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SERVICE
DAP Arbeitshilfen zum Thema „OTC-Arzneimittel“
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PRODUKTÜBERSICHT „HARNWEGSINFEKTE“
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DAP INFORMIERT
Beratungshilfe „Cross-Selling Erkältung“
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Bei einer Erkältung ist oftmals die Behandlung von mehreren Symptomen erforderlich. Deshalb können Kunden, die mit einem entsprechenden Produktwunsch oder Rezept in die Apotheke kommen, von einer sinnvollen Zusatzempfehlung profitieren.
Die Beratungshilfe zum Thema Erkältung und grippaler Infekt unterstützt Apothekenmitarbeiter mit praxisnahen Tipps bei der Platzierung einer Zusatzempfehlung im Rahmen dieser Indikation.
» Zur Beratungshilfe „Cross-Selling Erkältung“
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DAP WISSENS-CHECK
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 41
Sonderrezepte:
(Er)Kennen und vertragskonform beliefern
Es gibt neben dem BtM-Rezept noch einige weitere „besondere“ Rezepte, bei denen bei der Belieferung zusätzliche Vorgaben beachtet werden müssen.
Der Hauptbeitrag des aktuellen DAP Dialogs beschäftigt sich mit typischen „Sonderrezepten“ (T-Rezept, Isotretinoinrezept, §-27a-Rezept, BG-Rezept) und stellt den Umgang mit dem neuen Entlassrezept vor.
» Zum vollständigen Beitrag
» DAP Arbeitshilfe „Übersicht Sonderrezepte“
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RETAXFALL-ARCHIV
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SERVICE
Übersichtsposter „Nicht orale Kontrazeptiva“
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In Deutschland ist die „Pille“ die beliebteste Verhütungsmethode – doch immer mehr Frauen nutzen andere Arten der Verhütung. Eine DAP Umfrage unter mehr als 2.000 Apothekenmitarbeitern hat zum Beispiel ergeben, dass sich rund 68 Prozent der Befragten mehr Beratungsinformationen zur Verhütungsmethode mit einer Spirale (Intrauterinpessar) wünschen.1
Auf dem Übersichtsposter finden Sie die wichtigsten Informationen für Ihr Beratungsgespräch zu verschiedenen Möglichkeiten der Kontrazeption, die nicht oral appliziert werden – dazu zählen vaginale Freisetzungssysteme und Intrauterinpessare.
» Zum Übersichtsposter „Nicht orale Kontrazeptiva“
1 Quelle: DAP, Laufzeit der Umfrage: 28.08.–04.09.2017
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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