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KW 35 Donnerstag, 31. August 2017
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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AKTUELLER RETAXFALL
Unsinniger Preisvergleich
Damit bei Preisangaben nicht „Äpfel mit Birnen“ bzw. unterschiedliche Mengen miteinander verglichen werden, verlangt die Preisangabenverordnung (PAngV), dass dem Endverbraucher neben dem Endpreis auch der umgerechnete Preis je Mengeneinheit genannt wird. Dies ist bei Arzneimitteln die zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegeben werden allerdings nicht der Fall, was mitunter zu falschen Preisvergleichen bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Abgabe und zu unnötigen Belastungen der Gesetzlichen Krankenversicherung führt.
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RETAXFALL-ARCHIV
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DAP INFORMIERT
RETAX-PTA:
Als „Retax-PTA“ werden Sie Spezialist bei der vertragskonformen Rezeptbelieferung und bei der Vorbeugung von Retaxationen. Mit den nun veröffentlichten Modulen 3 und 4 können Sie bei erfolgreicher Teilnahme jeweils einen Fortbildungspunkt erwerben und somit zwei weitere Module für die abschließende Urkunde zum/zur „Retax-PTA“ bewältigen.
3. Modul: Original versus Import (1 Fortbildungspunkt)
- Definition und Hintergründe
- Gesetzliche/vertragliche Regelungen
- Rezeptbelieferung in der Apothekenpraxis
4. Modul: Stückelung/Mehrfachverordnungen (1 Fortbildungspunkt)
- Packungsgrößenverordnung, Messzahlen und N-Bereiche
- Arzneimittel ohne N-Bezeichnung und Jumbopackungen
- Stückelung/Mehrfachverordnung in der Praxis
» Hier geht’s zur Retax-PTA
» Jetzt registrieren
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AKTUALISIERT
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 40
Pharmazeutische Bedenken
Ein wichtiges Instrument für Apotheker
Gemäß Rahmenvertrag ist die Apotheke verpflichtet, vorrangig rabattierte Arzneimittel abzugeben.
Die Substitution eines verordneten Präparats ist jedoch nicht immer unbedenklich, z. B. wenn es sich um eine schwierig einzustellende Therapie handelt oder Anwendungsfehler zu befürchten sind.
Der Beitrag beleuchtet den Einsatz Pharmazeutischer Bedenken am Beispiel eines Parkinson-Arzneimittels.
» Lesen Sie hier den kompletten Beitrag!
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NEU: BERATUNGSKARTE „ZIVEREL®“
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SERVICE
DAP Arbeitshilfen zu „Rabattverträgen und Aut-idem-Substitution“
Rabattverträge in der Apotheke
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Rabattverträge gehören zum Apothekenalltag und werden in der Apotheke durch die jeweilige Apothekensoftware automatisch angezeigt. Dennoch sind nicht erfüllte Rabattverträge laut DAP Umfragen immer noch der häufigste Grund für Retaxationen. Bei der unbegründeten Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels ist die Krankenkasse dazu bemächtigt, auf „Null“ zu retaxieren. Deshalb ist es umso wichtiger, die Grundlagen und Regelungen zu Rabattverträgen zu kennen, jede Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels vertragsgemäß zu begründen und die Aut-idem-Kriterien bei der Auswahl des abzugebenden Arzneimittels zu berücksichtigen.
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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG
Letzte Chance: Teilnahme nur noch heute und morgen möglich!
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SERVICE
Beratungskarte VITA aktiv B12 Direktsticks
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Eine ausreichende Versorgung mit Vitamin B12 ist eine wichtige Voraussetzung für Energie, Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit sowie das individuelle Wohlbefinden. Mit VITA aktiv B12 steht ein neues apothekenexklusives Präparat zur Verfügung, das unter anderem in Form von Direktsticks angeboten wird.
Die aktuelle Beratungskarte fasst die wichtigsten Hinweise zu den VITA aktiv B12 Direktsticks zusammen, die Sie für Ihr Beratungsgespräch benötigen.
» Beratungskarte kostenlos downloaden
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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