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KW 14
Donnerstag, 6. April 2023

AKTUELLE RETAXFALLE

Retax aufgrund verspäteter Z-Daten?

Vor wenigen Wochen berichteten wir bereits über die Retaxierung einer Cannabidiol-Lösung. Damals hatte die Kasse mit der Begründung retaxiert, dass die Hash-Code-Bedruckung fehle. Im folgenden Fall geht es auch wieder um den Hash-Code, der nach Angaben der Apotheke aus bisher nicht erklär­lichen Gründen erst am 13.02.2023 – also fast ein Jahr nach der eigentlichen Rezept­ab­rechnung – an das Rechen­zentrum über­mittelt und somit die Abrechnungs­frist der Rezeptur angeblich über­schritten wurde.

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DAP-RUBRIK

Rezeptur: Arbeitshilfen und typische Retaxfallen

Unter dem Menüpunkt „Wissen“ finden Sie die DAP-Rubrik „Rezeptur“ des DeutschenApothekenPortals. Hier gibt es Erläuterungen zu typischen Rezeptur-Retaxationen und alle DAP Retax-Arbeitshilfen zum Thema Rezeptur.

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KLICK DER WOCHE

Defekt ade

Mit der DAP Defekt­börse Liefer­eng­pässe um­schiffen

Seit einigen Jahren kennen Apotheken­mitarbeiter nun das Lied: nicht verfügbar, nicht lieferbar, keine Alternativen. Die Frustration über Liefer­eng­pässe wird von Tag zu Tag größer, doch ein Ende ist nicht wirklich in Sicht. Besonders, wenn ein alternativ­loses, lebens­not­wendiges Mittel nicht liefer­fähig ist, kann es einen an die nervlichen Grenzen treiben – schließ­lich möchte man seine Kunden gut versorgt wissen. Sollten auch Sie sich manchmal die Haare raufen, weil mal wieder etwas nicht liefer­fähig ist, dann könnte die DAP Defekt­börse Ihnen helfen.


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DAP Defekt­börse – Gesuche aufgeben und Liefer­eng­pässe um­gehen

In der DAP Defekt­börse können Arzneimittel­ge­suche aufge­geben und auf diese Weise nach nicht liefer­baren Präparaten gesucht werden. Apotheken, die über das jeweils gesuchte Arznei­mittel verfügen, können sich über die Anzeige bei Ihnen melden. Einzel­heiten zur Abwicklung können dann im direkten Austausch mit­einander geklärt werden. Die DAP Defekt­börse dient Apotheken dazu, sich bei Eng­pässen gegen­seitig zu unter­stützen.

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DAP ARBEITSHILFE

BSNR/LANR: Was muss die Apotheke prüfen?

Seit Anfang des Jahres dürfen Zahn­ärzte bei der Rezept­aus­stellung keine Pseudo­arzt­nummer mehr verwenden. Das warf erneut die Frage auf, was Apotheken bei der Rezept­prüfung in Bezug auf BSNR und LANR prüfen müssen und welche Heilungs­möglichkeiten bestehen. Eine neue DAP Arbeits­hilfe fasst die wichtigsten Informationen für eine korrekte Umsetzung zusammen.

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DAZ.ONLINE INFORMIERT

Auch von topischen Schmerz­gelen besser abraten

Wenn schon NSAR in der Schwanger­schaft, dann lokal auf der Haut?

Systemische nicht­steroidale Anti­rheumatika (NSAR) sind im dritten Trimenon einer Schwanger­schaft tabu. Aber auch schon früher kann die Ein­nahme von Ibu­profen und Co. in der Schwanger­schaft problematisch sein. Können Schwangere sich dann bei Rücken­schmerzen zumindest mit entsprechenden topischen Schmerz­gelen einreiben? Die Produkt­informationen raten davon ab.

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APOFRAGE DES TAGES

Wissen Sie die Antwort?

Jeder Teilnehmer erhält – bei richtiger Antwort – 5 DAPs-Punkte!

Dies ist die heutige Apofrage:

Welches Beratungs­argument gilt für Ichtholan® nicht?

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