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KW 32 Donnerstag, 10. August 2017
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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AKTUELLER RETAXFALL
Unbedeutender Formfehler! Trotzdem Nullretax wegen falschen Faktors bei Sonder-PZN
Entsprechend des gesetzlichen Auftrags wurde im Rahmen des Schiedsverfahrens ein neuer Rahmenvertrag vereinbart, um künftig die Patientenversorgung nicht mehr durch Retaxationen wegen „unbedeutender Formfehler“ zu behindern.
Hierzu wurden laut Kommentar zum Rahmenvertrag (Spiegelstrich 4 – unbedeutende Fehler) gemäß der Gesetzesbegründung zu § 129 Abs. 4 Satz 2 SGB V Beispiele vereinbart – welche jedoch nur den allgemeinen Maßstab für unbedeutende „Fehler“ beschreiben, die weder die Arzneimittelsicherheit, noch die Wirtschaftlichkeit einer Versorgung wesentlich tangieren.
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Diese Vereinbarung wurde auch durch den GKV-Spitzenverband für alle gesetzlichen Krankenkassen unterschrieben. Offenbar wurde aber seitens bestimmter Krankenkassen versäumt …
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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG
Letzte Chance: Teilnahme nur noch heute und morgen möglich!
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TEVA INFORMIERT
Braltus® Zonda® für über 60 Mio. Versicherte rabattiert
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Das COPD-Medikament Braltus® (Wirkstoff: Tiotropiumbromid) wird mit dem Kapsel-Inhalator Zonda® appliziert. Das Arzneimittel ist für viele Millionen Versicherte rabattiert und steht deshalb häufig als Abgabeoption zur Verfügung.
Vorsicht: Patienten, die auf Braltus® Zonda® eingestellt sind, dürfen in der Apotheke keine Nachfüllpackungen anderer Hersteller erhalten, wenn nicht sichergestellt ist, dass ein richtiger Inhalator benutzt wird!
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Abb.: Zonda®-Inhalator, Quelle: TEVA GmbH
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Beratungsleitfaden Kopfschmerzen
Kopfschmerzen sind ein häufiges Beratungsthema in der Apotheke. Doch Kopfschmerzen sind nicht gleich Kopfschmerzen – im Beratungsgespräch müssen die richtigen Fragen gestellt werden, um eine angemessene Behandlungsoption zu empfehlen bzw. die Grenzen der Selbstmedikation zu erkennen.
Der Beratungsleitfaden zu diesem Thema soll Apotheken bei einem strukturierten Beratungsgespräch zu Kopfschmerzen unterstützen.
» Beratungsleitfaden Kopfschmerzen
SADE.GIBUZ.17.06.1660
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DAP INFORMIERT
RETAX-PTA:
Als „Retax-PTA“ werden Sie Spezialist bei der vertragskonformen Rezeptbelieferung und bei der Vorbeugung von Retaxationen. Mit den nun veröffentlichten Modulen 3 und 4 können Sie bei erfolgreicher Teilnahme jeweils einen Fortbildungspunkt erwerben und somit zwei weitere Module für die abschließende Urkunde zum/zur „Retax-PTA“ bewältigen.
3. Modul: Original versus Import (1 Fortbildungspunkt)
- Definition und Hintergründe
- Gesetzliche/vertragliche Regelungen
- Rezeptbelieferung in der Apothekenpraxis
4. Modul: Stückelung/Mehrfachverordnungen (1 Fortbildungspunkt)
- Packungsgrößenverordnung, Messzahlen und N-Bereiche
- Arzneimittel ohne N-Bezeichnung und Jumbopackungen
- Stückelung/Mehrfachverordnung in der Praxis
» Hier geht’s zur Retax-PTA
» Jetzt registrieren
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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG
Letzte Chance: Noch bis zum 31. Dezember 2017 teilnehmen!
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SERVICE
Arbeitshilfe „Ersatzkassen: Rezeptbelieferung mit Blutzuckerteststreifen“
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Apotheken sind verpflichtet, bei der Abgabe von Blutzuckerteststreifen zulasten der Ersatzkassen eine bestimmte Preisquote durch Lieferung preisgünstiger Teststreifen zu erfüllen. Dafür werden die Blutzuckerteststreifen in verschiedene Preisstufen eingeteilt und Apotheken müssen einen bestimmten Prozentsatz der günstigeren Blutzuckerteststreifen pro Kalenderhalbjahr abgeben. Bei Nichterreichen der Quote wird ein Malus über die entstandene Preisdifferenz fällig.
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Die vorliegende Arbeitshilfe bietet Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Blutzuckerteststreifen und gibt wichtige Hinweise zur korrekten Abrechnung.
» Zur DAP Arbeitshilfe
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Nützliche Links
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