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KW 43
Donnerstag, 26. Oktober 2017

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

AKTUELLER RETAXFALL

Diskussion bei Privatrezepten:
Wer bezahlt die Festbetragsdifferenz?

Ab und zu ergeben sich im DAP Retaxforum auch Diskussionen über „Erstattungsprobleme“, die einer der 8.800 Mitglieder von einem Patienten mitgeteilt werden. Hier geht es – wie im vorliegenden Fall – oft um Erstattungskürzungen, die den Privatversicherten treffen.

Nicht selten wendet sich solch ein Patient dann (auch oft auf den Rat seiner Kasse) an die Apotheke. Hat die Apotheke nicht bereits bei der Rezeptbelieferung über mögliche Erstattungsprobleme aufgeklärt, entsteht beim Patienten nicht selten der Eindruck, dass die Apotheke einen Fehler gemacht habe.

Dies kann mitunter dazu führen, dass die Apotheke – mangels Kenntnis der jeweiligen PKV-Vereinbarung – einen alternativ nach GKV- und SGB-V-Vorschriften korrekt versorgten, aber dennoch verärgerten Patienten verliert.

Der Fall:

Der Versicherte der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten KVB benötigte dringend seine „Asthma"-Medikation „Viani 50 µg/250 µg Diskus Pulver N3 3 x 60 St.".
Da die gewohnte Medikation vom Hersteller nicht verfügbar war, vermerkte die Apotheke Folgendes auf der Verordnung: „Viani zur Zeit von der Firma nicht lieferbar. Nach Rücksprache mit dem Arzt sollte ersatzweise das wirkstoffgleiche „Atmadisc“ des gleichen Herstellers abgegeben werden.“
Die Verordnung wurde entsprechend den für gesetzliche Kassen gültigen Vorschriften neben dem handschriftlichen Vermerk auch mit der Sonder-PZN 02567024 versehen.

Die private KVB akzeptierte allerdings den höheren Preis des wirkstoffgleichen Atmadisc nicht und kürzte mit Berufung auf ihre Versichertenbedingungen die Erstattung des abgegebenen Atmadisc auf den Festbetrag des verordneten Viani-Präparates in Höhe von 102,74 Euro.

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NEU: DAP PRODUKTTEST

SERVICE

DAP Arbeitshilfen zum Thema „OTC-Arzneimittel“

Jeden Tag verzeichnet das DeutscheApothekenPortal Anfragen zur Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln zulasten der GKV. Insbesondere bei OTC-Arzneimitteln können vermehrt Unsicherheiten auftreten, da bei diesen die Regelungen vielfältig sind. Zudem sind apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel seit dem 1. Januar 2004 (GKV-Modernisierungsgesetz) generell von der Verordnungsfähigkeit zulasten der GKV ausgeschlossen. Ausnahmen bestätigen aber wie immer die Regel.

Worauf Sie im Allgemeinen achten müssen sowie hilfreiche Tipps für die korrekte Rezeptbelieferung von Calcium/Vitamin-D-Präparaten, Laxantien und Läusemitteln finden Sie auf den folgenden DAP Arbeitshilfen.

DAP Arbeitshilfen:

» „OTC-Arzneimittel auf GKV-Rezept“
» „Stückelung bei Non-Rx-Arzneimitteln“
» „Calcium/Vitamin-D-Kombinationspräparate“
» „Läusemittel“
» „Laxantien Erstattungsfähigkeit“
» „FAQ-Laxantien“
» „OTC-Satzungsleistungen der Krankenkassen“

PRODUKTÜBERSICHT „HARNWEGSINFEKTE“

DAP INFORMIERT

Beratungshilfe „Cross-Selling Erkältung“

Bei einer Erkältung ist oftmals die Behandlung von mehreren Symptomen erforderlich. Deshalb können Kunden, die mit einem entsprechenden Produktwunsch oder Rezept in die Apotheke kommen, von einer sinnvollen Zusatzempfehlung profitieren.

Die Beratungshilfe zum Thema Erkältung und grippaler Infekt unterstützt Apothekenmitarbeiter mit praxisnahen Tipps bei der Platzierung einer Zusatzempfehlung im Rahmen dieser Indikation.

» Zur Beratungshilfe „Cross-Selling Erkältung“

DAP WISSENS-CHECK

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 41

Sonderrezepte:

(Er)Kennen und vertragskonform beliefern

Es gibt neben dem BtM-Rezept noch einige weitere „besondere“ Rezepte, bei denen bei der Belieferung zusätzliche Vorgaben beachtet werden müssen.
Der Hauptbeitrag des aktuellen DAP Dialogs beschäftigt sich mit typischen „Sonderrezepten“ (T-Rezept, Isotretinoinrezept, §-27a-Rezept, BG-Rezept) und stellt den Umgang mit dem neuen Entlassrezept vor.

» Zum vollständigen Beitrag


» DAP Arbeitshilfe „Übersicht Sonderrezepte“

RETAXFALL-ARCHIV

SERVICE

Übersichtsposter „Nicht orale Kontrazeptiva“

In Deutschland ist die „Pille“ die beliebteste Verhütungs­methode – doch immer mehr Frauen nutzen andere Arten der Verhütung. Eine DAP Umfrage unter mehr als 2.000 Apotheken­mitarbeitern hat zum Beispiel ergeben, dass sich rund 68 Prozent der Befragten mehr Beratungs­­informationen zur Verhütungs­methode mit einer Spirale (Intrauterinpessar) wünschen.1

Auf dem Übersichts­poster finden Sie die wichtigsten Informationen für Ihr Beratungs­gespräch zu verschiedenen Möglichkeiten der Kontrazeption, die nicht oral appliziert werden – dazu zählen vaginale Freisetzungs­systeme und Intrauterinpessare.

» Zum Übersichtsposter „Nicht orale Kontrazeptiva“

1 Quelle: DAP, Laufzeit der Umfrage: 28.08.–04.09.2017

Nützliche Links

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Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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