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KW 38
Donnerstag, 21. September 2017

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

AKTUELLER RETAXFALL

Was gilt als objektivierbarer Nachweis?

Gemäß § 4 Absätze 2 und 3 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V wird bei der Nichterfüllung von Rabattverträgen aufgrund von:
a.) Nichtlieferbarkeit des rabattbegünstigten Arzneimittels durch den pharmazeutischen Unternehmer,
b.) Vorliegen einer Akutversorgung bzw. Versorgung im Notdienst oder
c.) Pharmazeutischen Bedenken,
der Auftrag eines Sonderkennzeichens und zusätzlich – in den beiden letztgenannten Fällen – ein erklärender Vermerk auf der Verordnung von der Apotheke gefordert.
Seit der Neufassung von § 3 Rahmenvertrag im Juni 2016 gilt, dass …

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ZENTIVA INFORMIERT

Über 13 Millionen Euro* sind Apotheken 2016 durch Retaxationen verloren gegangen!

Damit die Rezeptabgabe kein Glückspiel ist, hat Zentiva in Zusammenarbeit mit DAP eine Fortbildung über „Die 5 wichtigsten Regeln zur Retaxvermeidung“ konzipiert.

Die erfolgreiche Teilnahme wird mit 2 Fortbildungspunkten und einem Zertifikat honoriert.

Teilnahmeschluss: 30.09.2017 (Versand der Zertifikate im Anschluss)

» Hier geht’s zur Fortbildung

* Laut Hochrechnungen der Rechenzentren VSA und ALG, Datenstand 2016.

SADE.ZTV.17.02.0237

BERATUNGSKARTE „LACTOFEM® MILCHSÄUREKUR VAGINALGEL“

SERVICE

Jetzt online: RETAX-PTA – Module 5 und 6

Auf dem Weg zum/zur „Retax-PTA“ können Sie nun zwei weitere Fortbildungsmodule bearbeiten. Für Modul 5 erhalten Sie bei erfolgreicher Teilnahme einen und für Modul 6 sogar zwei Fortbildungspunkte sowie jeweils ein Fortbildungszertifikat.

5. Modul: OTC-Arzneimittel zulasten der GKV (1 Fortbildungspunkt)

  • OTC-Arzneimittel: Definition, Erstattung, Prüfpflicht, OTC-Rx-Switch
  • Medizinprodukte: Grundlagen, Medizinprodukte mit Arzneicharakter
  • Verbandstoffe, Teststreifen, Diätetika

6. Modul: Rezepturverordnungen (2 Fortbildungspunkte)

  • Gesetzliche und vertragliche Grundlagen, Erstattungsfähigkeit und Prüfpflichten
  • Rezepturbestandteile und Taxierung von Rezepturen
  • Umgang mit Verwürfen

» Hier geht’s zur Retax-PTA

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DAP YOUTUBE-KANAL

CERTMEDICA INTERNATIONAL GMBH INFORMIERT

Mit formoline L112: 6,7 kg weniger Gewicht in 12 Wochen

In einer doppelblinden, klinischen Vergleichsstudie wurde der Einfluss von Polyglucosamin L112 in der Behandlung von Übergewicht im Vergleich zu Orlistat untersucht. Die durchschnittliche Gewichtsabnahme war bei Einnahme von formoline L112 über 12 Wochen mit 6,7 kg signifikant größer als bei Einnahme von Orlistat.*

Mit dem neuen DAP Produkt-Check zu formoline L112 EXTRA können Sie jetzt Ihr Wissen testen:

» DAP Produkt-Check formoline L112 EXTRA

Zusätzliche Informationen für Ihr Beratungsgespräch liefert die neue Beratungskarte:

» Beratungskarte formoline L112 EXTRA

* Stoll M. et al. Randomized, double blind, clinical investigation to compare orlistat 60 mg and a customized polyglucosamine, two treatment methods for the management of overweight and obesity. BMC Obesity 4:4. 2017

SERVICE

DAP Arbeitshilfen zum Thema „Biologicals“

Als Biological wird ein Arzneimittel bezeichnet, dessen aktiver Bestandteil mit biotechnologischen Methoden aus lebendenden Organismen gewonnen wird. Auch für diese spezielle Arzneimittelgruppe werden mitunter Rabattverträge geschlossen. In Anlage 1 des Rahmenvertrags sind alle biotechnologisch hergestellten Arzneimittel aufgelistet, die als identisch gelten und gegeneinander austauschbar sind.

Die wichtigsten Hinweise zur richtigen Rezeptbelieferung gemäß den Vorgaben der Anlage 1 des Rahmenvertrags sowie eine Übersicht der Präparate aus Anlage 1 finden Sie unter:

» DAP Arbeitshilfe „Abgabe von Biologicals“

» DAP Arbeitshilfe „Anlage 1 Rahmenvertrag“

Nützliche Links

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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