KW 35
Donnerstag, 31. August 2017

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

AKTUELLER RETAXFALL

Unsinniger Preisvergleich

Damit bei Preisangaben nicht „Äpfel mit Birnen“ bzw. unterschiedliche Mengen miteinander verglichen werden, verlangt die Preisangabenverordnung (PAngV), dass dem Endverbraucher neben dem Endpreis auch der umgerechnete Preis je Mengeneinheit genannt wird. Dies ist bei Arzneimitteln die zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegeben werden allerdings nicht der Fall, was mitunter zu falschen Preisvergleichen bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Abgabe und zu unnötigen Belastungen der Gesetzlichen Krankenversicherung führt.

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RETAXFALL-ARCHIV

DAP INFORMIERT

RETAX-PTA:

Module 3 und 4

Als „Retax-PTA“ werden Sie Spezialist bei der vertragskonformen Rezeptbelieferung und bei der Vorbeugung von Retaxationen. Mit den nun veröffentlichten Modulen 3 und 4 können Sie bei erfolgreicher Teilnahme jeweils einen Fortbildungspunkt erwerben und somit zwei weitere Module für die abschließende Urkunde zum/zur „Retax-PTA“ bewältigen.

3. Modul: Original versus Import (1 Fortbildungspunkt)

  • Definition und Hintergründe
  • Gesetzliche/vertragliche Regelungen
  • Rezeptbelieferung in der Apothekenpraxis

4. Modul: Stückelung/Mehrfachverordnungen (1 Fortbildungspunkt)

  • Packungsgrößenverordnung, Messzahlen und N-Bereiche
  • Arzneimittel ohne N-Bezeichnung und Jumbopackungen
  • Stückelung/Mehrfachverordnung in der Praxis

» Hier geht’s zur Retax-PTA

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AKTUALISIERT

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 40

Pharmazeutische Bedenken

Ein wichtiges Instrument für Apotheker

Gemäß Rahmenvertrag ist die Apotheke verpflichtet, vorrangig rabattierte Arzneimittel abzugeben. Die Substitution eines verordneten Präparats ist jedoch nicht immer unbedenklich, z. B. wenn es sich um eine schwierig einzustellende Therapie handelt oder Anwendungsfehler zu befürchten sind. Der Beitrag beleuchtet den Einsatz Pharmazeutischer Bedenken am Beispiel eines Parkinson-Arzneimittels.

» Lesen Sie hier den kompletten Beitrag!

NEU: BERATUNGSKARTE „ZIVEREL®

SERVICE

DAP Arbeitshilfen zu „Rabattverträgen und Aut-idem-Substitution“

Rabattverträge in der Apotheke

Rabattverträge gehören zum Apotheken­alltag und werden in der Apotheke durch die jeweilige Apotheken­software automatisch angezeigt. Dennoch sind nicht erfüllte Rabatt­verträge laut DAP Umfragen immer noch der häufigste Grund für Retaxationen. Bei der unbegründeten Nicht­abgabe eines Rabatt­arznei­mittels ist die Kranken­kasse dazu bemächtigt, auf „Null“ zu retaxieren. Deshalb ist es umso wichtiger, die Grundlagen und Regelungen zu Rabatt­verträgen zu kennen, jede Nicht­abgabe eines Rabatt­arznei­mittels vertrags­gemäß zu begründen und die Aut-idem-Kriterien bei der Auswahl des abzugebenden Arznei­mittels zu berücksichtigen.

Die DAP Arbeitshilfen zu dem Thema „Rabattverträge und Aut-idem-Substitution“ verschaffen einen Überblick über die zahlreichen Regelungen und zeigen anhand von Fließschemata, wie die korrekte Rezeptbelieferung erfolgt.

DAP Arbeitshilfen:
» Preisanker
» Rezepte ohne Aut-idem-Kreuz
» Rezepte mit Aut-idem-Kreuz
» Sonderkennzeichen richtig anwenden
» Sonderkennzeichen nach Technischer Anlage 1
» Namentliche Verordnung


ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Letzte Chance: Teilnahme nur noch heute und morgen möglich!


SERVICE

Beratungskarte VITA aktiv B12 Direktsticks

Eine ausreichende Versorgung mit Vitamin B12 ist eine wichtige Voraussetzung für Energie, Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit sowie das individuelle Wohlbefinden. Mit VITA aktiv B12 steht ein neues apothekenexklusives Präparat zur Verfügung, das unter anderem in Form von Direktsticks angeboten wird.

Die aktuelle Beratungskarte fasst die wichtigsten Hinweise zu den VITA aktiv B12 Direktsticks zusammen, die Sie für Ihr Beratungsgespräch benötigen.

» Beratungskarte kostenlos downloaden

Nützliche Links

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