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KW 24 Donnerstag, 16. Juni 2022
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AKTUELLE RETAXFALLE
Retaxfalle: weiterhin Dosierungsretaxationen
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Wie schon mehrfach diskutiert und vorgestellt gibt es auch weiterhin Dosierungsretaxationen, in denen eine fehlende Dosierungsangabe auf Kassenrezepten beanstandet wird. Grundlage dafür ist weiterhin § 2 Abs. 1 Punkt 7 AMVV:
» Lesen Sie hier weiter
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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DAP-Rubrik „Retax-Arbeitshilfen“
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Die vertragskonforme Rezeptbelieferung ist ein zentraler Bestandteil in jeder Apotheke. Neben der pharmazeutischen Beratung der Patienten ist eine formal korrekte Rezeptbelieferung unerlässlich, damit das Rezept von der Krankenkasse erstattet wird. In dieser Rubrik finden Sie übersichtlich aufbereitete Arbeitshilfen rund um das Thema Rezeptbearbeitung.
» Hier geht es zur DAP-Rubrik Retax-Arbeitshilfen
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jd-photodesign – stock.adobe.com
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DAP Checkliste
Reiseapotheke
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Die schönste Zeit des Jahres – der Sommerurlaub – sollte für Ihre Kunden nicht durch Krankheiten, Beschwerden, Zipperlein oder lästige Wehwehchen getrübt werden. Stellen Sie Ihren Kunden daher eine passende Reiseapotheke zusammen. Empfehlungen in den wichtigsten Anwendungsgebieten sind in der Checkliste „Reiseapotheke“ zusammengestellt.
» Zur Checkliste „Reiseapotheke“ (PDF)
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Fotowerk – stock.adobe.com
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DAP PREMIUM
Jetzt registrieren!
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Nutzen Sie den Retaxierungs-Checkplus für die Überprüfung der zurückliegenden Rabattvertragssituation, z. B. nach dem Erhalt einer Retax. Um das Lager auf neue Rabattverträge vorzubereiten, hilft der Rabattvertrags-Monitorplus. Der Festbetrags-Checkplus ermöglicht es Apotheken, rechtzeitig auf Festbetragsanpassungen und -festsetzungen zu reagieren. Mit dem Markt-Check können Sie prüfen, ob bei einer Verordnung – sofern keine Rabattverträge vorrangig beachtet werden – eine Abgabe im generischen oder im importrelevanten Markt erfolgt. Falls diese Checks Sie nicht weiterbringen, können Sie uns über das Beratungs-Center per Fax oder Mail eine Anfrage an unser Kompetenz-Team stellen, die innerhalb eines Tages beantwortet wird.
» Hier geht es zur Registrierung*
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* Für die Nutzung von DAP Premium fällt eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder monatlich bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Mitarbeiter reicht ein Zugang pro Apotheke.
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
DAZ-Umfrage
Werden bei Ihnen künftig pharmazeutische Dienstleistungen angeboten?
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Seit vergangener Woche ist endlich bekannt, welche pharmazeutischen Dienstleistungen künftig von den Apotheken angeboten und abgerechnet werden können. Insgesamt umfasst der Katalog fünf Leistungen – zwei einfache und drei komplexe. DAZ.online möchte gerne von seinen Lesern wissen, ob sie diese zusätzlichen Services auch tatsächlich anbieten werden. Nehmen Sie an der Umfrage teil!
» Mehr auf DAZ.online
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Foto: ABDA
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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