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KW 37 Donnerstag, 15. September 2022
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AKTUELLE RETAXFALLE
Zuzahlung bei Rezepten für Schwangere
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Reicht eine Schwangere ein Rezept in der Apotheke ein, so bedarf es nicht nur einer sorgfältigen Beratung zum verordneten Mittel. Auch hier sollte auf die korrekte Umsetzung der Rezeptformalien geachtet werden, damit man nicht in eine Retaxfalle tappt. Dabei handelt es sich um den Gebührenstatus. Häufig hält sich wacker die Auffassung, dass „Schwangere immer frei sind“, dem ist aber nicht so.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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OYONO® – 3-Phasen-Tablette bei Schlafproblemen
Gesunder Schlaf ist wichtig, um die Herausforderungen des Alltags zu meistern. Allerdings ist er oft nicht selbstverständlich. Viele Menschen können abends nicht einschlafen oder wachen nachts auf. Was kann helfen?
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© MCM Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH
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AKTUELLER BERATUNGSLEITFADEN
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Gürtelrose und Gürtelrose-Impfung
Viele Menschen wissen nicht, dass die Erreger von Windpocken (Varizella-Zoster-Viren) im Körper verbleiben und später eine Gürtelrose (Herpes Zoster) verursachen können. Auch dass es eine Schutzimpfung gibt, ist vielen nicht bekannt. Hier kommt der Apotheke also eine wichtige Aufklärungsfunktion zu. Hilfestellung bietet ein aktueller Beratungsleitfaden zu dem Thema.
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Foster® NEXThaler® mit QR-Code zur Inhalationsschulung
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Auf Verpackung und Beipackzettel des Foster® NEXThaler® 100/6 µg und 200/6 µg sind ab sofort QR-Codes, die Ihre Kundschaft zu einem Video führen, das die Inhalation mit dem NEXThaler® einfach erklärt – neben dem 3-fach-Feedback des NEXThaler® eine weitere Maßnahme für die korrekte Inhalation.
» Zum Video
» Pflichttext
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© CHIESI GmbH
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Gutachten des CHMP
Meningeome – besser nicht mit Nomegestrol oder Chlormadinon verhüten?
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Bereits im Juli empfahl der Pharmakovigilanzausschuss der EMA, die Gestagene Chlormadinon und Nomegestrol so niedrig dosiert und kurz wie möglich einzunehmen. Dahinter steckt das Risiko für die Entstehung eines Meningeoms – ein (gutartiger) Tumor der Hirnhaut. Der Humanarzneimittelausschuss der EMA hat diese Einschätzung nun bestätigt, die speziell für hochdosierte Präparate gilt. Dennoch muss auch bei niedrig dosierten Nomegestrol- oder Chlormadinon-Präparaten manches beachtet werden.
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Pixel-Shot – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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